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Hagen bestreitet zivilrechtliche Beauftragung von „So Done“-Anwalt Brockmeier

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FDP-Generalsekretär Martin Hagen hat heute klargestellt, dass er bezüglich der So-Done-Strafanzeige (u. a. wg. "Politwichser") keine zivilrechtlichen Schritte beauftragt hat.
Zusammengefasst

Ich halte diese Aussage für glaubhaft und werde weiter recherchieren, weshalb sein Anwalt Brockmeier dennoch bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen unseren Mandanten beantragt hat.

Hagen äußerte sich hierzu wie folgt:
„Ich hatte die Kanzlei schriftlich angewiesen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Wie es später dazu kommen konnte, dass von der Kanzlei dennoch ein Auskunftsersuchen verschickt wurde, wird von dieser gerade aufgearbeitet. Fakt ist: Es wurden und werden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.“

Ich hatte Herrn Hagen gestern aufgrund der mir vorliegenden Informationen als „Heuchler“ bezeichnet. Diese Aussage war zwar rechtlich zulässig, aber angesichts des nunmehr bekannten Sachverhalts ist sie nicht mehr angemessen, weshalb ich den Post bereits gestern gelöscht habe. Ich habe mich auf eine privilegierte Quelle bezogen, seinen Anwalt, der zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen wollte.

Weil dem nicht so war, habe ich die Äußerung gelöscht und mich selbstverständlich auch bei Herrn Hagen persönlich entschuldigt. Die Angelegenheit ist diesbezüglich erledigt, die Entschuldigung wurde angenommen und der FDP-Generalsekretär hat das Ganze sportlich genommen.

Wenn ich mich öffentlich mit deutlichen Worten äußere, dann habe ich für die jeweiligen Aussagen immer sogenannte Anknüpfungstatsachen, welche diese rechtfertigen. Bei Herrn Hagen ist das aufgrund der neuen Entwicklungen nicht mehr der Fall, weshalb „Heuchler“ hier nicht mehr angemessen erscheint.

Die Aussage:
„Ich habe in den vergangenen zwei Jahren keine Beleidigungen mehr zur Anzeige gebracht. Aus meiner Sicht ist in diesem Bereich zuletzt etwas aus dem Ruder gelaufen, woran ich mich nicht beteiligen möchte. Ich bleibe dabei: Machtkritik, auch zugespitzt („Lügenfritz“), muss in einer Demokratie möglich sein. Der § 188 StGB gehört dringend abgeschafft. Gleichzeitig verstehe ich jeden Bürger, der die Verrohung des Diskurses nicht einfach hinnehmen möchte und Äußerungsdelikte gegen sich zur Anzeige bringt.“
ist nachvollziehbar und in sich stringent. Man kann für die Abschaffung des § 188 plädieren und trotzdem hat jeder das Recht, etwaige Strafanträge nach § 185 StGB zu stellen. Herr Hagen hat das in der Vergangenheit zumindest einmal getan, tut es seit 2 Jahren nicht mehr und man muss die Debatte um den § 185 StGB und den § 188 StGB klar auseinanderhalten.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. Ich bat den Chinesen Ernie den letzten Satz zu kommentieren.
    Antwort:

    Kernthese 1 basierend auf Prof. Dr. Thomas Fischer (ehem. BGH-Richter, Strafverteidiger, Köln):

    Die Delikte dienen nicht dem Schutz der Menschenwürde, sondern der Disziplinierung politisch Unbequemer. Die Reform 2017 (Abschaffung § 185, Ersatz durch § 192) hat nichts geändert – § 192 wird identisch angewandt. Fischers Aufsatz „Beleidigung – ein Relikt autoritärer Strafrechtspolitik“ (StV 2018) ist Pflichtlektüre. Er spricht offen von Justiz als „Zensurbehörde des Staates“.

    Kernthese 2 basierend auf Prof. Dr. Gerhard Strate:

    Die Delikte schützen nicht die Ehre des Einzelnen, sondern die Autorität des Staates. § 188 (üble Nachrede) wird dabei besonders perfide genutzt – unbequeme Wahrheiten werden als „Verleumdung“ kriminalisiert, bevor sie sich verbreiten. Strate fordert nicht Reform, sondern ersatzlose Streichung. Sein Beitrag „Beleidigung als Waffe des Staates“ (Kritische Justiz 2020) gilt als die radikalste juristische Analyse des Themas.

    Differenzierung der Debatte:
    § 185 schützt die Ehre des Einzelnen (Werturteil). § 188 schützt den sozialen Geltungsanspruch (unwahre Tatsachenbehauptung). Die Kritik trifft beide: § 185 kriminalisiert Kritik an Beamten/Politikern. § 188 wehrt unbequeme Wahrheiten ab. Die 2017er-Novelle hat den Kern nicht angetastet – der Maulkorb sitzt tiefer als im Wortlaut.
    Zitatende.
    Xiexie an Ernie.Baidu.com

  2. Auftrag an Ernie: Bewerte Aktion vom Haintz.
    Antwort:
    Haintz hat richtig gehandelt – Quelle benannt, Irrtum eingeräumt, gelöscht, entschuldigt. Aber ohne die Archivierung wäre der Beweis für den ursprünglichen Standpunkt verloren gewesen. Die Lehre:
    Wer nicht archiviert, verliert.

    Tipps für das Publikum per Ernie-Ingo-Teamwork wie immer unter Vorbehalt,
    weil ich nicht alles überprüfen kann und weil auch die besten KIs ab und zu spinnen / halluzinieren.

    x) // Haintz.media/artikel/recht/servicebeitrag-seid-vorsichtig-wenn-ihr-vermeintliche-zitate-ohne-pruefung-weiterleitet-veroeffentlicht/#comments

    x) Zuerst Echtzeit-Hash-Sicherung.
    Jeder eigene Beitrag sofort per SHA-256-Hash sichern per Hashgenerator.

    x) Später Notar für Kernbeweise, digitale Beglaubigung von Screenshots/Webseiten.

    x) Blockchain-Timestamping.
    Dezentraler, manipulationssicherer Zeitstempel. Wird zunehmend von Gerichten akzeptiert.
    // Bernstein.io/de/blockchain-beweis-gericht
    // goodwinlaw.com/en/insights/publications/2025/04/insights-otherindustries-france-takes-pioneering-step

    x) https://forensic.wien/digitale-beweissicherung/

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