Das unlautere und rechtsmissbräuchliche „SO DONE“-Geschäftsmodell, an dem sich nicht nur FDP-Politiker bereichern, wird nach allen Regeln der juristischen Kunst in der NJW zerpflückt.
HAINTZ-legal hat dem Autor des Artikels, dem Leipziger Rechtsprofessor Tim Drygala, eine Vielzahl von Fallakten zur Recherche zur Verfügung gestellt. Prof. Drygala thematisiert auch die Gründung des „kreativen“ Meldeportals „SO DONE“ aus Reihen der FDP.
NJW 2025, Heft 5, Seite 279.
Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung aus Gebühreninteresse
Die (m. E. offenkundige) Rechtsmissbräuchlichkeit des „SO DONE“-Geschäftsmodells, die wir seit eineinhalb Jahren gegenüber den Gerichten vortragen, wird in dem Aufsatz ausführlich erläutert und bewertet.
NJW 2025, Heft 5, Seite 283.
Anmerkung meinerseits
Das ganze „SO DONE“-Konstrukt funktioniert im Übrigen nur deshalb, weil Rechtsanwalt Alexander Brockmeier, SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gegenüber dem Meldeportal, der SO DONE GmbH offenkundig nur die Fälle abrechnet, in denen der Gegner bezahlt.
Woher ich das weiß? Aus einem Gerichtstermin im November 2024. HAINTZ-legal hatte im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens eine einstweilige Verfügung gegen die SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen unlauterer Werbung/Verlinkung zur SO DONE GmbH erwirkt.
In der mündlichen Verhandlung hat Rechtsanwalt Brockmeier gegenüber dem Gericht sinngemäß mitgeteilt, dass er nicht gleich abrechnen müsse. Das sehe ich im Übrigen, jedenfalls steuerrechtlich, anders. Aber das ist ein anderes Thema.
Würde Rechtsanwalt Brockmeier die zumindest etwa 8000 Strafanzeigen zeitnah und gebührenrechtlich ordnungsgemäß gegenüber der SO DONE GmbH abrechnen, 8.000 Strafanzeigen lösen etwa 2 Millionen Euro an Anwaltskosten aus, dann wäre die SO DONE GmbH mit höchster Wahrscheinlichkeit zahlungsunfähig und könnte wohl nur noch durch „Investoren“ oder Gesellschafterdarlehen, z. B. durch Brockmeier, mit Rangrücktritt gerettet werden. Letzteres würde aber das unlautere Geschäftsmodell noch offenkundiger zutage treten lassen.
Zurück zum Aufsatz in der NJW.
Schmerzensgeldanspruch/Geldentschädigung
Auch das Abmahnmodell Strack-Zimmermann wird von Prof. Drygala angesprochen, wenngleich die Abmahnkönigin der FDP nicht namentlich erwähnt wird.
Unabhängig davon, dass die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in sämtlichen mir bekannten Fällen, und das sind hunderte, nicht ein einziges Mal vorlagen, muss auch insgesamt berücksichtigt werden, dass das juristische Konstrukt der Geldentschädigung nicht für Massenverfahren gedacht war und ist. Ein Verstoß gegen das Bereicherungsverbot im Schadensersatzrecht liegt daher nahe.
NJW 2025, Heft 5, Seite 284.
3 Antworten
Plus:
Der Fall eignet sich als Augenöffner und Zusatzbeweis dafür, daß wir über alle Einzelfälle, Fachbereiche (Steuer(un)recht, Ehr- Äußerungsdelikte, …) und Branchen hinausgehend (Pharma-Wirtschaft-Politik-Medien-Justiz-Filz, …) ein Systemproblem haben, welches mit perfekt funktionierenden „Fachidioten“ nicht gelöst, sondern verschärft wird.
Minus:
Es wird Zeit für das aktuell Wichtigste vernichtet. Z. B. den ultimativen CDU-AfD-Vergleich unter die Leute bringen.
https://www.afd.de/?utm_source=auf1tv&utm_medium=banner&utm_campaign=191
Zu
Darüber hinausgehend muss immer und immer wieder beginnend im Kindergarten daran erinnert werden, daß die infantilisierte, zur Hyperempfindlichkeit[svortäuschung] verweichlichte Wokeness-Gesellschaft zurück auf das ehrenwerte, rustikale Niveau von mündigen Erwachsenen zu heilen ist.
Wenn Leute auch nach dem 18. Geburtstag wegen Verbalinjurien nach SCHMERZensgeld schreien und hyperventilieren, dann brauchen wir gar nicht damit anfangen die Schützengräben auszuheben und Rüstungsmilliarden zu verbrennen, die der Herr Pistolius (oder so ähnlich) fordert.
Hier mal etwas Relations-, Relativierungs- und Priorisierungsstoff mit zwei bis drei Zitaten:
Gottspieler und Willkürbeweis für die tägliche Rechtsunsicherheit, allgemeine Verunsicherung und Angstgesellschaft mit einer ganz einfachen Frage:
Was ist “ krass, krasser, am krassesten „?
„Der Richter hat nach eigener Aussage schon Leute wegen „krasserer“ Äußerungen verurteilt.“ aus
achgut.com/artikel/acht_monate_bewaehrung_statt_neun_im_knast
Meine Meinung kurz:
Dieser Kleinkind-, Weichei- und Heulsusen-Dschungel — offiziell Ehr- und Äußerungsdelikte — muss weg. Schon allein wegen dem Gier-, Vortäuschungs- und Willkürpotential für die Maulkorb-Branche.
Ausnahme: Rufmord.
Es gibt ein Wort, mit dem die NJW stabil und nachhaltig beweisen könnte, daß sie an Gerechtigkeit und echter Demokratie interessiert ist:
Pluralismums.
Z. B. durch Hinweis darauf, daß Frau Faeser von M. Zuckerberg und Elon Musk den Rückmarsch in die EU-Zensur fordert und daß Russland die Lüge „Jeder kann sagen, was er will“ enttarnt hat:
https://freedert.online/inland/234029-bundestagswahl-faeser-fordert-von-internetplattformen/