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Nancy Faesers Feldzug: Politische Säuberung im Staatsdienst

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Robert Habeck
Gewalt im Schatten
Grüne zwische  Ideologie und Wirklichkeit
Die deutsche Innenpolitik steht vor einer tiefgreifenden Wende: Ein politischer Feldzug gegen Mitglieder der AfD zielt auf die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes.
Zusammengefasst

Die deutsche Innenpolitik steht vor einer Zäsur, die kaum zu übersehen ist. Der öffentliche Dienst wird zum Schauplatz einer politisch motivierten Säuberung. Mit den jüngst verabschiedeten Neuregelungen des Disziplinarrechts sollen vermeintlich extremistische Tendenzen im öffentlichen Dienst und der Bundeswehr konsequenter geahndet werden. Hinter der schlichten Rhetorik von Demokratie und Sicherheit verbirgt sich jedoch eine Strategie, die weit über die Grenzen einer liberalen Gesellschaft hinausgeht.

Faesers Feldzug: Die AfD im Visier der Disziplinarmaßnahmen

Ein interner Vermerk der Bundespolizei lässt keinen Zweifel daran, dass gezielt AfD-Mitglieder ins Visier genommen werden. Beamten, die Mitglied in der Partei sind oder sich für die AfD politisch engagieren, droht die Entlassung. Grundlage der Maßnahme ist ein Erlass von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die den „Kampf gegen rechts“ zu ihrem politischen Markenzeichen gemacht hat. Dieser zeigt mit unverblümter Deutlichkeit: Eine AfD-Mitgliedschaft ist in den Augen des Staates gleichbedeutend mit einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Aktivitäten innerhalb der AfD werden in dem Vermerk explizit als „Dienstvergehen“ deklariert – selbst dann, wenn keine Kandidatur vorliegt. Wer sich dennoch für die Partei engagiert, könne „mit seiner Entlassung rechnen“. Die Deutlichkeit dieser Aussage lässt keinen Raum für Interpretationen: Politische Zugehörigkeit wird zum Kriterium für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst.

„Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“

Recherche der Jungen Freiheit / Vermerk vom 7. Januar im Intranet der Bundespolizei / APOLLO NEWS

Der Verfassungsschutz als politische Waffe

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch die Verfassungsschutzbehörden in Thüringen und Sachsen dient als rechtliche Basis für diese drastischen Schritte. Eine solche Klassifizierung steht jedoch unter erheblichem juristischen und politischen Druck, und die Objektivität dieser Bewertung ist fragwürdig. Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer steht in der Kritik, entlastende Gutachten unterschlagen zu haben. HAINTZ media berichtete über seinen fragwürdigen Kreuzzug gegen die AfD. Die politische Instrumentalisierung von Sicherheitsbehörden ist somit keine theoretische Gefahr, sondern ein handfestes Problem.

Die Frage, ob die Maßnahmen auf Beamte in anderen Bundesländern ausgeweitet werden, bleibt unbeantwortet. Ebenso ist unklar, ob bereits Beamte aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft entlassen wurden. Die Intransparenz in dieser Angelegenheit wirft ein Schlaglicht auf die Unsicherheiten und die politischen Spannungen, die diese Maßnahmen begleiten.

Reform des Disziplinarrechts

Die neuen Gesetze zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren wurden von der Regierungskoalition verabschiedet, während Union und AfD dagegen stimmten und die Linke sich enthielt. Ziel der Reform sei es, „extremistische Beamte“ schneller aus dem Dienst zu entfernen. Ein zentraler Punkt ist die Einführung von Disziplinarverfügungen, die durch Verwaltungsakte erlassen werden können – eine Praxis, die bisher langwierigen Gerichtsverfahren vorbehalten war.

„Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß.“

Nancy Faeser / NTV

Nach Angaben der Bundesregierung dauerten Disziplinarklagen bislang im Schnitt vier Jahre, in denen Betroffene weiterhin einen Großteil ihrer Bezüge erhielten. Künftig sollen Behörden eigenständig über Maßnahmen wie Rückstufung, Entlassung oder Aberkennung von Ruhegehaltsansprüchen entscheiden können – die gerichtliche Überprüfung erfolgt erst nachträglich. Während der Rechtsschutz formal bestehen bleibt, wird die Beweislast faktisch umgekehrt. Dieses Vorgehen untergräbt fundamentale Prinzipien des Rechtsschutzes und verschafft dem Dienstherrn eine beispiellose Machtfülle.

Extremismusbekämpfung oder politischer Generalverdacht

Die offizielle Begründung für die Reform ist der Schutz der Demokratie vor innerer Sabotage. Nancy Faeser betont die Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst von extremistischen Elementen zu säubern. Doch ihre Rhetorik verdeutlicht eine grundlegende Problematik: Der Staat erhebt sich zum Schiedsrichter über die politische Gesinnung seiner Beamten. Die Frage, was unter „Extremismus“ zu verstehen ist, bleibt in der Praxis schwer definierbar.

„Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.“

Nancy Faeser / NTV

Auch die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Laut NTV wurden 2021 lediglich 373 Disziplinarmaßnahmen in der Bundesverwaltung verhängt – ein Anteil von weniger als 0,2 Prozent der Beamten. Die realen Verhältnisse rechtfertigen demnach weder die drastische Reform noch die politische Eskalation. Vielmehr deutet die Entwicklung auf einen Generalverdacht hin, der nicht nur die Betroffenen stigmatisiert, sondern auch die Neutralität des Staates aushebelt.

Kritik aus der Beamtenschaft

Beamtengewerkschaften und Teile der Opposition warnen vor den Konsequenzen dieser Gesetzgebung und werfen der Regierung vor, die Disziplinarmaßnahmen zu instrumentalisieren. Die Möglichkeit, Beamte per Verwaltungsakt zu entlassen, sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes. Zudem würden die Reformen ein Klima des Misstrauens schüren, das die Grundfesten der Beamtenpflicht zur Verfassungstreue untergräbt.

Die Verpflichtung zur Treue gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist im Bundesbeamtengesetz fest verankert. Doch die politische Aufladung dieser Verpflichtung birgt die Gefahr, dass sie zur Waffe gegen unliebsame Meinungen wird. Wo endet der legitime Schutz der Demokratie, und wo beginnt der politische Missbrauch?

Der Staat gegen die demokratischen Prinzipien

Die beschleunigten Disziplinarverfahren und die explizite Fokussierung auf AfD-Mitglieder markieren einen Wendepunkt in der deutschen Innenpolitik. Unter dem Deckmantel der angeblichen Extremismusbekämpfung werden fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats ausgehöhlt. Die politischen Motive hinter diesen Maßnahmen sind unübersehbar.

Nancy Faeser instrumentalisiert ihre Position als Innenministerin, um den öffentlichen Dienst in ein politisch gleichgeschaltetes Werkzeug zu verwandeln. Die gezielte Disziplinierung missliebiger Parteimitglieder ist nicht nur eine Gefährdung der Neutralität staatlicher Institutionen, sondern ein direkter Angriff auf die Grundprinzipien einer pluralistischen Demokratie. Wenn politische Überzeugungen künftig als Grundlage für Sanktionen dienen, wird der Rechtsstaat zur Farce degradiert. Diese Entwicklung ist kein Schutz der Demokratie, sondern ein perfider Versuch, sie zu untergraben und durch staatliche Kontrolle zu ersetzen. Ein Staat, der seine Macht derart missbraucht, befindet sich auf einem sehr gefährlichen Weg.

Wehret den Anfängen!


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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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