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Compact: Pressefreiheit vor Gericht

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Die medienwirksam inszenierte Durchsuchung bei Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer zeigt, wie weit der Staat geht, um unliebsame Stimmen zu disziplinieren, während die Rechtmäßigkeit des Verbots in Leipzig verhandelt wird.
Zusammengefasst

Am 10. Juni 2025 begann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Verfahren, das weit über das Schicksal des Magazins Compact hinausgeht. Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen und begleitet von einem Heer aus Zuschauern und Medienvertretern prüfen die Richter, ob das von der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot des Compact-Verlags rechtlich Bestand hat. Es ist ein Prozess, der die Grenzen staatlicher Macht und die Fundamente der Pressefreiheit auf den Prüfstand stellt. Dabei steht weniger die inhaltliche Ausrichtung von Compact im Fokus, sondern die Frage, ob ein Medienunternehmen durch den Umweg eines Vereinsverbots mundtot gemacht werden darf. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die rechtlichen Fallstricke und die politischen Motive hinter Faesers Vorgehen – mit einer klaren Botschaft: Der Staat darf nicht zum Zensor werden.

Ein Morgenmantel und eine Razzia: Der symbolische Auftakt

Am 16. Juli 2024 in den frühen Morgenstunden stand Jürgen Elsässer, Chefredakteur von Compact, im Morgenmantel vor seiner Wohnungstür in Falkensee. Polizeikräfte, begleitet von einem auffälligen Aufgebot an Fotografen und TV-Teams, durchsuchten sein Zuhause, die Redaktionsräume und das Studio des Verlags.

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»AnitaWorks / Mastodon«

Der Vorwurf: Compact sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Bundesinnenministerin Faeser ließ über ihr Ministerium verlauten, das Magazin hetze in unerträglicher Weise gegen Juden, Muslime und die demokratische Grundordnung und stelle damit eine konkrete Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung dar. Die dazugehörige Razzia, bei der Datenträger, Hefte und Vermögenswerte beschlagnahmt wurden, geriet dabei weniger zur Maßnahme des Rechtsstaats als zur Inszenierung für die Öffentlichkeit. Dass Ort und Zeitpunkt der Durchsuchungen vorab gezielt an ausgewählte Medien durchgestochen wurden, lässt auf eine mediale Begleitstrategie schließen – ein sorgfältig geplanter Coup mit politischem Signalwert. Faeser präsentierte das Verbot als schweren Schlag gegen die rechtsextreme Szene und als entschlossene Verteidigung der „Unsere Demokratie“.

»Nancy Faeser / 𝕏«

Das auf das Vereinsgesetz gestützte Verbot zielte auf die Compact-Magazin GmbH und ihre Tochtergesellschaft Conspect Film GmbH. Faeser begründete den Schritt damit, dass Compact „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“ verbreite und offen den „Sturz des Regimes“ propagiere. Doch bereits hier zeigt sich ein Problem: Die Verwendung des Begriffs „Regime“ durch Elsässer wurde vom Bundesinnenministerium willkürlich als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit interpretiert und ist nun ein Vorwurf, der in Leipzig kritisch hinterfragt wird. Eine juristische Erklärung zu diesem Thema wurde bereits im Juli 2024 von HAINTZMedia veröffentlicht.



Entdecken Sie jetzt weitere Artikel von HAINTZmedia zu diesem Thema – direkt hier weiterlesen.

Vereinsrecht als Waffe: Ein juristischer Kunstgriff

Das Herzstück von Faesers Strategie war die Anwendung des Vereinsgesetzes auf ein Medienunternehmen. Laut Bundesinnenministerium können auch GmbHs unter bestimmten Voraussetzungen wie Vereine behandelt und verboten werden, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Dieser Ansatz stößt allerdings auf massive Kritik. Verfassungsrechtler warnen, dass ein solcher Umweg einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte: Wenn Medienunternehmen über das Vereinsrecht verboten werden, droht eine schleichende Aushöhlung der Pressefreiheit, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.

„Es ist laut Bundesverwaltungsgericht jedoch für die Annahme eines kämpferisch-aggressiven Handelns mit Blick auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG und das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, nicht ausreichend, „dass sich die Vereinigung kritisch oder ablehnend gegen die verfassungsmäßige Ordnung wendet oder für eine andere Ordnung eintritt bzw. verfassungsfeindliche Ideen oder bestimmte politische Anschauungen verbreitet.“ (vgl. zu Vorstehenden: »BVerfG, Beschluss« vom 13. Juli 2018 – 1 BvR 1474/12 u.a. – BVerfGE 149, 160 Rn. 108 f.)

»RA Viktoria Dannenmaier / HAINTZmedia«

Compact selbst argumentiert, dass das Vereinsrecht auf ein Presseunternehmen nicht anwendbar sei. »Das Magazin«, das monatlich mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren erscheint und »auf YouTube mit Compact-TV« rund 513.000 Abonnenten hat, sieht sich als reines Medienhaus. Die vom Innenministerium angeführte »Blaue Welle« wurde vom Vorsitzenden Richter als möglicher Hinweis auf organisatorische Aktivitäten gewertet. Compact-Anwalt Laurens Nothdurft hingegen stellte klar, dass es sich dabei um einen Teil der publizistischen Arbeit eines reinen Medienunternehmens handele.

