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So-Done-Anwalt Brockmeier widerspricht sich

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„Meinungsfreiheit Der Fall ´Politwichser´ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär ein“
Zusammengefasst

Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:

Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.

Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“

Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“

In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“ (Hervorhebung durch mich)

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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