Haintz.Media

Bild:
Impflicht durch die Hintertür?
Quelle:
KI-generiert

Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Reserve – Allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür?

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Behördenchaos
HAINTZ.media und HAINTZ
HAINTZ.media und HAINTZ
Kritiker des neuen Reserveverstärkungsgesetzes (ResStG) befürchten, dass die ärztliche Untersuchung für alle potentiellen Reservisten, also alle Bürger bis 60 Jahre als Einstieg in eine Impfpflicht missbraucht werden kann.
Zusammengefasst

Dieser Beitrag als Audio


Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

mehrfach wurde in den vergangenen Tagen auf mehreren Kanälen davor gewarnt, dass der Entwurf des Bundesverteidigungsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung der Reserve“ (ResStG) durch die Hintertür eine allgemeine Impfpflicht für weite Teile der Bevölkerung einführen könnte – nämlich für alle, die als Reservisten in Betracht kommen.

Worauf gründet sich die Befürchtung, es gebe eine allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür?

Reservisten im Sinne des Gesetzesentwurfs sind nicht nur alle früheren Bundeswehrsoldaten (§ 1 Nr. 1 ResStG-E), sondern darüber hinaus alle, die kraft einer vom Bund angenommenen Wehrpflicht zu einer Wehrdienstleistung herangezogen werden können (§ 1 Nr. 2 ResStG-E) – und das sind im Spannungs- oder Verteidigungsfall grob gesprochen alle Menschen unter 60 Jahre (§ 4 Abs. 5 ResStG). Wenn also der Krieg naht, sind wir alle Reservisten, sofern wir diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, frühere Bundeswehrsoldaten zu Wehrdienstleistungen heranzuziehen, aktuell in §§ 59 ff. Soldatengesetz (SG) geregelt ist. Herangezogen werden können darüber hinaus Personen, die sich freiwillig zu Wehrdienstleistungen verpflichtet haben (sog. ungediente Dienstleistungspflichtige, § 59 Abs. 3 Satz 1 SG). Alle diese Personen unterliegen der sog. Dienstleistungsüberwachung, d. h. sie werden registriert und bei Bedarf zu ihrer beabsichtigten Verwendung herangezogen.

Diese Dienstleistungsüberwachung wird nun durch § 22 ResStG-E auf alle Menschen ausgedehnt, die als Reservisten in Betracht kommen – d. h. eben auch auf jene, die im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst herangezogen werden können.

Während der Dienstleistungsüberwachung sollen den Reservisten nach § 23 ResStG-E zahlreiche Pflichten treffen – aber NICHT die Pflicht, sich impfen zu lassen bzw. eine solche Impfung zu dulden! Bisher gilt eine solche Impfduldungspflicht nach § 77 Abs. 4 Nr. 6 SG für frühere Berufssoldaten oder für jene, die sich freiwillig zu Wehrdienstleistungen verpflichtet haben – aber genau diese Vorschrift wurde nicht in § 23 ResStG übernommen, und zwar absichtlich nicht (siehe Entwurfsbegründung S. 73).

Nun regelt aber § 15 Abs. 2 ResStG-E, dass ungediente Reservisten – also solche, die vorher noch nie Wehrdienst geleistet haben – ärztlich zu untersuchen sind. Auf diese Untersuchung soll nach § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG unter anderem § 17a Abs. 2 SG entsprechende Anwendung finden – und in § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG ist die Pflicht des Soldaten geregelt, ärztliche Maßnahmen zu dulden, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Genau dieser § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG ist die Grundlage für die Pflicht der Bundeswehrsoldaten, Impfungen zu dulden.

Weil aber eben § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG-E eben diesen § 17a Abs. 2 SG ohne jede Einschränkung in Bezug nimmt, befürchten Kritiker, dass die Bundeswehr jetzt die folgende Lawine lostritt: Alle Menschen U60 müssen vielleicht mal kämpfen, wenn der Krieg naht. Also ordnen wir für sie alle eine ärztliche Untersuchung an. Und bei dieser Untersuchung haben sie dann auch die im Basisimpfschema der Bundeswehr vorgeschriebenen Impfungen zu dulden. So bringen wir also die ganzen Spritzen doch noch irgendwie unters Volk.

Ich habe Zweifel, ob diese Auslegung von § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG zutrifft. Denn es geht bei § 15 ResStG darum, Reservisten auf ihre körperliche Eignung für die vorgesehene Verwendung zu untersuchen. Eine Impfung geht über den Zweck einer Untersuchung hinaus. Es mag zwar sein, dass die Bundeswehr im Einzelfall der Meinung sein kann, ein Reservist sei ohne Impfung für die vorgesehene Verwendung nicht geeignet. Selbst dann aber dient eine Untersuchung nur dazu, diese fehlende Eignung festzustellen, nicht aber dazu, die bisher fehlende Eignung durch eine Impfung herzustellen. Dann mag mit anderen Worten die Bundeswehr davon absehen, den betreffenden Reservisten für die vorgesehene Verwendung heranzuziehen – ihm eine Impfung aufzwingen kann sie ihm im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung nicht.

