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Die Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag will mich nicht anhören. 

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 Alexander Dobrindt
Prozessbericht
Was ich zur Zusammenarbeit von Staat, Politik, Medien und Ärzten und zur Rolle privater Akteuere während der Corona-Maßnahmen hätte vortragen können.
Zusammengefasst

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Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

am Donnerstag, den 23.4.2026 findet im Deutschen Bundestag eine nichtöffentliche Sitzung der Arbeitsgruppe 1 der Corona-Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages statt. Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit spezifisch rechtlichen Fragen. Eines der Mitglieder dieser Kommission ist Dr. Beate Pfeil. Sie ist eine der drei Sachverständigen, die dem Plenum dieser Kommission auf Vorschlag der AfD angehören. Beate Pfeil hatte in der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, mich in der Sitzung am 23.4.2026 als Sachverständigen anzuhören. Als Thema der Sitzung ist Folgendes vorgesehen:

„Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und Ebenen sowie im EU-Kontext“

Wie Beate Pfeil mir gestern (21.4.2026) Nachmittag mitteilte, wurde – aus bisher nicht bekannten Gründen – der Vorschlag, mich anzuhören, mehrheitlich abgelehnt. Die Arbeitsgruppen sind so organisiert, dass – anders als im Plenum – die Anhörung einzelner Sachverständiger nicht erzwungen werden kann, sondern von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe mehrheitlich gebilligt werden muss. Und diese Mehrheit hat es wohl für den Vorschlag, mich anzuhören, nicht gegeben.

Ich bedauere das sehr. Denn ich hätte der Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit staatlicher und privater Akteure viel erzählen können:

1. Die Beschaffung von Impfstoffen war nur auf der Basis von Lieferverträgen möglich, kraft derer der Staat die Hersteller umfassend von der Haftung selbst sowie von den Kosten der allfälligen Haftpflichtprozesse freistellte.

2. Die Verabreichung von Impfstoffen erforderte die breitflächige Mitwirkung von Ärzten, die vom BGH sogar i. S. des Art. 34 GG, § 839 BGB zu Beamten im haftungsrechtlichen Sinne gestempelt wurden (BGH vom 9.10.2025 – III ZR 180/24).

3. Um Akzeptanz für die Grundrechtseinschränkungen herzustellen, waren die Regierenden auf eine gewogene Medienberichterstattung angewiesen. Hierbei halfen parteinahe Medienkonzerne, etablierte Netzwerke zwischen Journalisten und Politikern (Atlantikbrücke, Bilderberg-Konferenz) und ein 2020 gegründetes Netzwerk namens Trusted News Initiative, das es sich zum Ziel gesetzt hatte, „Desinformationʺ betreffend die COVID-Impfstoffe zu bekämpfen. Unmengen von Künstlern, Wissenschaftlern, Journalisten, Ärzten, Juristen und Geistlichen trugen mit teilweise abstoßender Hassrede gegen „Ungeimpfte“ dazu bei, Menschen unter Druck zu setzen, die sich gegen die staatliche Impferpressung zur Wehr setzten. Die Narrative der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda hatten zahlreiche prominente Unterstützer, und ohne sie wäre es vermutlich deutlich schwieriger gewesen, sie auf breiter Fläche erfolgreich zu kommunizieren.

4. Private Unternehmer wurden unter Bußgeldandrohung dazu angehalten, sich unter Berufung auf ihr Hausrecht zu einer Art Gesundheitspolizei aufzuschwingen, indem sie ihren Kunden 2G-/3G-Nachweise und das Tragen von Masken abverlangen sollten. Vergleichbares galt für private Schulen, die denselben Regularien unterworfen waren wie staatliche Schulen.

5. Im November 2021 konnten kraft einer Allgemeinverfügung in Köln Passierscheine zum Nachweis der Berechtigung, bestimmte Straßenzüge in der Kölner Innenstadt ohne 3G-Nachweis zu betreten, bei der Karnevalsgesellschaft Willi Ostermann 1967 e. V. erworben werden. Der Karnevalsverein durfte Gesundheitspolizei spielen. Kein Witz!

6. Bei der einrichtungsbezogenen COVID-Impfnachweispflicht (§ 20a IfSG a.F.) mussten Kliniken und Arztpraxen ungeimpfte Beschäftigte bei den Gesundheitsämtern melden. Praxisinhaber und Klinikleitungen wurden so zur Denunziation ihrer eigenen Beschäftigten verdonnert – und zwar abermals unter Bußgeldandrohung.

7. Apropos Denunziation: Ich möchte nicht wissen, auf wie viele „illegalen“ Zusammenkünfte (Kindergeburtstage, Spielen auf Spiel- und Bolzplätzen, geheime Partys) Polizei und Ordnungsämter erst durch Hinweise aus der Bevölkerung aufmerksam wurden. Jeder Corona-Eiferer wurde zum potentiellen Hilfssheriff. Dazu zwei Fälle aus eigenem Erleben:

a) Ich habe 2021 in einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Kassel einen Händler vertreten, der es gewagt hatte, im tiefsten Lockdown nicht nur seinen Laden zu öffnen, sondern auch Kaffee und Gebäck an seine Kunden auszureichen. Der Polizist, der den Einsatz zur Beendigung dieser Veranstaltung geleitet hatte, gab bei seiner Vernehmung als Zeuge an, dass die Polizei von der Veranstaltung durch einen Anruf eines – wie soll ich es nennen – „besorgten Bürgers“ erfahren hatte. Fälle dieser Art sind vermutlich Legion.

b) Im Sommer 2022 war ich in einem Regionalzug unterwegs. Draußen war sonniges, warmes Wetter. In Zügen galt gleichwohl Maskenpflicht. Ich sah das nicht ein und trug meine Maske dekorativ als Armband, um sie aufzusetzen, falls der Schaffner kommt. Von anderen Fahrgästen wurde ich aufgefordert, die Maske aufzusetzen, und als ich mich beharrlich weigerte, drohten jene Fahrgäste damit, den Schaffner zu informieren, falls er kommen würde (was er aber nicht tat). Das Gespräch endete damit, dass besagte Fahrgäste mir einen angenehmen Abend, ein schönes Wochenende und einen nahen Tod wünschten.

Ich hatte Anfang 2024 die Chance, mich mit dem Wirt eines Balkan-Restaurants in Süddeutschland zu unterhalten. Er meinte, in seiner Heimat (Nordmazedonien) gebe es zwei Unterschiede zu Deutschland: Zum einen habe man mit Regierungen so viele schlechte Erfahrungen gemacht, dass man sich dreimal überlege, ob man deren Empfehlungen und Anordnungen Folge leiste. Zum anderen komme es dort nicht vor, dass jemand seine Mitmenschen bei Behörden verpetzt – denn wer so etwas mache, werde fortan von allen anderen gemieden. Nach allem, was ich aus den Balkan-Staaten höre, wurden dort die Corona-Regeln nicht ansatzweise so heiß gegessen wie gekocht.

Solange die Menschen zusammenhalten, hat ein übergriffiger Staat keine Chance. Jedenfalls nicht, solange nicht eine flächendeckende digitale Totalüberwachung ausgerollt wird. Möglicherweise ist das die „Lehre“, die die Corona-Verbotsparteien für die „nächste Pandemie“ zu ziehen beabsichtigen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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