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Kölner Verwaltungsgericht verteidigt Ausgangssperre mit zweifelhaftem Urteil

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Behördenchaos
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Nach mehr als drei Jahren hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Ausgangssperre abgewiesen, die über die Bürger der Stadt 2021 als Corona-Schutzmaßnahme verhängt worden war. Der Rechtsanwalt der Klägerin Gordon Pankalla kritisiert das Urteil als willkürlich. „Das hat mit Jura nichts mehr zu tun“, sagte er im Gespräch mit HAINTZ.media.
Zusammengefasst

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hätte seiner Einschätzung nach keine Befugnis zur Verhängung dieser Maßnahme gehabt, doch das Gericht sah das anders und befand das Vorgehen als verhältnismäßig. Ob PCR-Test oder Impfung eine nachweisbare Wirkung hatten, konnte nicht ausreichend dargelegt werden, dennoch zog das Gericht zur Begründung der Sinnhaftigkeit der Ausgangssperre ab 21:00 auch den damalig geringen Impfschutz heran. Zudem müsse die Gefahr der Krankenhausüberlastung nicht hinterfragt werden, selbst wenn sie durch Bettenabbau eigens verursacht wurde. 

Rechtsanwalt Gordon Pankalla äußert sich zu dem Urteil exklusiv im Gespräch mit HAINTZ.media. Er betont darin und in folgendem Gastbeitrag besonders die von der Stadt geschaffene Situation der abgebauten Klinikbetten: „Auf die Frage, weshalb die Gefahr entstanden ist, kommt es nicht an“, so das Gericht nach Aussage des Anwalts.

Gastbeitrag RA Gordon Pankalla:

Stadt schützt Bürger vor selbst geschaffener Gefahr

Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Ausgangssperre mit wirrem Urteil, Aktenzeichen: 7 K 2169/21

Über drei Jahre habe ich auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Kölner Ausgangssperre gewartet. Dass ich den Prozess verlieren würde, war mir von Anfang an klar – ich war nur auf die kreative Begründung vom Richter Fleischfresser gespannt. Dass die Oberbürgermeisterin Henriette Reker (67, parteilos) überhaupt dazu befugt ist, in Köln eine Ausgangssperre zu verhängen, ist nach der herrschenden Meinung gar nicht möglich, dies sah das Kölner Verwaltungsgericht natürlich anders.

PCR Test als ungeprüfter Gold-Standard

Auch sei die Ausgangssperre verhältnismäßig gewesen, die Verordnung diente jedenfalls der Gefahrenabwehr. Trotz zahlreicher Beweisanträge wurde selbstredend kein Beweis erhoben, dies sei gar nicht erforderlich gewesen. Zwar wurde der Frage nicht nachgegangen, wie verlässlich der PCR-Test überhaupt ist, dies stehe zur Überzeugung des Gerichts aber fest. Der PCR Test bleibt also der Gold-Standard,  ob ein positiver Test allerdings bedeutet, dass Menschen ansteckend sind, wurde vom Gericht nicht überprüft. Brauchte der Richter Fleischfresser auch gar nicht feststellen, da die Behörde nach dem BverfG einen Einschätzungsspielraum habe. Gegenfrage, hätte die Behörde dann auch einen Luftballon-Test machen können, wer aufblasen kann, der hat kein Corona? Ob der Test was kann oder nicht, spielt also keine Rolle, solange die Behörde nur an den Test glaubt – ich dachte, Glauben wäre etwas für die Kirche, aber nicht für eine Verwaltung. Welche Tests benutzt wurden, wie hoch die CT Werte waren, dass dann noch tausende von Schulkindern zu „Test-Opfern“ gemacht wurden, spielte alles keine Rolle.

Impfschutz Narrativ ungeprüft bestätigt

Entgegen der inzwischen bekannten Erkenntnis, dass eine Impfung keinen Fremdschutz bietet, behauptet das Kölner Verwaltungsgericht stur: die Ausgangssperre sei zu einem Zeitpunkt gemacht worden, als noch zu wenig Menschen geimpft gewesen seien und sich der Impfschutz erst nach und nach intensiviert habe. Den Erfolg der Maßnahme, die ja nur eine von zahlreichen gewesen sei, schätzt man auf 10%. Echte Erkenntnisse dafür gibt es aber nicht und die Frage, wenn die Ausgangssperre doch das „ultima ratio“ gewesen ist, um die Bevölkerung zu retten, ja wenn das alles so schlimm gewesen ist, wie die Stadt Köln geglaubt hat – warum durfte man dann tagsüber zur Arbeit gehen?

