Nach einer Initiative der „Omas gegen Rechts“ wurde das Spendenkonto des Bundesverbands der AfD bei der Berliner Volksbank offenbar gesperrt. Diese Information gaben die Omas gegen Rechts am Mittwoch bekannt, nachdem sie sich mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bank, Carsten Jung, getroffen hatten. Die selbsternannten antifaschistischen Seniorinnen hatten vor zwei Monaten eine Petition auf der Online-Plattform innn.it gestartet und nun mehr als 33.500 Unterschriften zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen übergeben.
Wie die taz berichtet, wollte das Bankinstitut die Kontoschließung nicht bestätigen. Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it, der an dem Treffen mit der Petitionsinitiatorin Betina Kern teilgenommen hatte, erklärte, dass die Bank den Schritt mit Verweis auf das Bankgeheimnis nicht bestätigen wollte. Auf die Frage, ob das Spendenkonto gekündigt worden sei, hätten sie geantwortet: „Schauen Sie mal auf die AfD-Seite.“
Auf der Website der AfD ist zu sehen, dass die Möglichkeit, per Überweisung an das Konto bei der Berliner Volksbank zu spenden, nicht mehr besteht. Jetzt sind nur noch Spenden für Wahlplakate per Lastschrift und PayPal möglich.
Omas gegen Rechts starteten mit Kundgebung gegen AfD-Konto
Anfang Mai starteten die Omas ihre Kampagne mit einer Kundgebung vor der Filiale der Berliner Volksbank in Wilmersdorf. Laut taz hatten sich etwa 25 Omas gegen Rechts vor der Berliner Volksbank in Wilmersdorf versammelt. Auf laminierten Plakaten stand deutlich zu lesen: „Kein Konto für die AfD“.
Auf der Kundgebung griffen die Omas zu einer Heckenschere, um eine übergroße Kontokarte der AfD symbolisch zu zerschneiden.
Die Omas gegen Rechts erklärten in ihrer Petition, dass die Berliner Volksbank sich unter dem Hashtag #NieWiederIstJetzt in sozialen Medien deutlich gegen Rechtsextremismus bekennt. Diese Standpunkte werden von den Omas gegen Rechts Berlin geteilt. Sie erwarten daher, dass die Bank ihren Worten entsprechende Taten folgen lässt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass bereits andere Volksbanken, wie zum Beispiel in Dachau (Bayern) oder Mittelhessen, Konten der Partei gekündigt haben. Viele Mitglieder der Omas gegen Rechts Berlin seien außerdem langjährige Kunden der Berliner Volksbank und stellten sich die Frage, wie die Bank ihre eigenen Grundsätze vertreten könne, während sie einer rechtsextremen und rassistischen Partei das Spendensammeln ermögliche?
Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it begründete die Initiative damit, dass die AfD seiner Meinung nach „außerhalb der Verfassungsordnung“ agiert. Ziel sei es gewesen, die Bank an ihre „Werte“ zu erinnern. Die Entscheidung der Volksbank könnte nun Vorbildwirkung für andere Banken haben, wie zum Beispiel die Berliner Sparkasse, die das Konto des Berliner Landesverbandes der Partei führt.
Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte politischer Parteien
Um die Jahrtausendwende hatte die NPD die Gerichte beschäftigt. Damals hatte laut WELT der BGH entschieden, dass die Leipziger Sparkasse das Konto der Partei nicht kündigen darf. Die Begründung lautete, dass die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts nicht grundlos kündigen dürfen, da Parteien unter dem ganz besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen.
In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Anspruch politischer Parteien auf Eröffnung von Girokonten getroffen (vgl. Schultheiß, WuB I B 5. Sonstiges 1.13). Am 28.11.2018 hat nun auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei parallelen Entscheidungen (Az. 6 C 2.17 und 6 C 3.17) zugunsten einer politischen Partei geurteilt. Wie die FCH-Gruppe im Jahr 2019 auf ihrer Website mitteilt. Konkret ging es um den Anspruch zweier Kreisverbände der NPD gegen eine Sparkasse auf Eröffnung von Girokonten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Anspruch bestätigt. Obwohl politische Parteien oder deren Kreisverbände nicht dem Kontrahierungszwang der Sparkassengesetze unterliegen, da diese Normen nur für natürliche Personen gelten (Schultheiß, WuB I B 5. Sonstiges 1.13), ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG ein subjektiv-öffentliches Recht politischer Parteien gegenüber Trägern öffentlicher Gewalt (einschließlich Sparkassen als Beliehene) auf gleichberechtigte Einrichtung von Girokonten, was im Lichte von Art. 3 Abs. 1, 21 GG weit auszulegen ist. Die Bindung der Sparkassen an grundgesetzliche Prinzipien, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG, ist ein wichtiger Aspekt, der auch bei möglichen Ansprüchen politischer Parteien immer wieder relevant ist (siehe Edelmann, WuB 2018 S. 541, 543; Schultheiß, WuB 2015 S. 1.379).
Die Handlungsfreiheit der Privatbanken wird jedoch durch den Bundesgerichtshof (BGH) gestärkt. Nach Angaben des Spiegels haben diese das Recht, ihre Kunden zu wählen und Geschäftsbeziehungen nach eigenem Ermessen zu beenden. Das gilt auch für die genossenschaftlich organisierten Volksbanken. Dadurch wird auch eine unkomplizierte und begründungslose Kündigung von Bankkonten sog. rechter Organisationen ermöglicht.
Kommentar von Markus Haintz
Die AfD wird künftig mit Sicherheit ein Konto bei einer Sparkasse nutzen, da derartige willkürliche und meines Erachtens grob verfassungsfeindliche Bankkonten-Kündigungen gegenüber einer Partei für Sparkassen unzulässig sind. Unabhängig davon wird in Deutschland spätestens seit 2020 mit verfassungsfeindlichen Methoden versucht, Regierungskritiker zu bekämpfen. Deutschland ist auf einem sehr dunklen Weg.
Mir selbst wurden unzählige Bankkonten aus politischen Gründen gekündigt. Der skandalöseste Fall war die Kündigung des rein geschäftlich genutzten Kontos der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH durch die GLS-Bank.
Die Aufforderung zur Kündigung kam von Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der nur wenige Monate später, am 23. November 2022, auf Vorschlag der Fraktion der Grünen vom bayerischen Landtag zu einem stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt wurde. 2023 wurde ihm zudem der bayerische Verfassungsorden verliehen. Viel mehr muss man über den verfassungsrechtlichen Zustand Bayerns nicht wissen.