In zumindest knapp 2000 Fällen hat die FDP-Politikerin Strack-Zimmermann Strafanzeigen gegen Bürger erstattet, an denen sie sich zudem auch über (zivilrechtliche) Geldentschädigungen bereichert. Derartige Strafanzeigen binden erhebliche Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, die dann für die Verfolgung von tatsächlichen Straftaten, insbesondere von Gewaltdelikten, nicht mehr zur Verfügung stehen.
Im hier streitgegenständlichen Fall erfolgte die Strafanzeige, wie so oft, durch den FDP-Abmahnanwalt Alexander Brockmeier, welcher inzwischen Geschäftsführer der SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist. Brockmeier steckt auch hinter dem unlauteren Meldeportal SO DONE, HAINTZ.media hat vielfach darüber berichtet.
Aufgrund der nachfolgenden Aussage erstattete Brockmeier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln, welche den Erlass eines Strafbefehls beantragte:
„Da wird’s bei der Rüstungslobbyistin endlich mal wieder feucht im Höschen.“
Amtsgericht lehnt Strafbefehl ab
Der ehemalige Beschuldigte beauftragte mich mit der Verteidigung in seiner Strafsache.
Das Amtsgericht Warstein lehnte den Erlass des Strafbefehls mit guter Begründung ab. Ich hatte zuvor mit einem umfangreichen Schriftsatz begründet, dass es sich bei der streitgegenständlichen Aussage um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat kapituliert und keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und wird nachfolgend anonymisiert veröffentlicht.
(Farbige Hervorhebungen im Gerichtsbeschluss erfolgten durch den Verfasser)
2 Antworten
@“Strack-Zimmermann“
im diesem zusammenhang, erscheinen gewisser ZITATE im ganz neuen LICHTE :
Friedrich Nietzsche : Wenn du zum Weibe gehst, vergiß die Peitsche nicht.“
Sehr geehrte Herr Haintz, ich möchte Ihnen eine wichtige Information mitteilen; sehen Sie sich mal bitte folgende Internetseite an; Agentur für Demontranten. Speziell die Rubrik; Berufsdemonstrant. Es ist sehr erhellend. 😪