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Die Architektur der Kontrolle
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Von der Kampagne zur Gesetzgebung: Wie HateAid politische Prozesse beeinflusst

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Auf Kosten der Bevölkerung
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Collien Fernandes
Hinter der selbst zugeschriebenen Rolle als Schutzmacht steht ein Geflecht aus politischer Nähe, strategischer Kommunikation und institutioneller Einbindung, das sich im Fall Fernandes exemplarisch in konkrete Wirkung übersetzt.
Zusammengefasst

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Die Organisation HateAid inszeniert sich als Schutzmacht gegen digitale Gewalt und reklamiert für sich eine moralische Deutungshoheit über das, was im Netz sagbar sein soll und was nicht. Hinter dieser Pose verbirgt sich jedoch kein neutraler Akteur, sondern ein politisch geprägtes Projekt mit klarer Herkunft und eindeutiger Schlagseite. Die Organisation entstand nicht zufällig, sondern als »direkte Ausgründung der Kampagnenplattform Campact«, die seit Jahren gezielt politische Narrative formt und mobilisiert. Nachdem Campact wegen unzulässiger politischer Betätigung die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, erfolgte kein Rückzug, sondern eine strukturelle Umgehung: Man gründete eine neue Organisation, deklarierte sie als gemeinnützig und öffnete sich damit erneut für die Geldströme des Staates. Diese strukturelle „Neugründung“ wirkt dabei weniger wie ein Bruch als vielmehr wie eine nahtlose Fortsetzung unter neuem Label: personell, inhaltlich und strategisch. Besonders deutlich wird das an der zentralen Figur an der Spitze der Organisation: Anna-Lena von Hodenberg. »HateAid beschreibt«:

„Anna-Lena von Hodenberg wurde dabei zur treibenden Kraft der Organisation. Die gelernte Fernsehjournalistin hatte sich bereits bei Campact als Campaignerin leidenschaftlich gegen Hatespeech engagiert. Mit HateAid kann sie sich nun noch intensiver der Wahrung der Meinungsvielfalt und Demokratie im Netz widmen.“

Die personelle Kontinuität unterstreicht den Umetikettierungscharakter der Organisation zusätzlich. Ehemalige Campact-Akteure übernahmen Schlüsselpositionen, wodurch die ideologische Linie nahtlos fortgeführt wurde. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier nicht als Verpflichtung zur Neutralität verstanden, sondern als taktisches Instrument, um politische Einflussnahme finanziell abzusichern. Wer diese Konstruktion betrachtet, erkennt kein klassisches zivilgesellschaftliches Engagement, sondern ein politisches Projekt im Gewand moralischer Autorität.

Der Beirat als politisch-juristische Schaltzentrale

Wer bei einer Organisation, die sich selbst als unabhängige NGO inszeniert, ein Gremium aus klassischer Zivilgesellschaft erwartet, stößt im Fall von HateAid auf ein bemerkenswert anderes Bild. »Im Beirat sitzen« keine zvilgesellschaftlichen Vertreter, keine pluralistisch zusammengesetzten Stimmen aus unterschiedlichen Milieus, sondern ein handverlesenes Ensemble aus ehemaligen Spitzenpolitikern, einflussreichen Funktionsträgern und juristischen Schwergewichten. Diese personelle Zusammensetzung ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines Machtverständnisses, das Nähe zu politischen und institutionellen Zentren nicht als Problem, sondern als Voraussetzung begreift.

Quelle: »HateAid«

Mit Nadine Schön sitzt eine ehemalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Beirat, die über Jahre hinweg an zentralen Digital- und Technologiefragen gearbeitet hat und tief in die politische Gestaltung digitaler Räume eingebunden war. Renate Künast wiederum bringt nicht nur ihre Vergangenheit als Bundesministerin und Fraktionsvorsitzende der Grünen ein, sondern auch ihre aktive Rolle in Debatten rund um „Hass im Netz“, ein Themenfeld, das direkt mit den operativen Interessen von HateAid verknüpft ist. Brigitte Zypries, ehemalige Bundesjustizministerin, ergänzt dieses Gefüge um exekutive Erfahrung aus genau jenem Bereich, in dem HateAid politisch Einfluss nimmt. Und mit Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, einem ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, wird dem Ganzen eine verfassungsrechtliche Autorität verliehen, die dem Projekt zusätzlichen institutionellen Glanz verleihen soll.

