Haintz.Media

Bild:
Sven Hüber
Quelle:
KI-generiert

Richtigstellung in Sachen Sven Hüber – „Die unfassbare Karriere des Genossen Hüber“

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Gesellschaftlicher Widerspruch zeigt sich in der Wahl
Fragen an Ulrich Siegmund
HAINTZ.media und HAINTZ
In einer Veröffentlichung vom 26.08.2026 hat unsere Autorin Janine Beicht über den ehemaligen Politoffizier der Grenztruppen der DDR, Ersten Polizeihauptkommissar a. D. der Bundespolizei und bis August 2026 Vorsitzenden des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, berichtet.
Zusammengefasst

Dabei hat sie diverse Darstellungen des Herrn Krause veröffentlicht. Herr Hüber hat uns bitten lassen, unsere Leser darauf hinzuweisen, dass die in unserem Beitrag vom 26.08.2026 (der in Deutschland nicht mehr abrufbar ist) gemachten Darstellungen durch das Landgericht Berlin II untersagt wurden.

Konkret wurden die Aussagen, Hüber habe „Blut an den Händen“, einen festgenommenen Flüchtling misshandelt oder daran festgehalten, dass Flüchtlinge zu „vernichten“ seien oder Sven Hüber habe einem Gefangenen dreimal ins Gesicht getreten oder Sven Hüber habe einem Gefangenen die Pistole in den Mund gesteckt, vom Landgericht Berlin verboten.

Johannes „Jony“ Ernst Eisenberg, der sich ohne Vollmachtsvorlage als Rechtsanwalt von Herrn Hüber ausgegeben hat, lässt weiterhin das Folgende mitteln: „Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

€

10

€

25

€

50

€

No posts found
Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Zu
    „Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“

    Verständnis bzw. Verstehbarkeit dieser Aussagen:

    Mit „dieses ergänzenden Berichts“ ist konkret gemeint:
    https : // haintz.media/artikel/deutschland/richtigstellung-in-sachen-sven-hueber-die-unfassbare-karriere-des-genossen-hueber/
    Mit „dieser Verleumdung.“ sind konkret gemeint:
    Die Aussagen im mittleren, obigen, mit „Konkret wurden die Aussagen …“ beginnenden Textabschnitt.

    Im (von mir vermuteten) Interesse von Herrn Hüber und im öffentlichen Interesse zur Verbesserung der demokratiestärkenden Rechtssicherheit bitte ich darum zuerst Herrn Hüber — und falls bei ihm kein direktes, unmittelbares, streit- und kostenminderndes Klärungsinteresse erkennbar ist, dann Johannes „Jonny“ Ernst Eisenberg um Klärung folgender Frage zu bitten:

    Ist es wahr, daß „DER SPIEGEL“ mit dem Artikel „Belastungszeuge und mehrere Medien unterliegen vor Gericht gegen Polizeigewerkschafter“ seit 13:54 Uhr meint oder im Gesamtzusammenhang zu meinen scheint, daß das erneute und / oder fortgesetzte Aufgreifen des Vorgangs zwei Medien erlaubt bleibt?

    Konkret erstens dem SPIEGEL (// archive.li/pgIKv ) und zweitens JournalistenWatch, z. B. mit der weiterhin online vollständig zugänglichen Seite
    // journalistenwatch.com/2026/08/25/und-so-einer-…………………. und den auch _ auf _ weiteren _ Internet-Seiten öffentlich sichtbaren, nachfolgenden Aussagen?:

    Zitat (Vorgangsbeschreibung ohne aufgreifende Wiederholung der per Aufgreifverbot verbotenen Aussagen):

    „Gegenüber „Apollo News“ ließ Hüber sämtliche Vorwürfe in einem sechsseitigen Anwaltsschreiben bestreiten, aus dem aber nicht zitiert werden darf. In diesen Tagen geht er in Pension. Vermutlich dachte er, seine Forderungen zum Widerstand gegen die AfD hätten deshalb keine Folgen mehr für ihn. Aufgrund der jüngsten Enthüllungen muss nun erst recht geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, dienstrechtlich gegen ihn vorzugehen. Idealerweise müsste ihm die Pension komplett gestrichen werden. Nun darf man gespannt sein, ob das Innenministerium sich auch noch dafür hergibt, ihn offiziell und ehrenvoll zu verabschieden, wie es eigentlich geplant ist. (TPL)“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

WEST_Tögel_Kriegsführung_RZ2