Spannend ist insoweit auch, dass dieselbe Staatsanwaltschaft offenbar nicht weiß, ob sie ein Rechtshilfeersuchen nach Irland oder in die USA schicken kann. Natürlich kann ein Rechtshilfeersuchen einfacher in Irland gestellt werden als in den USA. Allerdings nutzte die Staatsanwaltschaft die Ausrede mit den USA offenkundig dazu, nicht ermitteln zu müssen, wenn sie nicht möchte. Die Adresse von 𝕏 International in Irland findet sich in den Kommentaren.
Auf mehrere Hinweise unsererseits wurden die Schreiben der StA Köln inzwischen dahingehend abgeändert, dass mit derselben Begründung ein Rechtshilfeersuchen nach Irland abgelehnt wird.
Uns liegen zudem mehrere Akten vor, in denen seitens der Polizei lediglich behauptet wird, dass eine Anfrage gestellt worden sei. Diese tatsächliche oder vermeintliche Information wird aber nicht mehr aktenkundig gemacht, weshalb sie auch frei erfunden sein könnte.




