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„abgelehnter Asylbetrüger“

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Zusammengefasst

Der abgelehnte Asylbewerber, der gerne Leute wegen vermeintlicher Beleidigung anzeigt, darf „abgelehnter Asylbetrüger“ genannt werden, findet die Staatsanwaltschaft Heilbronn.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Auch wenn ein alter Mann aus Kassel es nicht glauben will: Man darf den Herrn Dipama „abgelehten Asylbetrügeer“ nennen, weil sein Asylantrag abgelehnt wurde. Warum er nicht abgeschoben wurde, weiß keiner.

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