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Bundeskanzler Merz wegen Volksverhetzung angezeigt

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Bundeskanzler wurde von Rechtsanwalt Markus Haintz wegen des Verdachts der angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords).
Zusammengefasst

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