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Strack-Zimmermann im Geldregen
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Shutterstock / Tresorraum_Hintergrund / Santiparp Wattanaporn; Shutterstock / Strack-Zimmermann / photocosmos1; Shutterstock / Geldregen / NiglayNik; Youtube -Screenshot / Demoausschnitt / Zeitzeuge M; Bildkomposing / Janine Beicht

Erneut Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung von Strack-Zimmermann eingestellt

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Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantschaft wegen angeblicher Beleidigung von Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf X eingestellt.
Zusammengefasst

Bereits im Februar 2024 hatte dieses Gericht in einem anderen Fall das Verfahren auf Staatskosten eingestellt.

Dieses Mal wurde das Verfahren sogar ohne Hauptverhandlung gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Organisation mit Zustimmung unseres Mandanten und der Staatsanwaltschaft eingestellt.     

Es zeigt sich immer wieder, dass die Gerichte sich nicht mit den Strafanzeigen von Frau Strack-Zimmermann auseinandersetzen wollen. Sie erlassen zwar zunächst die von der Staatsanwaltschaft beantragen Strafbefehle, stellen die Verfahren dann aber doch häufig ein.

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Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

2 Antworten

  1. Die Meldung ist unklar und erscheint verschleiernd. Wenn Ihr Mandant eine Zahlung zu leisten hatte, war das doch ein Strafbefehl, der immer ohne Hauptverhandlung erlassen wird, und keine Einstellung nach Klageerhebung? Also war es kein Freispruch, sondern ein Fall “geringer Schuld”?

    1. In diesem Fall hat das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten erlassen. Gegen diesen wurde Einspruch eingelegt. Nach einem Einspruch findet in den meisten Fällen eine mündliche Verhandlung statt. Jedoch hielt das Gericht die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung hier nicht für erforderlich und stellte aufgrund dessen das Verfahren mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft und unseres Mandaten gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a Abs. 2 StPO ein. Diese Entscheidung erging ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Es war also kein Freispruch, aber auch keine Verurteilung.

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