Der Impfduldungspflicht unterliegt ein Reservist erst, sobald er – wohlgemerkt NACH seiner ärztlichen Untersuchung – zur vorgesehenen Verwendung herangezogen worden ist und damit die Rechtsstellung eines Soldaten erlangt hat – dann gilt für ihn § 71a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG. Wenn der Entwurf in § 23 ResStG die Impfduldungspflicht aus dem bisherigen § 77 Abs. 4 Nr. 6 SG bewusst nicht übernommen hat, wäre es widersprüchlich, in § 15a Abs. 2 Satz 4 ResStG und die darin enthaltene Verweisung auf § 17a Abs. 2 SG eine solche Duldungspflicht hineinzulesen.

§ 15a Abs. 2 ResStG ist praktisch wortgleich dem aktuell noch geltenden § 71 SG nachgebildet. Diese Vorschrift wird, soweit ich das bisher recherchieren konnte, ebenfalls dahin verstanden, dass in ihr selbst noch keine Impfduldungspflicht verankert ist – auch nicht über den Verweis in § 71 Satz 4 SG auf § 17a Abs. 2 SG. Aber selbst wenn es anders liegen sollte, haben wir im ResStG eine andere gesetzliche Ausgangslage – weil nämlich nach dem heute noch geltenden Recht jene, die heute als Reservisten gelten (also Ex-Soldaten und Freiwillige, siehe oben), nach § 77 Abs. 4 Nr. 6 SG schon vor ihrer beabsichtigten Verwendung zur Duldung von Impfungen verpflichtet sind. Eine solche Pflicht trifft Reservisten nach dem ResStG gerade nicht. Solange ein Reservist nicht ärztlich untersucht ist, darf er nicht herangezogen werden – und solange er nicht herangezogen wird und die Rechtsstellung eines Soldaten erlangt, darf ihm nicht qua Duldungspflicht eine Impfung aufgenötigt werden.

Ich glaube also im Ergebnis nicht, dass der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesverteidigungsministeriums durch die Hintertür eine allgemeine Impfpflicht einführt.

Das ist allerdings alles mühsame Wortklauberei – Juristen nennen die vorstehende Gedankenoperation eine sog. systematische Auslegung des Gesetzes. Der Gesetzgeber sollte derartige Unklarheiten indes gar nicht erst aufkommen lassen. Um jegliche Missverständnisse auszuschließen, wäre dem Deutschen Bundestag vielmehr dringend zu raten, § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG (wenn überhaupt – mir ist bei dem ganzen Gesetzesentwurf nicht ganz wohl) nicht in der vorgelegten Form zu verabschieden, sondern in einer modifizierten Form: „§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Absätze 3 und 4 des Soldatengesetzes finden entsprechende Anwendung“. Also § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG mit der Impfduldungspflicht gerade nicht. Dann wäre klargestellt, dass die Pflicht eines Reservisten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nicht automatisch mit einer Impfduldungspflicht einhergeht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

»Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserver (Reserververstärkungsgesetz – ResStG)«

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Redaktion

Redaktion

Redaktionelle Beiträge aller Art z.B. von Agenturen, Lesern oder anderweitigen Quellen außerhalb unserer Redaktion, markieren wir entsprechend.

4 Antworten

  1. Liebe Community,
    werter Herr Prof. Dr. Martin Schwab,

    wir geben unter der Prämisse „Recht auf Meinungsfreiheit“ folgendes zu bedenken:
    Der letzte Stein, der jetzt Alles ins Rollen bringen wird, ist gekommen, sagte Prof. Dr. Sucharit Bhakdi im Interview mit Marc Friedrich.

    Medizinwissenschaftler konnten nun unumstößlich gravierende Schädigungen durch die mRNA-Covid-Genspritze belegen, was bisher nur vermutet wurde.
    Erstens eine über Jahre andauernde, wenn nicht sogar dauerhafte Genveränderung,
    zweitens die Entstehung von Turbokrebs und drittens die Übertragung der injizierten Gene durch die Plazenta auf das ungeborene Kind im Mutterleib.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 werden die Pharmakonzerne wohl bald den Betroffenen zu Impfschadensfragen Rede und Antwort stehen müssen… [weiterlesen]

    Wertvolle Infos zum Thema:
    https://www.kla.tv/Impfen/40911&autoplay=true

    Sind Sie der Meinung, der Bund alias „Deutschland“ hat die Macht & Kompetenz gegen die sog. „Bereinigungsgesetze„ zu verstoßen..?!

    Viele wertvolle ERKENNTNISSE beim Lesen/Hören/Sehen und der danach nötigen / empfohlenen Eigenrecherche..!! – Glaubt Nichts & Niemanden..!! – Hinterfragt alles und bedenkt bei Allem, was man Euch zum Konsum vorlegt, ergo – die Frage muß lauten: „Cui Bono..!??!“
    * * *
    Klardenker–Grüße aus der SCHWEIZ
    Ihr und Euer
    Robert & Team*

    1. Der letzte Stein kommt m. M. ganz sicher nicht durch das Köcheln und Rotieren in der Corona-Blase.
      Weil die C-Kommjuniti und ihre diversen, weiterhin an der Oberfläche bleibenden Empörungsklubs nur ein Symptom sind bzw. ein Peak waren, wie die Statistiker sagen.

