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Das nächste Kapitel der digitalen Totalüberwachung
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Chatkontrolle: Wie die Brüsseler EU-Demokratur die totale Überwachung durchpeitscht

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Von der temporären Ausnahme zum permanenten Überwachungsstaat. Die EU schafft mit tiefen Eingriffen in das digitale Briefgeheimnis die persönliche Privatsphäre ab.
Zusammengefasst

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Die EU-Führung hat endgültig die Maske fallen lassen. Was sich seit Tagen in Straßburg abspielt, ist kein gewöhnlicher Gesetzgebungsakt, sondern ein kalkulierter Rechtsbruch, mit dem eine bereits ausgelaufene und zweimal vom Parlament abgelehnte Ausnahmeregelung zur flächendeckenden Durchsuchung privater Nachrichten wiederbelebt werden soll. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola treibt dieses Vorhaben mit einem Eilverfahren voran, für das es weder rechtliche Grundlage noch tatsächliche Dringlichkeit gibt. Das Ergebnis wäre die erneute Legitimierung einer Praxis, bei der Anbieter wie WhatsApp, Instagram, Gmail oder Snapchat die privaten Nachrichten von Hunderten Millionen Europäern ungefragt scannen und Verdachtsfälle an Europol und nationale Behörden weiterleiten dürfen. Was als temporäre Ausnahme begann, soll nun zum Dauerzustand werden.

Metsolas Coup am Dienstag: Demokratie wird per Mikrofon abgeschaltet

Am Dienstag versuchte Metsola, das Eilverfahren für die Wiedereinsetzung der Chatkontrolle 1.0 durch das Parlament zu bringen. Martin Sonneborn von Die PARTEI nutzte seine Redezeit, um die Präsidentin auf den aus seiner Sicht eindeutigen Verstoß gegen die Geschäftsordnung hinzuweisen. Nach exakt 60 Sekunden wurde ihm das Mikrofon abgeschaltet. Dabei hatte Sonneborn Metsola bereits zuvor gemeinsam mit Sibylle Berg schriftlich aufgefordert, den Eilantrag wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Eine Antwort blieb nach seinen Angaben aus, stattdessen wandte er sich mit deutlichen Worten an die Öffentlichkeit. »Auf 𝕏 erklärte er«:

„Während Metsola der interessierten Presse daraufhin (fälschlicherweise) mitteilte, dass das schon alles seine Richtigkeit habe, warten wir immer noch auf ihre Antwort. Deshalb wollte ich es ihr heute bei der Eröffnungssitzung in Straßburg noch einmal erklären. Exakt nach 60 Sekunden hat sie mir das Mikrophon abgestellt. Dabei hätte ich noch einiges zu sagen gehabt: „Frau Präsidentin, Sie wachen nach Artikel 22 über dieses Regelwerk (mit der ausgedruckten Geschäftsordnung wedelnd) – erklären Sie den Eilantrag für unzulässig.“

In Metsolas Gesicht zeigte sich nach Zeugenberichten die Genugtuung darüber, das Machtinstrument der Redezeitbeschränkung nutzen zu können. Der Rat der Mitgliedstaaten hatte zuvor die abgelehnte und ausgelaufene Verordnung leicht umgeschrieben und einen Dringlichkeitsantrag gestellt, ohne die geforderten „unvorhergesehenen Entwicklungen“ nachzuweisen. Metsola setzte die Abstimmung über das Eilverfahren dennoch auf die Tagesordnung. Das Parlament stimmte mit 331 zu 303 Stimmen dafür.

Die Abstimmung offenbart den Verrat der Union und die Willkür der Macht

»Die EVP-Fraktion«, zu der auch CDU und CSU gehören, stimmte fast geschlossen für das Eilverfahren. Damit wurde ausgerechnet jene Fraktion aktiv, deren Fraktionschef Jens Spahn noch im vergangenen Jahr erklärt hatte, eine anlasslose Kontrolle von Chats werde es mit der Union nicht geben.

»Argo Nerd | 𝕏«

Ein »Blick auf das Abstimmungsverhalten« der einzelnen Fraktionen und Abgeordneten zeigt zudem, wie breit die Unterstützung für das Verfahren tatsächlich war. Monika Hohlmeier von der CSU enthielt sich ebenso wie Katarina Barley von der SPD. Solche Enthaltungen wirken in diesem Kontext wie verhüllte Zustimmungen. Mehr als die Hälfte der S&D-Fraktion stimmte ebenfalls zu, ebenso Teile von Renew, EKR und sogar der Patrioten-Fraktion. Geschlossen dagegen votierten Grüne, Linke, fraktionslose Abgeordnete und die Europäischen Souveränisten, darunter die AfD-Abgeordneten.