Dieses Gremium ist keine dekorative Runde, sondern ein Signal. Es zeigt, dass HateAid nicht am Rand der Macht operiert, sondern im direkten Austausch mit ihr steht. Die Grenze zwischen staatlicher Sphäre, politischer Einflussnahme und angeblich unabhängiger Zivilgesellschaft verschwimmt vollständig. Eine Organisation, die sich auf diese Weise mit politischer und juristischer Prominenz umgibt, kann kaum glaubhaft Neutralität beanspruchen. Vielmehr entsteht der Eindruck eines Netzwerks, das seine Legitimation aus genau jenen Strukturen bezieht, die es gleichzeitig öffentlich zu regulieren vorgibt.

Staatsnähe als Geschäftsmodell

Die finanzielle Architektur von HateAid offenbart ein System, das sich aus staatlichen Geldern und staatsnahen Quellen speist und dabei eine bemerkenswerte Stabilität entwickelt hat. Zwischen 2020 und 2023 flossen, »laut Recherchen von NIUS« erhebliche Mittel aus Bundesministerien in die Organisation, konkret rund 1,5 Millionen Euro aus dem Familienministerium. 2024 und 2025 belief sich die Summe, allein aus dem Program „Demokratie Leben¡“ »auf etwa 850.000 Euro«. Diese Geldströme sind kein Randphänomen, sondern bilden das finanzielle Fundament dieser Organisation.

Hinzu kommen erhebliche Zuwendungen aus formal privaten Quellen, die bei genauer Betrachtung ebenfalls eng mit politischen Strukturen verflochten sind. »Die Postcode Lotterie« etwa fungiert als Geldverteiler mit politischem Beirat, in dem ehemalige Spitzenpolitiker sitzen. Die Fördersumme im Jahr 2021 »betrug 90566 €« und ehöhte sich 2025 auf »eine halbe Million Euro«. Bemerkenswert ist dabei weniger die bloße Höhe der Mittel als vielmehr die programmatische Begründung ihrer Vergabe, denn sie offenbart, welche inhaltlichen Prioritäten hier tatsächlich finanziert werden:

„Da solche Hasskampagnen meist durch wenige gut vernetzte Accounts orchestriert werden, hat HateAid ein Monitoring-Tool entwickelt, mit dem sich solche Konten und Gruppen beobachten lassen. […] Schon die Entwicklung der ersten Version des Tools konnte die Postcode Lotterie […] unterstützen. Nun fördert sie auch dessen Weiterentwicklung“.

Hier entsteht ein Kreislauf, in dem politische Netzwerke über Umwege finanzielle Ressourcen bereitstellen, die anschließend wieder in politische Einflussnahme zurückfließen. Der Unterschied zwischen staatlicher Förderung und politisch gelenkter Privatfinanzierung beginnt zu verschwimmen.

Auf dieser Grundlage lässt sich ein Geschäftsmodell erkennen, das auf Dauerfinanzierung ausgelegt ist. Die Organisation lebt nicht von spontaner Unterstützung oder gesellschaftlicher Breite, sondern von stabilen Geldflüssen aus einem politisch kompatiblen Umfeld. Wer von solchen Strukturen getragen wird, agiert nicht unabhängig, sondern im Rahmen eines Systems, das Loyalität belohnt und Abweichung sanktioniert.

