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Ermittlungsverfahren gegen Janine Beicht wegen vermeintlicher „Volksverhetzung“ eingestellt

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Die Polizei in Hagen deutete die nachfolgende Aussage von Janine, die ich mir vollumfänglich zu eigen mache, als möglicherweise strafbar.
Zusammengefasst

Die Staatsanwaltschaft Hagen hat das Lawfare-Verfahren dann nach Stellungnahme von Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier zügig eingestellt.

Die Frage, was genau denn jetzt potenziell strafbar gewesen sein könnte, wurde seitens der StA nicht beantwortet. Unabhängig davon ist es nicht unsere Aufgabe als Anwälte, zu raten, was die Ermittlungsbehörden möglicherweise als strafbar erachten könnten.

Ziel von solchen abstrusen Ermittlungsverfahren ist es, den Betroffenen unnötige Kosten zu verursachen. Im deutschen Strafrecht gibt es vor Anklageerhebung keine Kostenerstattung, weil der Gesetzgeber offenbar davon ausgegangen ist, dass die Staatsanwaltschaften objektiv die rechtliche Lage prüfen, was sie natürlich nicht tun.

PS: Die übrigen Spenden aus dem Aufruf von Janine werden noch an andere Betroffene staatlicher Willkür weitergeleitet. Wir halten euch darüber auf dem Laufenden.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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