Die knappe Mehrheit für das Eilverfahren ermöglicht nun die Abstimmung über die eigentliche Chatkontrolle 1.0 am heutigen Donnerstag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Viele Abgeordnete sind bereits abgereist oder abwesend. Für eine Ablehnung wäre eine absolute Mehrheit von mindestens 361 Stimmen nötig. Bleibt diese aus, gilt die Regelung als angenommen.

Donnerstag: Die Reanimation der Chatkontrolle 1.0 – Generalverdacht für 450 Millionen Bürger

Sollte das Parlament heute nicht mit absoluter Mehrheit ablehnen, dürfen die großen Tech-Konzerne bis April 2028 wieder private Chats automatisiert nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen. Die Anbieter melden Verdachtsfälle an Behörden. Die Regelung war bereits 2021 als temporäre Ausnahme eingeführt worden, weil die strengen EU-Datenschutzvorgaben eine solche flächendeckende Kontrolle sonst verboten hätten. Das Parlament hatte eine Verlängerung im März und ein weiteres Mal abgelehnt, weil es Kontrollen nur bei konkretem Verdacht zulassen wollte. Die EU-Staaten lehnten diese Einschränkung ab. HAINTZmedia hatte darüber berichtet.

Obwohl das Europäische Parlament die Regelung bereits zweimal abgelehnt hat, soll sie nun über ein Eilverfahren doch noch auf die Tagesordnung gehoben werden. Für den Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler ist dieses Vorgehen ein „echter Skandal“ und rechtswidrig. EU-Abgeordnete Mary Khan bewertet den Vorgang »gegenüber BILD« ebenfalls als demokratischen Skandal.

„Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen.“

Von der temporären Ausnahme zum dauerhaften Überwachungsstaat

Parallel laufen die Verhandlungen über »die Chatkontrolle 2.0.« Diese soll die Nachteile der ersten Version nicht nur verschärfen, sondern dauerhaft festschreiben. Statt nur zentrale Server zu scannen, sieht der Entwurf sogenannte kundenseitige Durchsuchungen vor. Die Endgeräte der Nutzer selbst: Handys, Tablets und Computer sollen auf verdächtige Inhalte untersucht werden. Mit der Einführung einer vollautomatisierten Echtzeit-Chatkontrolle drohe eine beispiellose Massenüberwachung, die das digitale Briefgeheimnis praktisch abschaffen würde. »Darauf macht Patrick Breyer aufmerksam«:

„Weitere Konsequenzen des Gesetzentwurfs zur Chatkontrolle sind unwirksame Netzsperren-Zensur, die Durchleuchtung persönlicher Cloudspeicher einschließlich privater Fotos, durch verpflichtende Altersüberprüfung das Ende anonymer Kommunikation, durch Appstore-Zensur das Ende sicherer Messengerapps und die Bevormundung Jugendlicher.“

»Rechtsanwalt Dr. Martin Weigele hat am 3. Juli persönlich« eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an dieser Entwicklung eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen einen EU-Rechtsakt selbst, sondern gegen die Mitwirkung deutscher Staatsorgane am europäischen Gesetzgebungsverfahren. Konkret wird beanstandet, dass die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union sowie in den zuständigen Ausschüssen und vorbereitenden Gremien an dem Vorhaben mitwirkt. Weigele betont, dass die sogenannten freiwilligen Scans der Chatkontrolle 1.0 in Wahrheit nicht freiwillig sind. Die Staaten ermöglichen den Anbietern die Durchsuchung privater Nachrichten und lagern die Überwachung damit aus. Er rechnet diese Praxis den staatlichen Akteuren – EU-Organen und Mitgliedstaaten – zu. »Dazu schreibt er auf seinem Blog«:

„Die Beschwerde wendet sich gegen Regelungen, die private elektronische Kommunikation anlasslos oder faktisch anlasslos kontrollierbar machen.“

Die „kundenseitige“ Durchsuchung der Endgeräte wird von Experten als noch tieferer Eingriff gewertet als die bloße Server-Durchsuchung. Das Endgerät ist nicht nur rechtlich, sondern ganz real ein privater Gegenstand, auf dem eigene Bilder, Kontakte, berufliche Unterlagen, familiäre Kommunikation, medizinische Informationen, politische Abstimmungen, journalistische Quellenkontakte, rechtliche Korrespondenz, private Notizen, Entwürfe, Dokumente und Zugangsmöglichkeiten zu weiteren Systemen gespeichert sind. Die Chatkontrolle 2.0 würde diese Praxis nicht mehr als Ausnahme, sondern als dauerhafte Architektur der Überwachung etablieren. Auch die Pressefreiheit mit Quellenschutz, politische Freiheitsrechte, die Arbeit von Anwälten und in geringerem Maße die Schweigepflicht von Ärzten und Priestern wären langfristig gefährdet. Whistleblower könnten sich nicht mehr auf die Diskretion ihrer Kommunikationswege verlassen.