Abends wird das Virus gefährlich

Das schlaue C-Virus scheint also in der Abenddämmerung besonders gefährlich und angriffslustig zu sein – davon hat das Robert Koch Institut aber meiner Kenntnis nach gar nichts berichtet. Vielleicht war es ja auch eine spezielle Kölner Variante des Virus, die eine Ausgangssperre eine Stunde früher als im Rest der BRD erforderlich gemacht hat – „Corona Colonia“, oder auch die „Henriettchen Variante“ genannt.

Woher die Gefahr kommt, ist egal

Auch wenn dies alles schon unsinnig genug ansinnt, setzt das Kölner Verwaltungsgericht bei der Gefahrenabwehr wegen der Krankenhausüberlastung noch eins oben drauf. Meinem Verweis auf die Zahlen des Bundesrechnungshofes, dass also mitten in der schlimmsten Pandemie aller Zeiten auch noch Betten abgebaut wurden, setzt das Kölner Verwaltungsgericht entgegen, es habe nach den Zahlen des Rettungsdienstes mehr Anrufe gegeben – diese Notrufe könnten ja nur wegen Corona gewesen sein. Alles natürlich reine Spekulation und ohne jeden Beleg, dem setze ich entgegen, dass im Haushalt am häufigsten Unfälle passieren und dass der Rettungsdienst vielleicht deshalb angerufen wurde, weil die Menschen nicht raus konnten. Was stimmt, weiß man nicht.

Aber dies würde letztlich auch keine Rolle spielen, meint das VG Köln, denn es könnte dahingestellt bleiben, denn: ‚Ob hierzu ein Bettenabbau beitrug – wofür wenig spricht – kann letztlich dahinstehen, da es für die Rechtmäßigkeit der anzustellenden Gefahrenprognose darauf nicht ankommen kann. Denn Ziel der Entscheidung ist die Gefahrenabwehr, auf die Frage, weshalb die Gefahr entstanden ist, kommt es nicht an‘, so das VG Köln.

Moment mal, habe ich das nun richtig verstanden, woher die Gefahr kommt, darauf kommt es also gar nicht an? Das kann ja nur bedeuten, wenn durch den Bettenabbau die Gefahr erst entstanden ist, dann sei dies egal. Man hat also selbst eine Gefahr geschaffen und dann zu dieser selbst geschaffenen Gefahr eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr erlassen?

Entschuldigung, liebes Kölner Verwaltungsgericht – aber das ist doch Wahnsinn! Die Verordnung sollte also allen ernstes dazu dienen, dass man durch den Bettenabbau geschaffene Gefahren dann dadurch abwenden kann, dass man den Menschen befielt zuhause zu bleiben? Habe ich das richtig verstanden, auch wenn man selbst für eine Gefahr (Bettenabbau) verantwortlich ist, kann man dann die Bevölkerung dazu nötigen, das Haus abends nicht mehr zu verlassen? Ist das noch Jura, oder ist das schon Satire?

Diese Maßnahmen dürfen niemals hinterfragt werden

Fazit: Es handelt sich um eine Entscheidung, bei der man es geschafft hat, keinen einzigen Beweis zu erheben, obwohl das Verwaltungsgericht dazu von Amts wegen verpflichtet ist. Sämtliche Beweisanträge wurden in drei Jahren nicht bearbeitet. Alles stand nur zur Überzeugung des Gerichts fest, festgestellt wurde gar nichts! Diese Entscheidung steht für die gesamte ‚Corona Justiz‘, die niemals Maßnahmen der Politik hinterfragen wollte, sondern ganz nach Lothar Wieler agierte: ‚Diese Maßnahmen dürfen niemals hinterfragt werden‘ – auch nicht von einem Gericht! Wir erinnern uns aber noch an die Begründung für den ersten Lockdown, damals hieß es doch: ‚flatten the curve‘, man benötige die Zeit nun, um mehr Krankenhausbetten aufzubauen. Aber nun meint man, auch wenn man die Betten abgebaut hat, könne man eine Maßnahme der Gefahrenabwehr damit begründen, weil man selbst die Gefahr geschaffen hat – da fühle ich mich als Jurist und Bürger hintergangen.“

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Annika Hoberg

Annika Hoberg hat einen Magister in Germanistik, Anglistik und Philosophie. Sie arbeitet als Lehrerin und setzt sich als Aktivistin für Frieden, freiheitliche Werte und das Prinzip der Menschheitsfamilie ein.

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