Zuerst erschienen auf Haintz.Legal
Das 13. Stuttgarter Impfsymposium darf trotz Kündigung wie geplant vom 19. bis 21. Mai 2023 in der FILharmonie Filderstadt stattfinden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart kann hier heruntergeladen werden: VG Stuttgart, Beschl. vom 13.04.2023 – 7 K 1743/23
Für Hans Tolzin, den Veranstalter des 13. Stuttgarter Impfsymposiums, konnten wir beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt Filderstadt erwirken. Die Stadt muss unserem Mandanten ihr Kultur- und Kongresszentrum für das 13. Stuttgarter Impfsymposium zur Verfügung stellen. Herr Tolzin bat uns, den Beschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. So kann in Parallelfällen auf die Argumente des Gerichts zurückgegriffen werden.
Wie in acht Jahren zuvor hatte das Kongresszentrum ursprünglich auch keine Bedenken gehabt und einen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen. Die Stadt wollte sich jedoch nicht an die vertragliche Vereinbarung halten. Die vorgetragenen Bedenken erwiesen sich bei einer Überprüfung durch das Verwaltungsgericht jedoch als haltlos.
Selbst der Verfassungsschutz wurde befragt
Der “Hammer”: Die Geschäftsführerin der Philharmonie Filderstadt hat sogar beim Verfassungsschutz nachgefragt, ob dort relevante Erkenntnisse gegen den Antragsteller vorlägen. Dieser hat verneint. Die Stadt konnte letztlich nur die E-Mail eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes vorweisen, der befürchtete, bei dem Impf-Symposium würde – Zitat – „ähnliches drohen, wie der am 12.5.2023 stattfindenden Veranstaltung des Historikers Daniele Ganser“: Demonstrationen und Gegendemonstrationen.
Dabei ergab sich aus den Akten nicht einmal, dass überhaupt Demonstrationen zu erwarten wären. Selbst wenn kann jedoch die bloße Befürchtung einer aufgeheizten Stimmung keine Vertragsbrüchigkeit rechtfertigen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seine Kontrollfunktion hier korrekt ausgeübt und die Stadt Filderstadt in die verfassungsrechtlichen Schranken zurückverwiesen. Wir sind zuversichtlich, dass die Stadt Filderstadt diese Entscheidung nicht mit der Beschwerde angreifen wird. Außer Kosten für die Staatskasse sähen wir jedenfalls keine Aussicht auf Erfolg.