Intransparenz als Systemprinzip

Besonders aufschlussreich wird die Analyse dort, wo HateAid selbst zum Verteiler von Geld wird. Die Organisation »finanziert juristische Verfahren« und unterstützt Personen des öffentlichen Lebens, verweigert jedoch konsequent jede Transparenz darüber, wer konkret profitiert und in welchem Umfang. Brisant wird diese Intransparenz vor allem im Lichte der eigenen Selbstbeschreibung: Einerseits reklamiert man universelle Neutralität, andererseits wird diese unmittelbar durch politisch und normativ definierte Ausschlusskriterien relativiert – ein Spannungsverhältnis, das weniger nach Gleichbehandlung als nach selektiver Förderung entlang ideologischer Grenzziehungen wirkt. »HateAid formuliert das selbst so«:

„Wir unterstützen Menschen ohne Ansehen der Person, ihrer Meinung oder ihres politischen Hintergrundes. Ausgeschlossen von unserem Angebot sind Personen, die selbst Hass im Netz verbreiten. Denn HateAid setzt sich für den Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung unserer Demokratie ein. Folglich unterstützt HateAid keine antidemokratischen Gruppierungen, z. B. Extremist*innen oder Identitäre, sowie Personen, die durch eigene diskriminierende Äußerungen auffallen.“

»Für das Jahr 2024« wird von „1877 Klient*innen in mehr als 5000 Einzelfällen“ gesprochen, eine Zahl, die zunächst Größe suggeriert, bei näherer Betrachtung jedoch vor allem eines offenbart: strukturelle Intransparenz. Weder werden Namen genannt, noch finanzielle Volumina oder klare Vergabekriterien offengelegt. Damit entzieht sich diese Praxis systematisch jeder externen Kontrolle und schafft ein Umfeld, in dem erhebliche Mittelflüsse im Verborgenen verbleiben.

Es entsteht ein selektiver Förderraum, in dem nicht objektive Maßstäbe, sondern potenziell Faktoren wie politische Anschlussfähigkeit, mediale Sichtbarkeit oder ideologische Kompatibilität darüber entscheiden, wer Unterstützung erhält. Dass auf konkrete Nachfragen keine Auskunft erteilt wird, wirkt vor diesem Hintergrund nicht wie ein administratives Versäumnis, sondern wie Ausdruck eines konsistenten Organisationsprinzips. Transparenz wäre in diesem Kontext kein neutraler Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in die bestehende Funktionslogik und damit ein Risiko für ihre Stabilität. »Im Jahresbericht« heißt es weiter:

„HateAid finanzierte im Jahr 2024 143 Abmahnungen und 49 Zivilklagen im Rahmen unseres Angebotes zur Prozesskostenfinanzierung wegen digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Außerdem konnten wir Betroffene bei der Stellung von 326 Strafanzeigen unterstützen.“

Diese Zahlen konkretisieren zwar die operative Tätigkeit, bleiben jedoch weiterhin auf der Ebene aggregierter Darstellung. Die entscheidende Leerstelle bleibt bestehen: Wer genau profitiert in welchem Umfang? Welche Kriterien führen zur Auswahl einzelner Fälle? Und wie verteilen sich die finanziellen Mittel im Detail?

Der Begriff der ‚umgekehrten Geldwäsche‘ könnte hier als analytische Metapher für eine Struktur dienen, in der legale Mittel in formal legitimen Prozessen gebunden werden, deren konkrete Verteilung jedoch nicht mehr nachvollziehbar ist. Nicht die Herkunft der Gelder ist verschleiert, sondern deren Zielrichtung. Es entsteht ein System, in dem Ressourcen zwar sichtbar mobilisiert, aber ihre konkrete Allokation der öffentlichen Einsicht entzogen wird und somit ein Mechanismus, der weniger durch Illegalität als durch systematische Opazität gekennzeichnet ist.

Der schleichende Übergang zur verdeckten Parteienfinanzierung

Die finanzielle Unterstützung von Politikern durch HateAid berührt einen besonders sensiblen Bereich demokratischer Ordnung. Wenn juristische Leistungen übernommen oder Prozesse finanziert werden, handelt es sich nicht um symbolische Hilfe, sondern um konkrete geldwerte Vorteile. Diese können funktional denselben Effekt haben wie direkte Spenden, ohne jedoch denselben Transparenzpflichten zu unterliegen.

