Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 24.09.2025.
So hat das Amtsgericht Kerpen heute das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt.
Unser Mandant soll in fünf verschiedenen Fällen „Alles für Deutschland“ auf 𝕏 gepostet haben (§ 86a StGB).
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Köln, das Hauptverfahren zu eröffnen. Dem kam das Amtsgericht Kerpen zwar nach, stellte das Verfahren in der heutigen Hauptverhandlung jedoch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und unseres Mandanten ein.