»Jürgen Elsässer / 𝕏«

Das Bundesverwaltungsgericht zeigte in seiner Eilentscheidung vom 14. August 2024 keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsrechts, doch es stellte die Verhältnismäßigkeit des Verbots infrage. Dies war ein erster Dämpfer für Faesers Vorstoß.

Pressefreiheit auf dem Prüfstand: Die Eilentscheidung

Im Sommer 2024 reichte Compact eine Klage und einen Eilantrag gegen das Verbot ein. HAINTZmedia hat darüber berichtet. Das Bundesverwaltungsgericht, erst- und letztinstanzlich für Vereinsverbote zuständig, setzte das Verbot vorläufig aus. Die Begründung: Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig sei. Die Richter des 6. Senats betonten, dass ein Totalverbot eines Medienunternehmens nur dann gerechtfertigt sei, wenn eine konkrete Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung nachgewiesen wird. Einzelne Äußerungen, die etwa die Menschenwürde verletzen könnten, reichen nicht aus, um ein ganzes Magazin zu verbieten. Stattdessen müssten mildere Mittel wie die Einschränkung einzelner Beiträge oder Veranstaltungsverbote geprüft werden.

„Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1 als offen. Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. […] Ob diese Vereinigung aber den […] eng auszulegenden – Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. […] Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.“

»Bundesverwaltungsgericht / Pressemitteilung / BVerwG 6 VR 1.24 – Beschluss vom 14. August 2024«

Diese Entscheidung war ein juristischer Schlag ins Gesicht für Faeser. Sie offenbarte, dass ihr Ministerium nicht genügend Beweise vorgelegt hatte, um die Verfassungsfeindlichkeit von Compact zweifelsfrei zu belegen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Eilentscheidung als „klares Bekenntnis zur Pressefreiheit“. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster kritisierte das Verbot als „politischen Schnellschuss“, der die Grundrechte missachte. Der Verband betonte, dass ein Verbot nur gerechtfertigt sei, wenn eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der Verfassungsordnung nachweisbar ist, ein Nachweis, der bisher nicht gelungen ist.

„‚Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging.‘ Vor den Konsequenzen eines solchen Schnellschusses hatte der DJV bei Bekanntgabe des Compact-Verbots gewarnt. Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen.“

»Mika Beuster / Pressemitteilung DJV«

Faesers Kampf gegen „rechts“: Politische Motive statt rechtlicher Substanz

Nancy Faesers Vorgehen gegen Compact war von Anfang an politisch aufgeladen. Sie präsentierte das Verbot als Teil ihres entschlossenen Kampfes gegen „Rechtsextremismus“, aber die juristische Grundlage blieb wackelig. Das Bundesinnenministerium stützte sich auf Berichte des ihm selbst unterstellten und weisungsgebundenen Verfassungsschutzes, »der Compact seit Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft«.

Doch die Verbotsverfügung, die auf 79 Seiten die Verfassungsfeindlichkeit des Magazins belegen sollte, überzeugte das Gericht nicht. Begriffe wie „Umvolkung“ oder „Remigration“, die das Ministerium als radikal brandmarkte, wurden in Leipzig nüchterner betrachtet: Sind sie tatsächlich verbotswürdig, oder handelt es sich um legitime, wenn auch kontroverse Meinungsäußerungen?

Nach der Eilentscheidung versuchte Faeser, die Niederlage herunterzuspielen. Sie betonte, es sei „gut“, dass Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft würden, und kündigte an, im Hauptsacheverfahren neue Beweise vorzulegen.

„Es ist ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird“, sagte sie bei einem Termin in Berlin. „Jetzt haben wir in Teilen mal verloren.“

»Nancy Faeser / Tagesschau«

Die angekündigten Beweise stammen aus den Durchsuchungen vom Juli 2024, bei denen Datenträger und Dokumente beschlagnahmt wurden. Die Frage bleibt: Wenn das Ministerium bereits bei der Verbotsverfügung nicht ausreichend Substanz lieferte, wie glaubwürdig ist die Aussicht auf einen Erfolg in Leipzig? Unter dem neuen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird das Verfahren fortgesetzt, wobei Dobrindt sich in Schweigen hüllt. Sein Ministerium erklärte lediglich, dass die Bewertung des Gerichts auf die Sachlage zum Zeitpunkt des Verbots vom Juli 2024 beschränkt sei.

Elsässers Triumph: Ein Pyrrhussieg?

Für Jürgen Elsässer war die Eilentscheidung ein Grund zum Feiern. In einem Video auf 𝕏 stieß er mit seiner Frau Stephanie und Compact-TV-Moderator Paul Klemm mit Champagner an, sprach von einem „Sieg von David gegen Goliath“ und davon, dass die Demokratie über die Diktatur gesiegt habe.

