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Björn Höcke beim HM-exklusiven Interview am 03.05.24 in Halle
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ETVC / Elijah Tee

Höcke erneut wegen „Alles für Deutschland“ verurteilt

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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde erneut wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole schuldig gesprochen. Das Landgericht Halle verhängte eine Geldstrafe gegen ihn. Bereits im Mai war Höcke für denselben Ausspruch verurteilt worden.
Zusammengefasst

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde wegen der erneuten Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“, die als Wahlspruch der SA gilt, zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Das Landgericht Halle an der Saale befand Höcke der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe von 16.900 Euro.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel vom Landgericht Halle erklärte, dass eine Freiheitsstrafe für das Gericht nicht angezeigt ist, obwohl Höckes Täterschaft außer Zweifel steht. Eine Revision gegen das Urteil sei jedoch möglich.

Höcke soll Publikum animiert haben

Die Staatsanwaltschaft klagte Höcke an, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die ersten beiden Worte des sog. SA-Spruchs aussprach, die das Publikum dann vervollständigte. Laut Staatsanwaltschaft sei sich Höcke dessen bewusst gewesen und habe dies mit einer „geradezu einladenden Armbewegung“ unterstützt. Richter Stengel erklärte, dass das Beweisvideo von der Veranstaltung keine ablehnende Haltung Höckes zeigt, sondern „eher mimische Zustimmung“. Höcke habe absichtlich die Grenzen des Sagbaren ausgelotet und das Publikum zum Mitmachen animiert.

Wie HAINTZmedia berichtet, wurde Björn Höcke bereits im Mai 2024 vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt, weil er auf einer Wahlkampfveranstaltung im Mai 2021 in Merseburg dieselbe Parole verwendet haben soll. Da Höcke die Revision eingelegt hat, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Nach dem Urteil forderte Rechtsanwalt Großenbach den Verfassungsschutz zur Auskunft auf.

Die Anwälte forderten einen Freispruch

Staatsanwalt Benedikt Bernzen plädierte am Montag für eine achtmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung und forderte zusätzlich, dass Björn Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation wie die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen soll. Die Verteidigung hingegen beantragte einen Freispruch. Sie argumentierte, dass Höcke die Parole abgebrochen hat, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Die Anwälte von Höcke betonten zudem, dass „Alles für Deutschland“ keine zentrale Losung der SA gewesen ist und von verschiedenen politischen Gruppen seit dem 19. Jahrhundert verwendet wird.

„Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch“

Björn Höcke / 20Minuten

Höcke führte weiter aus, dass er die Parole abgebrochen habe, weil er keinen Fehler machen und einen neuen Prozess habe vermeiden wollen. Er verwies auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung und präsentiert sich erneut als Opfer einer politischen Justiz. Höcke äußerte das Gefühl, dass durch die Justiz versucht werde, die Meinungsfreiheit der Opposition zu beschränken und einen „Maulkorb“ gegen Oppositionspolitiker zu verhängen. „Ja, mein subjektives Gefühl ist, dass es beabsichtigt ist, mich mundtot zu machen“, warf der AfD-Politiker der Justiz vor.

Bereits im Vorfeld kommentierte Höcke auf seinem Kanal auf Plattform X die rechtliche Verfolgung und nannte sie eine Farce.

Für Höcke markiert der Prozess in Halle nicht das Ende. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Politiker zugelassen. Thema ist ein Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 über eine Gewalttat in Ludwigshafen und das vermeintliche Verhalten vieler Einwanderer. Verhandlungstermine sind noch nicht festgelegt.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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