Die Gewalttat eines Asylbewerbers aus Niger in Dessau-Roßlau sorgte im Jahr 2019 für Entsetzen. Der 27-Jährige verfolgte das Kind, das draußen spielte, und vergewaltigte es am helllichten Tag. Der darauffolgende Prozess erregte monatelang mediales Interesse. Der Täter legte ein Geständnis ab und wurde vom Landgericht Dessau zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Erst im Februar 2023 erfolgte die Rückführung des Asylbewerbers in sein Heimatland. Um zu vermeiden, dass der Mann wegen Komplikationen wie einem Flugausfall nicht abgeschoben werden konnte, wurde er in einem eigens gecharterten Flugzeug, das den deutschen Steuerzahler 120.450 Euro kostete, von Leipzig aus in sein Heimatland zurückgeflogen.
Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken mitgeteilt, dass der Asylantrag eines Mannes aus Niger in Sachsen-Anhalt abgelehnt wurde. Da der Mann keinen Pass besaß, habe man ihn zunächst nicht abgeschieben können. Erst Ende 2022 habe das Innenministerium die benötigten Passersatzpapiere aus Niger beschafft. Da diese Papiere nur für einen Tag und einen speziellen Flug gültig waren, habe man sich dazu entschieden, einen Mini-Charterflug zu organisieren.
Das Hauptproblem bei Abschiebungen ist oft das Fehlen gültiger Papiere, was die Klärung von Alter, Identität und Nationalität der Betroffenen erschwert. Die Ausländerbehörden müssen diese Fragen klären. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang kritisierte die unkooperative Haltung der Herkunftsländer und die Ineffizienz der Bundesbehörden bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreisepflichtige Personen.
„Der Anteil unkooperativer Herkunftsländer liegt für Sachsen-Anhalt bei rund zwei Dritteln. Rückführungen in diese Staaten sind gar nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich.“
Tamara Zieschang (CDU), Innenministerin von Sachsen-Anhalt / Bild
Was waren die Gründe für die hohen Kosten?
Die hohen Kosten der Abschiebung entstanden durch den Einsatz eines gecharterten Jets und den Treibstoffverbrauch für den über 6500 Kilometer langen Flug nach Niamey. Vier Bundespolizisten, ein Arzt und ein Dolmetscher, begleiteten die Abschiebung. Laut der Behörde sei die Maßnahme gründlich abgewogen worden, wobei der Schutz der Bevölkerung und Minderjähriger vor weiteren Straftaten des Täters wichtiger gewesen sei als die finanziellen Aufwendungen. Auch ein Verbleib des Mannes in Deutschland habe Kosten verursacht, wie die Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern, die bei etwa 11.000 Euro pro Jahr liegen. Das Innenministerium verwies zudem auf potenzielle zusätzliche Ausgaben durch weitere Straftaten, die die Flugkosten in absehbarer Zeit überstiegen hätten.
Nach einem Militärputsch im Niger ist es mittlerweile fast unmöglich, Abschiebepapiere zu bekommen, weshalb die Behörde die kostspielige Abschiebung als gerechtfertigt ansieht. Dies habe im Nachhinein bestätigt, dass die Entscheidung, im Februar einen Privatjet zu nutzen, richtig gewesen sei.