Die Heuchelei der Befürworter und der reale Albtraum

Befürworter aus CDU und CSU, darunter Bundesfamilienministerin »Karin Prien« und Bundeskanzler Friedrich Merz, argumentieren, ohne die Regelung gehe der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch verloren.

„Das hilft, Täter dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlicher Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von schutzlosen Kindern zu verhindern.“

Die Internetkonzerne selbst kündigten an, freiwillige Maßnahmen fortzusetzen, beklagten aber gleichzeitig die fehlende Rechtsgrundlage. »Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle ab«. Datenschützer bezeichnen das Vorhaben seit Jahren als anlasslose Massenüberwachung, die ineffektiv beim Schutz von Kindern ist und stattdessen Hunderte Millionen unbescholtene Bürger unter Generalverdacht stellt.

RTL WEST-Chef Jörg Zajonc fasste das gesamte Vorgehen als demokratisches Armutszeugnis zusammen »und warnte vor dem«, was auf die Bürger zukommt:

„Die Chatkontrolle soll kommen, egal wie. Anders ist der neue Vorstoß kaum zu verstehen. […] Ich halte es für ein demokratisches Armutszeugnis. Viele Verfassungsrechtler übrigens auch. Außerdem verstößt das Vorgehen sogar gegen eigene EU-Regeln. Dient aber alles einem guten Zweck, wird zumindest behauptet: […] Dagegen kann doch keiner etwas haben. Ob damit tatsächlich Kinder geschützt werden, ist mehr als fraglich. Nicht fraglich ist, dass 450 Millionen Europäer unter Generalverdacht gestellt werden. Aber es wird noch schlimmer. Es laufen Gespräche über die Chatkontrolle 2.0 und die wäre ein wirklicher Albtraum. Kein vertraulicher Austausch mehr über WhatsApp und Co. Keine Texte, keine Bilder. Big Brother is watching you – rund um die Uhr auf jedem Gerät […] Und ich weiß nicht, wer wann was damit macht und welche Konsequenzen das haben kann – bis hin zum Besuch der Polizei.“

Die Entscheidung über die Chatkontrolle ist damit längst zu einer Grundsatzfrage über Freiheit, Sicherheit und die Grenzen staatlicher Eingriffe geworden.

Der Weg in die dauerhafte Demokratur

Was hier geschieht, ist die systematische Umwandlung einer befristeten Ausnahme in eine permanente Überwachungsarchitektur. Der Ausnahmezustand wird, wie Weigele warnt, in eine dauerhafte Architektur überführt und damit implementiert. Das setzt einen verheerenden Präzedenzfall für die gesamte EU-Rechtsordnung. Souverän sind in dieser Union längst nicht mehr die Völker, sondern der Machtapparat der EU-Führung, der sich über demokratische Voten hinwegsetzt, Regeln nach Belieben biegt und die Privatsphäre von 450 Millionen Menschen dem Generalverdacht unterwirft.

Die Chatkontrolle 1.0 ist dabei nur der Anfang. Die Version 2.0 würde das eigene Gerät zum überwachten Objekt machen. Wer dieses Vorgehen mitträgt, baut an der Infrastruktur eines Überwachungsstaates, der sich nicht mehr auf demokratische Zustimmung verlassen muss.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

Eine Antwort

  1. Darf man „Infrastruktur eines Überwachungsstaates, der sich nicht mehr auf demokratische Zustimmung verlassen muss“ durch das Wort Diktatur oder wenigstens durch real existierende Diktatur ersetzen?

    Es geht nicht „nur“ um Chat-Kontrolle, also nicht nur um diese eine Abstimmung, sondern um das jederzeit wiederholbare, antidemokratische Struktur- und Unrechtproblem! Ich zitiere aus
    https://www.s-f-n.org/blogs/it-tipps/chatkontrolle-2026-was-jetzt-wirklich-hilft-und-was-reine-illusion-ist/#comment-89908

    „Der entscheidende Trick:
    Es reicht bei der künftigen Abstimmung nicht wie üblich, wenn mehr Nein- als Ja-Stimmen abgegeben werden. Um die […] zu stoppen, braucht es eine absolute Mehrheit von […] Nein-Stimmen. Ansonsten gilt die […] automatisch als beschlossen. Enthaltungen und Abwesenheit schlagen damit faktisch in Zustimmung um. Da es sich um die letzte Abstimmung vor der Sommerpause handelt, gehen Kritiker davon aus, dass viele Abgeordnete gar nicht an der Abstimmung teilnehmen.”

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