»Jürgen Elsässer / 𝕏«

Vor der Hauptverhandlung zeigte er sich zuversichtlich und erklärte, man sei optimistisch, dass das Gericht eine demokratische Entscheidung treffen werde. Zugleich warnte er, dass ein endgültiges Verbot den Tod von Compact bedeuten würde. Zwar wäre ein Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich, doch hätte dieser keine aufschiebende Wirkung.

„Wir sind optimistisch, dass das Gericht eine demokratische Entscheidung trifft. […] Fällt das Urteil zu unseren Ungunsten aus, ist ‘Compact‘ tot.“

»Jürgen Elsässer / Süddeutsche Zeitung«

Elsässers Zuversicht speist sich aus der hohen Hürde, die das Grundrecht der Pressefreiheit für ein Verbot darstellt. Compact argumentiert, dass seine Inhalte, auch wenn sie provokativ oder kontrovers sind, unter die Meinungsfreiheit fallen. Der DJV unterstützt diese Linie: Ein Verbot müsse sich auf eine „umfassende Gesamtbetrachtung“ stützen, nicht auf einzelne, aus dem Kontext gerissene Äußerungen.

„Es muss verhindert werden, dass ein ganzes Magazin verboten wird, wenn nur ein Teilaspekt verfassungsfeindlich ist.“

»DJV / Berliner Morgenpost«

Die Verhandlung in Leipzig, die bis zum morgigen 12. Juni angesetzt ist, wird zeigen, ob das Gericht dieser Argumentation folgt. Ein Urteil könnte noch im Juni fallen oder ein weiterer Termin nötig werden.

Ein Präzedenzfall für die Demokratie

Das Verfahren gegen Compact ist mehr als ein Streit um ein einzelnes Magazin. Es geht um die Frage, wie weit der Staat im Namen der wehrhaften „Unsere Demokratie“ gehen darf, ohne selbst die Grundrechte zu verletzen, die er vorgibt zu schützen. Faesers Vorgehen zeigt eine gefährliche Tendenz: Statt sich auf präzise, rechtsstaatliche Mittel zu beschränken, griff sie zum Generalverbot und nutzte somit ein Werkzeug, das unverhältnismäßig und politisch motiviert wirkt. Die Razzia, die mediale Begleitung und die vage Begründung des Verbots lassen den Verdacht aufkommen, dass es hier weniger um den Schutz der Verfassung als um die Disziplinierung unliebsamer Stimmen ging.

Die Leipziger Richter stehen vor einer Aufgabe von enormer Tragweite. Sie müssen klären, ob ein Medienunternehmen über das Vereinsrecht verboten werden kann, ohne die Pressefreiheit zu untergraben. Ihre Entscheidung wird ein Signal setzen – nicht nur für Compact, sondern für alle Medien, die sich jenseits des Mainstreams bewegen. Eines ist klar: Wenn der Staat die Macht erhält, Medien mit dem Argument der „Verfassungsfeindlichkeit“ zu verbieten, ohne klare Beweise zu liefern und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, ist die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr. Dies wäre ein Sieg für genau jene Kräfte, die Faeser vorgibt zu bekämpfen.




»Compact auf 𝕏« informiert über die neuesten Entwicklungen im Verfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Vereinsverbot
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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

2 Antworten

  1. Rundumblick und Einordnung mit zusätzlichen Tangenten von der Journalistin Felicitas Rabe:
    RTde.org/inland/247386-Compact-Gerichtsverfahren-Einschaetzungen-zu-einem-Prozess-ueber-die-Pressefreiheit/

    „Um ihre eigene autoritäre Schließung zu rechtfertigen“ werden Feinde wie Putin, Hitler und Rechtsextreme erfunden, sagt Prof. Ulrike Guérot im Interview mit Elsa Mittmannsgruber:
    https://auf1.tv/eilt/es-werden-feinde-erfunden?shorts=1

    Kontext mit Telegram-Chef Pawel Durow und dem multimodularen Krieg der EU im heutigen Kommentar bei Haintz.media/artikel/international/kampf-der-narrative/#comment-1949.

    Wieviel Wochen haben wir noch zum Packen der Koffer bzw. bis Europa brennt?

  2. Ergänzung zum Querdenker-Querverweis am Kommentarende von 22:43 Uhr. Die Globalisten-Sekte gibt an allen Fronten der hybriden Kriegführung gegen die Menschheit Vollgas. Noch zwei Zusatzbeweise:

    zuerst.de/2025/06/10/gestern-kiew-heute-tiflis-london-setzt-auf-regimewechsel-in-georgien/
    https://zuerst.de/2025/06/11/unter-bruch-aller-regeln-bruessel-will-kiew-im-eilverfahren-in-die-eu-holen/

    Passt super ins große Gesamtbild (die BRD-Justiz nennt es Gesamtzusammenhang, Beweis- und Indizienlage). Verschwörungstheorie war mal, wir leben in der Praxis. Ab wieviel Zufall hört Zufall auf zufällig zu sein?

    Schade, daß die Maulkorbgesetze es verbieten die perverse Psychopathen- und Tätersekte beim Namen zu nennen.

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