Dabei hat sie diverse Darstellungen des Herrn Krause veröffentlicht. Herr Hüber hat uns bitten lassen, unsere Leser darauf hinzuweisen, dass die in unserem Beitrag vom 26.08.2026 (der in Deutschland nicht mehr abrufbar ist) gemachten Darstellungen durch das Landgericht Berlin II untersagt wurden.
Konkret wurden die Aussagen, Hüber habe „Blut an den Händen“, einen festgenommenen Flüchtling misshandelt oder daran festgehalten, dass Flüchtlinge zu „vernichten“ seien oder Sven Hüber habe einem Gefangenen dreimal ins Gesicht getreten oder Sven Hüber habe einem Gefangenen die Pistole in den Mund gesteckt, vom Landgericht Berlin verboten.
Johannes „Jony“ Ernst Eisenberg, der sich ohne Vollmachtsvorlage als Rechtsanwalt von Herrn Hüber ausgegeben hat, lässt weiterhin das Folgende mitteln: „Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“
Eine Antwort
Zu
„Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“
Verständnis bzw. Verstehbarkeit dieser Aussagen:
Mit „dieses ergänzenden Berichts“ ist konkret gemeint:
https : // haintz.media/artikel/deutschland/richtigstellung-in-sachen-sven-hueber-die-unfassbare-karriere-des-genossen-hueber/
Mit „dieser Verleumdung.“ sind konkret gemeint:
Die Aussagen im mittleren, obigen, mit „Konkret wurden die Aussagen …“ beginnenden Textabschnitt.
Im (von mir vermuteten) Interesse von Herrn Hüber und im öffentlichen Interesse zur Verbesserung der demokratiestärkenden Rechtssicherheit bitte ich darum zuerst Herrn Hüber — und falls bei ihm kein direktes, unmittelbares, streit- und kostenminderndes Klärungsinteresse erkennbar ist, dann Johannes „Jonny“ Ernst Eisenberg um Klärung folgender Frage zu bitten:
Ist es wahr, daß „DER SPIEGEL“ mit dem Artikel „Belastungszeuge und mehrere Medien unterliegen vor Gericht gegen Polizeigewerkschafter“ seit 13:54 Uhr meint oder im Gesamtzusammenhang zu meinen scheint, daß das erneute und / oder fortgesetzte Aufgreifen des Vorgangs zwei Medien erlaubt bleibt?
Konkret erstens dem SPIEGEL (// archive.li/pgIKv ) und zweitens JournalistenWatch, z. B. mit der weiterhin online vollständig zugänglichen Seite
// journalistenwatch.com/2026/08/25/und-so-einer-…………………. und den auch _ auf _ weiteren _ Internet-Seiten öffentlich sichtbaren, nachfolgenden Aussagen?:
Zitat (Vorgangsbeschreibung ohne aufgreifende Wiederholung der per Aufgreifverbot verbotenen Aussagen):
„Gegenüber „Apollo News“ ließ Hüber sämtliche Vorwürfe in einem sechsseitigen Anwaltsschreiben bestreiten, aus dem aber nicht zitiert werden darf. In diesen Tagen geht er in Pension. Vermutlich dachte er, seine Forderungen zum Widerstand gegen die AfD hätten deshalb keine Folgen mehr für ihn. Aufgrund der jüngsten Enthüllungen muss nun erst recht geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, dienstrechtlich gegen ihn vorzugehen. Idealerweise müsste ihm die Pension komplett gestrichen werden. Nun darf man gespannt sein, ob das Innenministerium sich auch noch dafür hergibt, ihn offiziell und ehrenvoll zu verabschieden, wie es eigentlich geplant ist. (TPL)“