Nach dem Ausschluss aus einer ZDF-Debatte im Rahmen der Europawahl, hatte die Partei BSW einen Eilantrag gegen den Westdeutschen Rundfunk beim Verwaltungsgericht Köln bzgl. der zukünftigen Teilnahme an wahlrelevanten Talkrunden gestellt, der zunächst abgelehnt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Eilverfahren anders entschieden und somit den früheren Beschluss aufgehoben.
Fabio De Masi wird an der ARD-Wahlarena teilnehmen
Der Kandidat für das Europäischen Parlament Fabio De Masi (BSW) gab dies auf X bekannt:
Die Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ wird am 6. Juni 2024 im Vorfeld der Europawahl von der ARD ausgestrahlt. Der WDR, der die Federführung bei dieser Sendung hat, hat Vertreter der SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke eingeladen.
Nun darf auch das BSW nicht mehr ausgeschlossen werden. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts begründete seine Entscheidung folgendermaßen:
Im Eilverfahren konnte die Antragstellerin aus dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien einen Anspruch auf Teilnahme an der „Wahlarena 2024 Europa“ ableiten. „Das mitgeteilte Sendungskonzept rechtfertigt die Nichtberücksichtigung der Antragstellerin nicht.“ (OVG NRW) Zwar hätte der WDR grundsätzlich das Recht, in Ausübung seiner redaktionellen Freiheit zu entscheiden, eine Wahlsendung schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen und daher nur Vertreter der derzeit im Europaparlament vertretenen Parteien einzuladen, es ist jedoch weder aus den Erklärungen des WDR noch aus anderen Gründen ersichtlich, dass dieser Ansatz tatsächlich im Mittelpunkt der Sendung stünde. Laut dem verantwortlichen Redakteur sollen Rückblicke auf die vergangene Legislaturperiode nur „auch“ Teil der einzelnen Themen sein. Darüber hinaus lässt das Format eines „Townhall Meetings“ hauptsächlich auf zukunftsorientierte Fragen der beteiligten Bürger an die anwesenden Politiker schließen.