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Ein Kommentar von »Stefan Wischniowski«.
Wird dem gleichen Kriminalbeamten, der erfolglos wegen Volksverhetzung angezeigt wurde, als Vater von vier angolanischen und philippinischen Kindern Rassismus vorgeworfen, weil dieser sich im PEGIDA-Umfeld bewegt und wird er zur Fahndung wegen angeblichen Betrugs in Höhe von 155 Euro bundesweit ausgeschrieben, obwohl Adressen und sein Anwalt dem BKA bekannt waren, ist es Fünf vor Zwölf für alle echten Antifaschisten, die glauben sie hätten anders gehandelt als ihre Großväter und Urgroßväter.
Nächste Woche, am 10. September um 10 Uhr entscheidet der 82. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Berlin über meinen Verbleib nach über 30 Jahren Dienstzeit im BKA. Das kommentarlose Teilen von Inhalten in den sozialen Medien und persönliche Kontakte sollen belegen, dass von mir künftig eine rassistische Amtsführung erwartbar sei.
1995 bin ich allein durch einen sportlichen Zufall Beamter geworden. Während eines Bankdrückens mit 135 kg überzeugte mich mein Trainingspartner Jens mit dem Vorschlag Sport und Verdienst miteinander zu verknüpfen und so machte mein Universitätsstudium erst einmal Pause. Von Konformität und Gleichschritt stets angewidert, konnte ich mit meiner Vereidigung auf das Grundgesetz damals noch nichts anfangen. Heute nehme ich diese Verpflichtung so ernst, dass sie mir wichtiger ist als Sicherheit und Broterwerb für meine 6-köpfige Familie. Während meiner Dienstjahre hatte ich eine phantastische Zeit und habe im Personenschutz Dutzende Länder bereist und viele außergewöhnliche und extrem unterschiedliche Menschen kennengelernt, was mich heute gegen so manche Kriegspropaganda immunisiert, deren Muster sich über Jahrhunderte nicht verändert.
Der charakterliche Hang zum Widerstand gegen totalitäre, homogene und mächtige Strukturen ist erblich und zieht sich durch meine väterliche Familienchronik. Dass diese Aversion jedoch in dieser Ernsthaftigkeit zum Tragen käme, hätte ich mir in den Anfangsjahren im BKA nicht träumen lassen. Die Welt schien politisch in Ordnung bis sich anbahnte, dass deutsche Steuerzahler die internationalen Investoren und Banken aus ihren hochrentablen griechischen Staatsanleihen auslösen sollten. Eine ungerechte Umverteilung von unten nach oben.
Später folgte die Frauenquote, die ich mit einer Bewerbung auf das Amt der Frauenbeauftragten quittierte. Ab 2012 ging es im BKA um eine Migrantenquote, die der damalige Präsident Jörg Ziercke mit „möglicherweise 12 %“ angab. Das Feindbild „rechts“ begründete bereits damals die Idee. Ziercke erklärte, dass dann „keiner mehr sagen könne, die Behörde sei auf dem rechten Auge blind“. Es folgte die Flüchtlingskrise und ein von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dem BKA in Auftrag gegebenes Lagebild mit dem Titel: „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Dessen Ziel wurde den Beamten praktischerweise per Pressemitteilung vorgegeben: „Um Gerüchten über den Anstieg von Straftaten den Boden zu entziehen und belastbare Informationen zu erhalten …“. Das war kurz vor der Silvesternacht Ende 2015, als der deutsche Rechtsstaat seine Unschuld verlor und die Domplatte in Köln zu einer migrantischen NoGo-Zone für Frauen wurde. Trotz mangelnder Anzeigebereitschaft aus Scham, stieg der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer im folgenden Jahr um 53 %.
Nach der Methode: „Den Bock zum Gärtner machen“ forcierte das BKA die Erhöhung des Anteils von Migranten im Staatsdienst aktiv. Dieser Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der in expliziter Form durch Art. 33 Grundgesetz die Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk sicherstellen soll, bindet die Personalgewinnung an einen rassistischen Zielkorridor, was ich in meiner Rede während der Personalversammlung des BKA am 10. Dezember 2014 scharf kritisierte.
Während meiner zweiten Rede im Jahr darauf, sprach ich über die kriminellen Zustände in den Asylunterkünften und verwies auf den oben genannten Brief aus der Giessener Erstaufnahmeeinrichtung an den hessischen Landtag, der damals in den Medien kursierte. Die falsche Aussage des damaligen Innenministers im November 2015, dass Asylbewerber und Flüchtlinge keinen überproportionalen Anstieg der Kriminalität bewirkten, wurde in meiner Rede mit „Skepsis“ bedacht, was die darauffolgende Statistik bestätigte. Neben Kritik an Personal für die Überwachung von Aufenthaltsraumtemperaturen des BKA-Präsidenten, fragte ich den anwesenden Holger Münch, ob er dem Generalbundesanwalt Harald Range in den Ermittlungen zur Affäre um die Weitergabe von Staatsgeheimnissen die Auskunft verweigert hatte, was dieser bejahte.
Mein letzter Versuch, am politischen Einfluss und der Einführung des Leistungsmerkmals „Genderkompetenz“ bei Beurteilungen Kritik zu üben, endete einen Tag nach Nikolaus 2017 jäh durch das Abstellen meines Mikrofons durch den Personalrat. Darüber berichtete im April 2021 sogar das Spiegel-Magazin, das einen exklusiven Artikel über mich verbreitete. Der Autor des Artikels, Ansgar Siemens, hatte zuvor ein Gespräch mit der Leitungsebene des BKA.
