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Strack-Zimmermann "Beleidigung" vor Gericht
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Shutterstock / Strack-Zimmermann / Juergen Nowak; Adobe Firefly / Richter Symbolbild / Ki-Generiert; Bildkomposing / Janine Beicht

OLG Hamm entscheidet über die zivilrechtliche Kostenfestsetzung der „So-Done“-Strafanzeigen von Strack-Zimmermann

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Markus Haintz
Sachverhalt: Das AG Rheine setzt diese Kosten zu Lasten unseres Mandanten in einem Zivilprozess fest. → Das LG Münster bestätigt die Festsetzung und weist unsere Beschwerden zurück.
Zusammengefasst

Dasselbe LG Münster weist die Kosten der Strafanzeige in anderer, vergleichbarer Sache zurück. → Über die Beschwerde von StraZi hiergegen entscheidet nun das OLG Hamm.

Dies ist auch nötig. Ansonsten werden nach dem Zufallsprinzip am selben Landgericht Münster für vergleichbare Sachverhalte einmal Kosten zugesprochen und einmal nicht. Das geht nicht.

Hintergrund: Der mit unlauteren Mitteln arbeitende „So-Done“-Anwalt Alexander Brockmeier lässt in zivilrechtlichen Verfahren die Kosten seiner Strafanzeigen gegen unsere Mandanten als „notwendige Kosten“ des Rechtsstreits festsetzen. Manche Rechtspfleger in Münster setzen diese Kosten dann fest, andere nicht.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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