      Der letzte Stein kommt erst dann ins Rollen, wenn sich eine ausreichend kritische Masse bildet, die trotz brutaler Staatsgewalt mit genug Schmerz- und Opferwille an einer systemrelevanten Tiefendiagnose interessiert ist.

      Und damit sich diese kritische Masse bilden kann, hat die Überwindung der Spaltung höchste Priorität zu bekommen.
      Und damit die Überwindung der Spaltung durch ein rehomogenisiertes, willensstark an einem Strang ziehendes Volkskollektiv möglich wird, haben der Stopp der Umvolkungsdurchmischung plus Remigration allerhöchste Priorität zu bekommen!
      Alles andere ist in Relation dazu Firlefanz, Zeit-, Energie- und Geldverschwendung!

      Nicht der Wendeschock, wie Tichy behauptet, und auch nicht die Migration, wie Höcke dieses Jahr immer noch behauptet, sind die Mutter aller Probleme. Die geistige Degenerierung durch ideologisches, scheinmoralisch korrektes Framing für die suizidal-genozidale Paralysierung der Opfer begann schon vorher.

      Das Stoppen des täglich in ganz Mitteleuropa voranschreitenden Marsches in die unumkehrbare Umvolkung hat JETZT die höchste Priorität zu bekommen! Und dazu gehört das Suchen der Ursachen hinter den Ursachen. Und dazu gehört, wie Christoph Hörstel sagte, das Geldsystem.

      Monneta.org ist die ultimative Nagelprobe für alle. Daran ist auch die AfD zu messen. JEDER! Auch Markus Haintz und Freunde. Nochmal:
      Der m. W. einzige aus der ganzen HM-Redaktion, der bis jetzt zaghaft mit dem Finger auf dieses Ausbeutungs-, Korruptions-, Spalt- und Machtmissbrauchsfundament zeigte, ist RA Chris Moser.

      Terminsache, kontextrelevant im globalen Gesamtzusammenhang:
      https://t.me/suworow_institut/5827

  2. Frau Beicht, Herr Haintz,

    haben Sie in Ihrem Leben schon mal folgende Redewendung gehört oder im Zeugnis einer Personalabteilung gelesen?:

    „Sie bemühten sich redlich,
    aber vergeblich.“

    Es gibt eine Weltformel. Wenn die verstanden ist, dann wird es hell im Kopf und man beginnt die Prioritäten zu ändern, weg vom Windmühlenkampf.

    3 x 2 = Licht.
    2 Aussagen, 2 Bücher, 2 Adressen.
    Aussagen:
    „Aber lassen Sie diese Brandmauer nicht einreißen.“
    „So eng sollte man das Völkerrecht aber nicht auslegen.“
    ( Dr. Josef Schuster, ZentralratDerJuden,
    archive.md/4IJ90, archive.md/Xc9JO )

    Bücher:
    // Verlag-Anton-Schmid.de/products/talmudismus-erzfeind-der-menschheit-judentum-versus-christentum?_pos=1&_psq=Talmudismus&_ss=e&_v=1.0 plus
    // Z-Versand.shop/produkt/das-christentum-nach-rabbinischer-lehre-teil-2-pranaitis-deckert/
    Fakultativ: Der dritte Tempel, // T.me/suworow_institut/5827

    Adressen:
    // www Kla.tv/Rothschild
    Monneta.org ist das Fundament für alles. Alles andere sind Symptome, Hydraköpfe, Windmühlenflügel für die vielen Don Quichottes. Geld regiert die Welt. Aber wer regiert das Geld?

    Wo ordnen Sie sich ein? Woran wollen Sie sich morgen abarbeiten?
    Mein Vorschlag lautet:
    https://www.nsheute.com/der-kulturkampf-und-die-erste-luecke-im-verzerrten-spiegelbild-der-macht/

  3. Zur Behauptung
    „Deutschland wird ohne AfD-Regierungsbeteiligung unregierbar.“
    in // T.me/Haintz/58544 halte ich entgegen:

    Regierende benötigen nur gut versorgte und geschützte Wohnbereiche (in und außerhalb Europas) und eine DDR-Mauer 2.0 (oder einen Gehirn-Chip mit ID-Card und Digitalgeld), um die Arbeitsbevölkerung davon zu überzeugen, dass das bescheidene Leben in einem Arbeitslager besser ist als der Tod.

    Wieso bzw. wodurch sehen Sie eine Unregierbarkeit?

    Das Feuer der Freiheit und Selbstbestimmung kann nur mit Substanz erzeugt werden. Nicht mit unbegründeten Phrasen und Träumerei.

    https://www.nsheute.com/das-lauffeuer-der-selbstbestimmung-wie-der-nationalismus-sich-der-regelbasierten-ordnung-entgegenstellt/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

david webb