Bereits nach meiner Rede 2014 wurde für mich der berufliche Spielraum enger. Wie ich erst später erfuhr, wurde bereits zu diesem Zeitpunkt ein Fortbildungsverbot über mich verhängt, was bei mir als damaligem Anwendungsentwickler und Forensiker die Beschäftigungsmöglichkeiten einschränkte. Mein Equipment wurde während meines unbezahlten Familienurlaubs vor die Türe geräumt und ich von meinen bis dahin sehr interessanten Aufgaben entbunden. Der Spiegel schreibt, ich sei auf eine Art „Abstellgleis“ gestellt worden.
Mit der Herbsttagung im Jahr 2019 bewies das BKA endgültig seine politische Linkslastigkeit. Der BKA-Präsident Holger Münch propagierte die Gefahr von „rechts“, nicht etwa die von Rechtsextremismus und verwies auf die Gesamtzahl einschließlich der nur „rechts“ zu Buche schlagenden Propagandadelikte, die selbst bei Tatverdächtigen mit linker Gesinnung, dem politisch motivierten Bereich „rechts“ zugeordnet werden.
In einem Interview mit Frank Jansen vom Tagesspiegel wiederholte der BKA-Präsident 2020 die Worte der BKA-Pressestelle nach denen es keinen Platz für rechtes Gedankengut im BKA gäbe. Der Hofberichterstatter Jansen, der im BKA zum Thema „Wird das rechte Gewaltpotential unterschätzt?“ im Jahr zuvor referierte, brachte es fertig, mich in einem Artikel mit Brandanschlägen auf Fahrzeuge in Verbindung zu bringen und erfand eine persönliche Bekanntschaft mit dem Hauptverdächtigen. Quell solcher medialen Hinrichtungen ist das von der Regierung über NGO und Medien finanzierte Narrativ, dass rechte Politik zurück ins Mittelalter will oder zumindest irgendwas mit autoritärem Staat zu tun hätte.
Solch staatliche Feindbilder, wie der „Kampf gegen rechts“, dürfen niemals mit dem Schutz von Demokratie oder Freiheit begründet werden, denn sie verstoßen gegen beide Prinzipien unseres Grundgesetzes. Jeder politischen Aktivität geht zunächst, ob rechts oder links, eine gute Absicht voraus. Was aus dem Gleichgewicht fallen kann, ist die Balance!
Die „Kritische Theorie“ als Etappenergebnis der Frankfurter Schule hinterfragte mit guten Absichten die bestehenden gesellschaftlichen Machtstrukturen. Dabei wurde „Kultur“ zum Zwangskorsett degradiert, welches es aufzubrechen gelte. In abgewandelter Form war die kommunistische Zerstörung der Kultur in China, die wir heute „Kulturrevolution“ nennen, Grundlage für die „zehnjährige Katastrophe“ mit über 2 Millionen Toten. Die „Kritische Theorie“ stand auch Pate der in den 70ern entwickelten „Critical Race Theory“ als Antwort auf die Enttäuschung beharrlicher Differenzen zwischen den ethnischen Gruppen in den USA, die trotz Durchsetzung der „Civil Rights“ erkennbar blieben. Die Annahme von „strukturellem Rassismus“ entwickelte Blüten gesellschaftlicher Abwertung und Einschränkung von Menschen ohne Minderheitenstatus, wie wir sie heute mit Diversifizierung und Vielfalt erleben. Geradezu grotesk wirken die Bewerbungsreden auf linken Parteitagen, auf denen das Handicap wie eine Monstranz im ideologischen Wahn zur Schau gestellt wird. Diese Hufeisen-Experimente entsprechen jener konstruktivistischen Gesellschaft, welche die Frankfurter Schule zu bekämpfen glaubte, ebenso wie die Affirmationsgesellschaft jenen Rassismus verkörpert, den sie eigentlich zu bekämpfen vorgibt. Nur wer die unbegrenzte Redefreiheit garantiert, kann einer Mehrheit, die sich in solch Utopie versteigt, einen Kontrast bieten. Dies gelingt nur, wenn Freiheit und Mehrheitswille, rechts und links, in Balance zueinander stehen.
Mit der Kategorie „verfassungsfeindlich“ dokumentiert der Staat sein Misstrauen der Freiheit und der demokratischen Resilienz gegenüber. Töricht ist es, die offensichtliche Verbindung zwischen Biologie und Kultur als „verfassungsfeindlich“ zu brandmarken und ebenso realitätsfern, wie sein geistiges Pendant einer deterministisch starren Verbindung beider. Wer die „Ungleichheit … der Menschen“ als Sinnbild rechtsextremer Ideologie verpönt, wie das BKA auf seiner Webseite, folgt einer linken These der Milieutheorie. Irrsinnig in ihrer Reinheit, banal als Kompromiss kann diese nicht die signifikanten Differenzen der Tatverdächtigenbelastungszahlen unterschiedlicher Ethnien hier geborener Migranten erklären. „Eine Armlänge Abstand“ fasst zusammen, was aus linker Sicht nicht gedacht werden darf … Menschen sind verschieden – und das ist gut so.
Am 10. September gilt meine Hoffnung der Tiefe und Unabhängigkeit der Tatsacheninstanz. Zahlreiche Urteile insbesondere des BVerwG im November 1980 bestätigen die Lehren aus dem Unrecht der Kontaktschuld. Es bleibt zu hoffen, dass der Rechtsstaat und ich gewinnen werden. Interessierte können am 10. September um 10 Uhr im Saal 236 zur öffentlichen Verhandlung ins Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kommen.

Stefan Wischniowski im Dienst und mit Familie.