Die bestehende Rechtslage eröffnet hier ein Schlupfloch, das systematisch genutzt werden kann. Solange Zuwendungen nicht direkt an Parteien fließen, entziehen sie sich der klassischen Kontrolle der Parteienfinanzierung. Gleichzeitig verpflichtet »das Abgeordnetengesetz« Parlamentarier eigentlich dazu, solche Vorteile offenzulegen. »Dazu heißt es«:

„Mitglieder des Bundestages dürfen für die Ausübung ihres Mandates keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen annehmen.“

Dass entsprechende Meldungen ausbleiben, deutet nicht auf Zufall hin, sondern auf ein strukturelles Versagen oder bewusstes Wegsehen. Damit entsteht ein System, in dem politische Akteure indirekt unterstützt werden können, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Die Grenze zwischen legitimer Unterstützung und verdeckter Finanzierung verschwimmt. Was formal legal erscheint, entfaltet in der Praxis eine Wirkung, die das Prinzip transparenter politischer Finanzierung unterläuft.

Die Rolle als „Trusted Flagger“ und die neue Machtarchitektur

»Mit der Zertifizierung, durch die Bundesnetzagentur als „Trusted Flagger“« erreicht HateAid eine Machtposition, die weit über klassische NGO-Arbeit hinausgeht. Die Organisation wird zum Gatekeeper im digitalen Raum, dessen Einschätzungen unmittelbare Konsequenzen für die Sichtbarkeit von Inhalten haben. Plattformen sind verpflichtet, gemeldete Inhalte priorisiert zu prüfen, und stehen unter erheblichem Druck, den Bewertungen dieser Meldestellen zu folgen. HateAid selbst formuliert diesen Anspruch offen:

„Ob durch Petitionen, Aktionen in Brüssel oder direkte Gespräche mit EU-Politikern: Während der Verhandlungen über das Gesetz haben wir den von digitaler Gewalt Betroffenen eine Stimme auf der politischen Bühne der EU gegeben. Und wir werden nicht damit aufhören. Denn jetzt ist es entscheidend, dass die neuen Regeln schnell und konsequent durchgesetzt werden. HateAid wird genau beobachten, ob sich Online-Plattformen an das neue Gesetz halten werden.“

Formal bleibt die Entscheidung bei den Plattformen selbst, faktisch entsteht jedoch ein System indirekter Steuerung. Wer über die Definitionsmacht verfügt, was gemeldet wird, beeinflusst auch, was sichtbar bleibt. Diese Konstruktion verlagert staatliche Kontrollfunktionen auf private Akteure, die selbst politisch positioniert sind. Das Wording der Bundesnetzagentur verstärkt diese Problematik, indem sie »mit Begriffen« arbeitet, die bewusst unbestimmt bleiben. „Hassrede“, „Diskriminierung“ oder Inhalte mit „negativen Auswirkungen auf den Diskurs“ sind keine klar definierten juristischen Kategorien, sondern dehnbare Konzepte. In den Händen politisch geprägter Organisationen werden sie zu Werkzeugen der Deutungshoheit.

Ein Begriff ohne juristische Substanz

»Der zentrale Kampfbegriff von HateAid«, die sogenannte „Hatespeech“ (auf Deutsch die „Hassrede“), entfaltet seine Wirkung gerade durch seine Unschärfe. Anders als klar definierte Straftatbestände bleibt er offen für Interpretation und damit für politische Instrumentalisierung. Diese Unbestimmtheit ist kein Mangel, sondern die eigentliche Funktion des Begriffs. Gerade diese begriffliche Offenheit wird von den Akteuren selbst nicht etwa eingehegt, sondern affirmativ verstärkt. Anstatt eine präzise juristische Eingrenzung vorzunehmen, wird der Terminus semantisch ausgeweitet und normativ aufgeladen, ein Vorgehen, das seine Anschlussfähigkeit erhöht und gleichzeitig seine Trennschärfe reduziert. »Dazu schreibt HateAid auf seiner Website«:

