Ich habe gegen die politisch abhängige Staatsanwältin Lange der StA Kassel Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet. Die Beamtin ist der Ansicht, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wenn ein Rechtsanwalt (Organ der Rechtspflege) von einem Gegner des eigenen Mandanten nur deshalb beleidigt (üble Nachrede und Verleumdung) wird, weil er dessen Anwalt ist.
Wenn Rechtsanwälte bei der Ausübung ihres Berufes damit rechnen müssen, vom Gegner der eigenen Mandanten verleumdet zu werden, ohne dass sich die Staatsanwaltschaft dafür interessiert, dann ist die Rechtspflege erheblich beeinträchtigt. Damit wird nämlich das Signal gesendet, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege nicht schützenswert sind, im Gegensatz zu Staatsanwälten und Richtern.
Man darf gesichert davon ausgehen, dass Frau Staatsanwältin Lange anders entschieden hätte, wenn der Betroffene Staatsanwalt oder Richter (oder Mainstream-Politiker bzw. Polizist) gewesen wäre. Diese Ungleichbehandlung zulasten von Rechtsanwälten ist allerdings rechtlich nicht vertretbar.
Der einzige Bezugspunkt, den ich zu diesem Querulanten habe, ist der über meinen Mandanten, den ich vertrete. Es kann also auch nicht argumentiert werden, dass ich mir die Verleumdungen als Person des öffentlichen Lebens, die ich zweifellos bin, aufgrund meiner öffentlichen Sichtbarkeit gefallen lassen müsste. Der Verweis auf den Privatklageweg ist daher nicht zulässig.
Die Staatsanwaltschaft Kassel schützt einen Querulanten, der die Justiz seit knapp 15 Jahren zum Narren hält.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) August 16, 2026
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