Der abgelehnte Asylbewerber, der gerne Leute wegen vermeintlicher Beleidigung anzeigt, darf „abgelehnter Asylbetrüger“ genannt werden, findet die Staatsanwaltschaft Heilbronn.

"abgelehnter Asylbetrüger"
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) August 25, 2026
Strafanzeige des bayerischen Rundfunkrats Hamado Dipama scheitert – Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin nach § 170 II StPO eingestellt.
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