„Wenn man von Hass im Internet spricht, kommt man an dem Begriff „Hatespeech” nicht vorbei. Auch wir bei HateAid sprechen oft von Hatespeech. Hatespeech ist gefährlich und allgegenwärtig. […] Hatespeech ist ein Oberbegriff für verbal oder schriftlich geäußerte, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Dazu zählen u. a. Rassismus, Sexismus oder Antisemitismus. Unter Hatespeech fallen Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt, Drohungen und weitere Äußerungen, unabhängig davon, ob diese strafbar sind oder nicht.“

Eine solche Definition eröffnet einen Anwendungsspielraum, der situativ ausgelegt werden kann. Dadurch entsteht ein Raum, in dem auch legale, aber unbequeme Meinungen unter Druck geraten können. Die Grenze zwischen strafbarer Äußerung und politisch unerwünschter Position wird zunehmend verwischt. Diese Entwicklung verschiebt die Logik des Rechtsstaats. Nicht mehr die klare Abgrenzung zwischen erlaubt und verboten steht im Mittelpunkt, sondern eine permanente Bewertung von Äußerungen anhand einseitig definierter moralischer Maßstäbe. Das Ergebnis ist ein Klima, in dem Unsicherheit entsteht und Selbstzensur zur rationalen Reaktion wird.

Vor diesem Hintergrund wirkt es wie eine bemerkenswerte Volte, dass Anna-Lena von Hodenberg ihre Arbeit zugleich als Beitrag zum Schutz der Meinungsfreiheit rahmt. Gerade dort, wo durch semantische Ausweitung und operative Eingriffe neue Grauzonen entstehen, wird rhetorisch auf deren Verteidigung rekurriert. Der Widerspruch liegt offen zutage: Ein Ansatz, der die Grenzen des Sagbaren flexibilisiert, beansprucht zugleich, eben diese Grenzen zu sichern.

Quelle: »HateAid«

Gesetzgebung im Schatten von Kampagnen

Die Einflussnahme von HateAid endet nicht bei der Bewertung von Inhalten, sondern reicht bis in den Kern politischer Entscheidungsprozesse. Die Organisation »liefert konkrete Vorlagen« für Gesetzesentwürfe und findet damit direkten Zugang zu Ministerien. Der Vorschlag zur Strafbarkeit sexualisierter Deepfakes, den HateAid Anfang Februar 2026 beim Justizministerium einreichte, wurde in zentralen Punkten von der politischen Führung übernommen. In ihren politischen Interventionen und Positionspapieren wird unter anderem gefordert:

„Es muss Betroffenen […] möglich sein, die Identität der Täter*innen zu ermitteln. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass […] an die notwendigen Daten gelangt werden kann. Die EU-Digitalgesetzgebung (DSA) muss konsequent durchgesetzt und weiterentwickelt werden […]. Der Gesetzgeber muss einen eigenen Straftatbestand schaffen. chwerpunktstaatsanwaltschaften und spezialisierte Abteilungen […] sowie eine konsequente Strafverfolgung sicherstellen. Parteiinterne Anlaufstellen schaffen.“

Diese Nähe zwischen NGOs und Regierung verändert die Logik der Gesetzgebung. Normative Inhalte entstehen zunehmend nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren, sondern werden durch externe, politisch eindeutig positionierte Akteure vorstrukturiert, die zugleich ein Eigeninteresse an der Ausweitung regulatorischer Eingriffe verfolgen. Damit verschiebt sich die Grenze zwischen Beratung und Einflussnahme. Die Geschwindigkeit, mit der solche Vorschläge in politische Maßnahmen überführt werden, deutet auf eingespielte Strukturen hin. Es entsteht der Eindruck eines Systems, in dem politische Initiativen nicht aus offenen Debatten hervorgehen, sondern aus abgestimmten Prozessen zwischen Regierung und ausgewählten Organisationen.

Kampagnen, Empörung und politisches Timing

Der Fall Ulmen und Fernandes zeigt, wie eng mediale Dynamiken, politische Initiativen und NGO-Aktivitäten miteinander verzahnt sind. HAINTZmedia hat darüber berichtet:


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Die öffentliche Empörung entwickelte sich nicht isoliert, sondern parallel zu konkreten politischen Vorhaben und wurde durch gezielte Kampagnen verstärkt. »HateAid spielte dabei eine aktive Rolle« und knüpfte unmittelbar an bestehende Forderungen an. Die zeitliche Abfolge wirkt dabei auffallend präzise. Medienberichte erzeugen Aufmerksamkeit, öffentliche Proteste liefern die emotionale Kulisse, und politische Akteure präsentieren Gesetzesverschärfungen als notwendige Reaktion. Diese Mechanik folgt einem Muster, das sich bereits in anderen Fällen beobachten ließ.

