Deutscher zu sein bedeute nach der Innenministerin „sich zu [der] Verantwortung Deutschlands [zu] bekennen“, welche aus den Verbrechen des NS-Regimes resultiere und nicht nur den Schutz jüdischer Mitmenschen impliziere, sondern auch den des Staates Israel.
Zwecks Sicherstellung der Glaubwürdigkeit von Anwärtern auf die deutsche Staatsangehörigkeit passt die Bundesregierung nun den Fragenkatalog des Testverfahrens an, offenbar in der Überzeugung, beispielsweise die Kenntnis über die Historie jüdischer Gemeinden verhindere den Einzug menschenverachtenden Gedankenguts.
Man habe mit den zehn Fragen zu den genannten Themen sowie der Gründung des Staates Israel, der Begründung einer historischen Verantwortung für denselben oder der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung „eine glasklare rote Linie“ gezogen.
Das Ministerium erhofft sich, diese bereits dadurch gezogen zu haben, dass sich vorab mit entsprechenden Themen beschäftigt werden muss. Dafür soll ebenfalls ein Bekenntnis abgelegt werden, welches die historische Verantwortung Deutschlands und seiner Bürger sowie das „Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ impliziert. Ansonsten kann die Einbürgerung innerhalb eines zehnjährigen Zeitraums auch noch zurück genommen werden, sollten die Bekenntnisse im Nachhinein nicht mehr glaubhaft erscheinen.