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Ermittlungsverfahren wegen „Alles für Deutschland“ eingestellt

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Markus Haintz
Der Angeklagten wurde vorgeworfen, bei Instagram die NS-Parole „Alles für Deutschland“ veröffentlicht zu haben. Das Verfahren wurde gegen eine sehr geringe Geldauflage von 100 € nach § 153a StPO eingestellt. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melina Schwendenmann.
Zusammengefasst

Der gegenständliche Post „Alles für Deutschland, is doch klar“ war ein Kommentar zu dem Beitrag eines anderen Nutzers, welcher ein Foto abbildete mit dem Schriftzug „KOMMENTIERE „ALLES FÜR D…“ WER TRAUT SICH…“.

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach § 86a StGB gegen unsere Mandantin eingeleitet.

Nach unserer Stellungnahme hat die Staatsanwaltschaft Bonn das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 € nach § 153a StPO eingestellt.

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Redaktion

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2 Antworten

  1. Keine Begründung, keine Entschuldigung, keine Bestrafung, kein Wiedergutmachungsversuch, keine Rechtssicherheit, keine personellen Konsequenzen, keine Respekt- und Vertrauensermöglichung …, aber von allem das Gegenteil.

    Schlecht.
    Weil es zur Fortsetzung der Deutschlandabschaffung motiviert, durch

    1. weitere Steuergeldvernichtung = Volkseigentumzerstörung u. -umverteilung von Fleißigeren und Gerechteren zu Gegenteiligen. Durch

    1.1. straffreie Steigerung der Einschüchterungs- und Angstgesellschaft (siehe Dr. Maaz) und

    1.2. Steigerung der internen Überlastung des selbstverschuldet überlasteten Justizapparates, statt volkswohldienlicher Ausweitung des § 145d auf Staatsanwaltschaften, Richter*innen und sonstige besonders machtmissbräuchlich aktiven Links-Staatsdiener*innen.

    Alternative für den Wandel vom Aktionismus zum Reformismus:

    Leitlinien für die deutsche Opposition

    https://www.wmg-verlag.de/produkt/brochuere-mit-der-nato-zum-endsieg-nicht-mit-uns/

    1. Präzisierung für systemisch Denkbehinderte;
      Schätzendes Kondensat aus diversen Internet-Quellen nach bestem Wissen und Gewissen, deshalb keine Quellenangabe:

      Im Jahr 2024 wurden in Deutschland cirka 158 177 Straftaten mit schweren Körperschäden registriert. Das entspricht einem Anstieg um cirka 2,4 % im Vergleich zum Jahr 2023 und um 18,9 % gegenüber dem Jahr 2019.

      Gemäß meines, ganz persönlichen, ganz subjektiven Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden müssten in einer unbekloppten, halbwegs gesunden Gesellschaft sofort alle Strafverfolgungen für die sogenannten „Ehr- und Äußerungsdelikte“ — mit Ausnahme von Rufmord — sofort eingestellt werden, bis die Quote der Körperschäden auf ein Zehntel vom aktuellen Stand gesenkt werden konnte.

      Korrekturen mit rechtsverbindlichen und gerichtsfesten Quellenangaben sind wie immer willkommen.

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