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Steuer-Schock: Über die Hälfte des Einkommens geht an den Staat

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Eine neue Analyse des Bundes der Steuerzahler zeigt, dass Bürger in Deutschland über die Hälfte des Jahres nur für Steuern und Abgaben arbeiten. Mit einer Belastungsquote von über 50 Prozent bleiben von jedem verdienten Euro nur 47,4 Cent übrig. Das wirft Fragen auf! Wann wird endlich über steuerliche Entlastungen und eine effizientere Nutzung staatlicher Mittel diskutiert?
Zusammengefasst

Der 11. Juli ist ein bedeutendes Datum für die deutschen Steuerzahler. Daher sollten Sie sich diesen Tag im Kalender markieren, denn bis dahin haben Sie Ihr Einkommen ausschließlich an den Staat abgeführt. Erst nach diesem Tag bleibt das verdiente Geld wieder im eigenen Portemonnaie. Der „Steuerzahlergedenktag“, berechnet vom Bund der Steuerzahler (BdSt), markiert den Zeitpunkt, ab dem ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland für sich selbst arbeitet.

Steuerzahlergedenktag ist am 11. Juli

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) für einen angenommenen Durchschnittshaushalt mit 2,3 Personen, berechnet, dass in diesem Jahr der „Steuerzahlergedenktag“ auf den 11. Juli fällt. Diese Berechnung berücksichtigt Einkommen aus Arbeit und zeigt, dass von jedem Euro Arbeitseinkommen lediglich 47,4 Cent übrig bleiben. Die restlichen 52,6 Cent entfallen auf Steuern und Sozialabgaben. Dabei machen Sozialabgaben 31,7 Cent aus. Der Rest geht an verschiedene Steuern und Umlagen.

Die Steuerbelastung ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,1 Prozentpunkte gesunken. Ohne den Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif 2024 wäre die Belastung laut DSi-Berechnungen jedoch um etwa 0,35 Prozentpunkte gestiegen, was eine Gesamtbelastung von knapp 53 Prozent bedeutet hätte.

Allerdings sind andere Abgaben gestiegen: Die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sind teurer geworden, der Umsatzsteuersatz auf Erdgas und Fernwärme wurde im April 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben, die Luftverkehrsteuer ist seit Mai 2024 gestiegen und auch die Umlagen auf Strom sind im Jahr 2024 höher als im Vorjahr.

Steuerbelastung in Deutschland: Ein Vergleich für Singles und Familien

In Deutschland ist die Steuerlast für Singles im europäischen Vergleich besonders hoch, nur Belgien liegt noch darüber. Familien sind in Belgien und Frankreich stärker belastet als in Deutschland. Der Steuerzahlerbund weist darauf hin, dass in die Quote neben Steuern auch Sozialabgaben und sogenannte „Quasisteuern“ wie der Rundfunkbeitrag und die CO₂-Abgaben auf Kraft- und Heizstoffe einfließen.

Die Einkommensbelastungsquote von 52,6 Prozent bezieht sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland, darunter Singles, Alleinerziehende und Familien. Alleinlebende Arbeitnehmer tragen eine höhere Last: Ihre Belastung liegt bei 53,6 Prozent, ihr Steuerzahlergedenktag ist der 15. Juli. Für Mehrpersonen-Haushalte ist der Steuerzahlergedenktag bereits am 10. Juli mit einer Belastungsquote von 52,3 Prozent. Beide Gruppen behalten somit weniger als die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.

Kritik an Steuerstatistik

Die Berechnungen des Bundes der Steuerzahler sind jedoch nicht unumstritten. Kritiker bemängeln, dass sie die Gegenleistungen des Staates für gezahlte Steuern und Abgaben außer Acht lassen würden.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont, dass Steuern und Abgaben entscheidend sind, um wichtige gesellschaftliche Leistungen zu finanzieren. Er macht darauf aufmerksam, dass ein Großteil dieser Zahlungen durch staatliche Leistungen an die Bürger zurückfließt, wodurch deren Arbeit nicht umsonst ist. Gleichzeitig kritisiert er, dass mehr als die Hälfte des Einkommens der Arbeitnehmer staatlich umverteilt und verwaltet wird, was die Arbeitsanreize schwächt, die Wirtschaft belastet und das Gerechtigkeitsempfinden beeinträchtigen könnte.

BdSt-Präsident Holznagel: Grundsteuerreform ohne Mehrbelastung – Debatte über Systemeffizienz gefordert

Daher fordert Holznagel eine Diskussion über die Effizienz der Systeme und die Rechtfertigung der hohen Belastung zusätzlich, indem er an die Bundesregierung appelliert, dass Wohnen nicht teurer werden darf.

„Schon heute ist die Grundsteuer die Volkssteuer Nummer 1! Deshalb darf die Grundsteuer-Reform nicht zu Mehrbelastungen der privaten Haushalte ab dem kommenden Jahr führen. Die Politik muss ihr Versprechen einhalten, diese Reform aufkommensneutral zu gestalten – das sollten die Kommunalpolitiker bei ihren Entscheidungen über die Hebesätze der Grundsteuer berücksichtigen“

Reiner Holznagel / BdSt

Holznagel betont die generelle Skepsis seines Verbandes gegenüber dem Bundesmodell der neuen Grundsteuer. Darüber hinaus sei festgestellt worden, dass ein Rechtsgutachten, das der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag ihres Verbandes zusammen mit Haus & Grund Deutschland erstellt hat, zu dem Schluss kommt, dass das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig ist. Dieses Gutachten bilde die Grundlage für eine Musterklage gegen das Modell, das in elf Bundesländern in Kraft ist. Er setzt sich in seinem Dreipunkte-Appell dafür ein, dass das Leben nicht teurer werden darf, und schlägt vor, die Umsatzsteuersätze für Wärme und Strom im privaten Bereich kurzfristig auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken, da es sich um lebensnotwendige Güter handele. Zusätzlich fordert er eine Reduzierung der hohen Stromsteuer in Deutschland auf das EU-rechtlich zulässige Minimum für private Haushalte von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh. Diese Senkung, die bereits für das produzierende Gewerbe eingeführt worden sei, solle auch den Privathaushalten zugutekommen.

„Leistung muss sich lohnen!“

Reiner Holznagel / BdSt

Holznagel hebt hervor, dass der schrittweise Abbau der kalten Progression seit 2016 ein bedeutender Fortschritt ist. Dennoch bliebe eine umfassende Tarifreform zur Entlastung der Mittelschicht aus. Er fordert daher eine zuverlässige institutionelle Absicherung dieses Abbaus. Im Herbst werde die Bundesregierung einen neuen Progressionsbericht vorlegen, der als Grundlage für weitere Entscheidungen über den Abbau der kalten Progression dienen könne. Holznagel schlägt vor, anstelle dieser Berichtspflicht ein flexibles Steuermodell im Einkommensteuergesetz zu etablieren, das sich dynamisch anpassen könne. Dieser Vorschlag basiere auf einem Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2014, der derzeit überarbeitet werde.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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