In letzter Zeit wurden vermehrt Schlagzeilen und Beiträge veröffentlicht, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seine Arbeit in Frage stellen. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, weist in einem Beitrag der FAZ die Kritik an seiner Behörde und ihrer Arbeit entschieden zurück. Darin wird behauptet, dass das BfV als „Gesinnungspolizei“, „Sprachpolizei“ oder sogar als „Regierungsschutz“ fungiert und politische Meinungen „auf Weisung“ hin als extremistisch eingestuft würden, sobald sie sich vom politischen und gesellschaftlichen Mainstream unterscheiden oder Regierungshandeln sowie die Arbeit demokratischer Parteien kritisieren.
Haldenwang stellt klar:
„Es sei gut, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche – aber auch diese habe ihre Grenzen.“
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Die äußersten Grenzen werden durch das Strafrecht festgelegt. Jedoch können auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein. Die Meinungsfreiheit ist daher kein Freibrief, sich der – gerichtlich kontrollierten – verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung und Bewertung entziehen zu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vorliegen.“
Wie ist eine solche Aussage zu verstehen?
Laut Deutschlands oberstem Verfassungsschützer hängt die verfassungsschutzrechtliche Relevanz von Äußerungen also nicht allein davon ab, ob sie strafbar oder illegal seien, sondern von Meinungsäußerungen, die Bestrebungen zeigen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu untergraben. Diese allein können aus seiner Sicht als Anknüpfungspunkt dienen, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden.
Durch unpräzise Äußerungen, wie die Erklärung Haldenwangs, dass der Verfassungsschutz aktiv werde, wenn beispielsweise die Menschenwürde bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure verletzt wird, verstärkt der Präsident den Eindruck, dass Kritiker staatlicher Maßnahmen ins Visier genommen werden sollen. Seine Verwendung vager Begriffe wie „Verletzungen der Menschenwürde“ oder „Delegitimation“ könnten als problematisch betrachtet werden.
Es ist unklar, inwiefern der Verfassungsschutz tatsächlich die anfangs erwähnte Meinungsfreiheit in diesem Kontext schützt und ob dadurch die Vorwürfe ausgeräumt werden.
2 Antworten
Die linksextreme Lehramtsstudentin Lisa Poettinger (27) „Extinction Rebellion“ will das System stürzen, demonstrierte gegen Auto-Ausstellung IAA, tweetet antisemitische Kommentare von einem „Völkermord“ in Gaza, die Letzte Generation wollte die Infrastruktur und den Luftverkehr lahmlegen u immer wieder wird öffentlich zum Töten v AFDlern aufgerufen! Was tut Haldenwang dagegen? Nichts! Er legt lieber wegen Rechtsextremismusverdacht eine Akte gegen seinen Rechtsvorgänger Maaßen an. Fazit: linksextreme Aktivitäten immer gut. Kritik daran immer rechtsextrem u ergo eo ipso „strafbar“ selbst unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Chapeau, bei diesem Verfassungsverständnis laufen für Andersdenkende Grundrechte immer leer. Und das kann ja wohl nicht sein.
Genau so ist es … Wahrheiten werden immer ins Gegenteil verkehrt und niemand ist verantwortlich … es unterschreibt hierzulande keiner um eine persönliche Haftung auszuschließen … da kann man schon den Glauben verlieren … es wird suggeriert und offen gelebt, dass man mit Betrug wesentlich freier ist. Macht aber auch keinen Sinn, weil normale Menschen nicht auf die Idee kommen, andere Menschen zu betrügen. Selbstjustiz ist theoretisch verboten. Berechtigte Kritik wird jedoch mit Drohungen, Nötigungen und Verleumdungen sanktioniert. Privatkonten werden ohne Titel einfach so gepfändet ohne dass man auch nur annähernd etwas rechtswidriges getan hat. Diese Welt ist im wahrsten Sinne so verrückt wie die Behauptung, dass sie eine Kugel wäre.