Weil das Kostenrisiko des unlauteren Meldeportals SO DONE im Verhältnis zu den (ohnehin nicht zustehenden) Geldentschädigungen erheblich ansteigt.
In den früheren Klagen wurde häufig 600 € Geldentschädigung eingeklagt (offenkundig, damit keine Berufung möglich ist) und ein Unterlassungsstreitwert von 1000 € für die angegriffene Aussage (vermeintliche oder tatsächliche Beleidigung).
Kostenrisiko AG Rheine bei Streitwert 1600 € in der 1. Instanz: 1329,30 € (RVG alt)
Kostenrisiko LG Münster bei Streitwert 6000 € in der 1. Instanz: 2914,10 € (RVG alt)
Da SO DONE nach eigenen Angaben die Hälfte der Geldentschädigung erhält, im obigen Beispiel 300 €, müssen etwas mehr als 4,4 Prozesse am Amtsgericht gewonnen werden, damit sich das Geschäftsmodell noch „rechnet“. Am Landgericht müssen schon knapp zehn Fälle gewonnen werden, um einen verlorenen auszugleichen.
Anders gesagt: Verliert (der Kunde von) SO DONE einen Fall am Landgericht, entstehen Kosten von knapp 3000 €. Um diese auszugleichen, müssen dann in 10 Fällen 300 € Geldentschädigung eingenommen werden, um keine Verluste zu machen.
Natürlich zahlen auch Opfer des unlauteren Meldeportals außergerichtlich freiwillig. Dennoch zeigt das obige Beispiel, warum sich das Risiko von SO DONE erheblich erhöht, wenn die Streitwerte steigen.
Das Geschäftsmodell von SO DONE legal wird dadurch zwar lukrativer, aber da es sich ja (angeblich) um zwei völlig voneinander getrennt operierende Unternehmen handelt (formaljuristisch ist das so, faktisch nicht), spielt das keine Rolle.
PS: Den fliegenden Gerichtsstand unterstelle ich jetzt mal, es ist auch keineswegs sicher, dass das Landgericht Münster überhaupt zuständig ist.

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Ein kluges Vorgehen