Was als spontane gesellschaftliche Reaktion erscheint, trägt die Züge eines koordinierten Vorgehens. Die Grenze zwischen Berichterstattung, Aktivismus und politischer Strategie verschwimmt zunehmend. Das Ergebnis ist ein öffentlicher Raum, der nicht mehr durch offene Debatte geprägt ist, sondern durch gezielte Mobilisierung.

Der Umbau der Meinungsfreiheit

Die Summe dieser Aktivitäten und Entwicklungen führt zu einer tiefgreifenden Verschiebung im Verständnis von Meinungsfreiheit. An die Stelle eines offenen Diskurses tritt ein System, in dem Aussagen permanent bewertet, gemeldet und sanktioniert werden können. Private Organisationen übernehmen dabei Funktionen, die ursprünglich staatlichen Institutionen vorbehalten waren, ohne jedoch denselben Kontrollmechanismen zu unterliegen. In dieser neuen Struktur entsteht eine Dynamik, die sich zunehmend verselbstständigt. Wer über die Instrumente der Bewertung und Meldung verfügt, bestimmt auch die Grenzen des Sagbaren. Die Meinungsfreiheit wird damit nicht mehr als Grundrecht verstanden, sondern als verwaltete Größe. Eine besonders deutliche Kritik an dieser Entwicklung »formulierte der Medienanwalt Joachim Steinhöfel«:

„Die steuergeldfinanzierte Einrichtung von ‚vertrauenswürdigen Hinweisgebern‘ ist eine rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Perversion. Für Straftaten sind Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig, beide notorisch unterfinanziert. Statt das Geld in rechtsstaatliche Institutionen zu investieren, landet es bei fragwürdigen staatlichen Vorfeldorganisationen.“

Ein System mit Eigendynamik

HateAid steht nicht isoliert, sondern wirkt wie ein besonders sichtbarer Knoten in einem trüben Geflecht aus politischer Nähe, finanziellen Zuflüssen und strategischer Einflussnahme, das sich zunehmend der öffentlichen Kontrolle entzieht. Was nach zivilgesellschaftlichem Engagement klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein System mit klarer Schlagseite, in dem Geld, Macht und Agenda auffällig reibungslos ineinandergreifen. Der eigentliche Punkt ist nicht, dass hier Einfluss ausgeübt wird, sondern wie geräuschlos und folgenarm das geschieht. Staatliche Mittel, politische Netzwerke und regulatorische Eingriffe verschmelzen zu einer Struktur, die den öffentlichen Diskurs nicht nur begleitet, sondern ihn in ihrem Sinne zuschneidet, während Transparenz bestenfalls simuliert wird.

Die eigentliche Brisanz liegt nicht in einzelnen Maßnahmen, sondern in der strukturellen Dynamik, die sich dahinter entfaltet. Es entsteht ein Modell, in dem politische Zielsetzungen gezielt über Umwege durchgedrückt werden, vorbei an genau jenen demokratischen Kontrollmechanismen, die solche Eingriffe eigentlich begrenzen sollen. In diesem Gefüge wird Kritik nicht einfach beantwortet, sondern systematisch entschärft, kanalisiert und auf ein kontrollierbares Maß reduziert. Die Grenze zwischen Schutz und Kontrolle wird dabei nicht nur verschoben, sondern regelrecht verwischt. Was als Schutz vor digitaler Gewalt verkauft wird, entwickelt sich schleichend zu einer Ordnung, in der Meinungsfreiheit nicht mehr der Ausgangspunkt ist, sondern zur variablen Größe wird – abhängig davon, ob sie in das gewünschte Raster passt oder nicht.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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