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KRITIK AN JOURNALISTEN = MAJESTÄTSBELEIDIGUNG?

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Saarländische Justizministerin will Beleidigung von Journalisten ebenso hart bestrafen wie die von Politikern.
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab:

„Liebe Community,

Die saarländische Justizministerin Petra Berg beabsichtigt, eine Gesetzesvorlage einzubringen, wonach die Beleidigung von Journalisten genauso hart bestraft werden soll wie die Beleidigung von Politikern.

Im Klartext: Der „Majestätsbeleidigungs-Paragraph“, nämlich § 188 StGB, soll nicht nur dann greifen, wenn Politiker, sondern ebenso, wenn Journalisten beleidigt (§ 188 Abs. 1 i. V. m. § 185 BGB) oder zu ihrem Nachteil falsche ehrenrührige Tatsachen behauptet werden (§ 188 Abs. 2 i. V. m. §§ 186, 187 StGB).

Der »LTO-Bericht vom 30.10.2025« teilt mit, dass mehrere Interessenverbände eine Zunahme der Übergriffe auf Journalisten festgestellt haben wollen. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ meint, dafür u. a. den folgenden Grund ausgemacht zu haben:

„Viele Bürger:innen, so die Analyse von RSF, sähen Journalist:innen, die nicht ihrem eigenen politischen Spektrum entstammen, mittlerweile als Gegner:innen an.“

»Legal Tribune Online«

Wenn ich mir ansehe, wie Journalisten der herkömmlichen Medien in ihrer „Berichterstattung“ zu den Themen Corona, Klima und Ukraine auf Menschen eindreschen, die es wagen, die Politik der Regierung fundamental zu kritisieren und die Tatsachengrundlage des Regierungshandelns in Zweifel zu ziehen, kann diese Entwicklung nicht verwundern. Dass z. B. Kritiker der Corona-Politik den Tagesspiegel, das Redaktionsnetzwerk Deutschland, die taz, den SPIEGEL und die Süddeutsche Zeitung (um ein paar Kanäle zu benennen, die auf besonders abstoßende Weise gegen Kritiker hetzten und es immer noch tun) als Gegner betrachten, ist die logische Folge der von diesen Medienkanälen und ihren Journalisten verwendeten Feindbild-Rhetorik.

Die angemessene Reaktion auf diese Hetze ist allerdings – ich betone es noch einmal – nicht etwa die Gewaltanwendung. Vielmehr haben sich Journalisten, die „Corona-Leugner“, „Klima-Leugner“, „Putin-Versteher“ und andere zuvor als Feindbilder gebrandmarkte Personen und Personengruppen diffamierten, entsprechend deutliche Gegenrede hinzunehmen. Presserechtlich bedeutet dies das Recht auf Gegenschlag. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 10.3.2016 – 1 BvR 2844/13):

„Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (…). Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (…). Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (…).“

Mehrfach habe ich auf meinen Kanälen harsche Kritik an den Texten der Corona-Hetzer geübt und einige ihrer Autoren als „furchtbare Journalisten“ betitelt. Und dabei werde ich bleiben. Denn sie haben es nicht anders verdient. Gewalt werde ich dabei weder selbst anwenden noch andere dazu aufrufen. Meine Waffen sind Fakten, Argumente und Analysen. Diese Waffen lasse ich mir nicht nehmen. Egal ob der Vorschlag einer Ausweitung des § 188 StGB am Ende durchdringt oder nicht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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