„Arschloch“ ist eine strafbare Formalbeleidigung, wenngleich man darüber streiten darf, ob eine solche Äußerung gegenüber einem Politiker für ein Strafverfahren ausreichen sollte. Viel interessanter ist aber die Frage, ob es für eine Verurteilung ausreicht, wenn außer dem KI-gestützten unlauteren Meldeportal „So Done“ und dessen unlauteren Rechtsanwalt Alexander Brockmeier niemand den Post wahrgenommen hat.
Angesichts einer völlig überlasteten Justiz ist es geradezu grotesk, dass derartige Äußerungen ohne jede Außenwirkung dringend notwendige Ressourcen der Rechtspflege binden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir haben für unseren Mandanten bereits Berufung eingelegt.

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