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Vom zweimaligen Freispruch zum Schuldspruch. Ein Urteil mit Schlagseite? In Deutschland wird Kritik an der Corona-Politik hart bestraft.
Zusammengefasst

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Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

Im vergangenen Jahr hatte ich einen Mandanten verteidigt, der wegen vier Facebook-Postings unter Anklage stand. Drei dieser Posts zeigten eine Illustration des Eingangstors zum KZ Dachau mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ anstelle von „Arbeit macht frei“. Ein weiterer Post zeigte zwei Hakenkreuze, die nebeneinander gestellt waren. Über dem linken Hakenkreuz stand die Zahl 1941, über dem rechten Hakenkreuz, das aus Spritzen zusammengesetzt war, die Zahl 2021. Die Anklage lautete in allen vier Fällen auf Volksverhetzung in der Variante der Verharmlosung des Holocaust (§ 130 Abs. 3 StGB), im Fall des Hakenkreuz-Postings tateinheitlich begangen mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).

Letztes Jahr war mein Mandant im Februar vom Amtsgericht Wernigerode und im April vom Landgericht Magdeburg freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte jedoch mit Urteil vom 24.9.2025 auf die Revision der Staatsanwaltschaft dieses Urteil aufgehoben. Es hatte sich selbst nicht in der Lage gesehen, zu bewerten, ob mein Mandant sich wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe, weil das Landgericht Magdeburg hierfür nur unzureichende Feststellungen getroffen habe.

Dadurch kam es gestern, am 31.3.2026, zu einer neuen Berufungshauptverhandlung. Und diese verlief äußerst unerfreulich: Das Landgericht Magdeburg sprach nämlich meinen Mandanten nunmehr in allen vier Anklagepunkten schuldig.

Mein Mandant habe den Holocaust verharmlost. Es sei völlig unangemessen die COVID-Impfkampagne mit dem Nazi-Terror gleichzusetzen. Die Impfungen hätten doch dazu gedient, die Menschen vor Tod, vor schwerer Krankheit und davor zu schützen andere anzustecken. Diese Postings seien auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Denn, so führte das Gericht unter anderem aus, sie seien geeignet, die Menschen anzustacheln, sich gegen die Corona-Maßnahmen notfalls mit Gewalt zu wehren, bevor es zu einem Impfzwang komme. Das Landgericht Magdeburg machte sich damit eine Argumentationslinie zu eigen, die der Bundesgerichtshof bereits In einer Entscheidung vom 4.2.2025 (3 StR 468/24) gewählt hatte.

Dass mein Mandant auf seiner Facebook Seite kaum Reichweite hatte, erklärte das Gericht kurzerhand für unerheblich, obwohl das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Revisionsurteil angemahnt hatte, dass das Landgericht Magdeburg diesen Umstand aufzuklären habe. Ich hatte in meinem Plädoyer zuvor auf die Einlassungen von Jens Spahn in der Corona-Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages vom 15.12.2025 hingewiesen. Darin hatte Jens Spahn zum einen eingeräumt, dass es nie Ziel der COVID-Impfkampagne gewesen sei, Infektionsschutz gegenüber Dritten zu gewährleisten, und außerdem erklärt, dass die COVID-Impfstoffe bis heute gewissermaßen am Markt getestet werden. Beides ignorierte das Gericht zur Gänze.

Ich hatte in meinem Plädoyer außerdem gerügt, dass die Justiz in Deutschland bei NS-Vergleichen mit zweierlei Maß misst: Während NS-Vergleiche von Regierungsbefürwortern strafrechtlich völlig ungeahndet bleiben, werden Vergleiche von Regierungskritikern  gnadenlos und unerbittlich verfolgt. Darauf meinte das Gericht nur lapidar, man führe hier keinen politischen Prozess. Es würden nur die Taten meines Mandanten unter die Strafgesetze subsumiert. Die Arbeit anderer Gerichte habe man hier nicht zu beurteilen.

Die Verurteilung wegen Verwendung von NS-Symbolen wurde mit der Begründung bestätigt, die Art und Weise, wie mein Mandant die Hakenkreuze verwendet habe, habe nicht der Wissensvermittlung gedient. Damit wurde die Tragweite der Sozialadäquanzklausel in § 86a Abs 3 in Verbindung mit § 86 Abs 4 StGB völlig unterschätzt.

Ich habe meinem Mandanten empfohlen, gegen dieses Urteil Revision einzulegen, und werde über den weiteren Fortgang berichten. Eines steht aber schon jetzt fest: Über den Vorsitzenden Richter in dieser Angelegenheit werden die Geschichtsbücher eines Tages schreiben müssen: Er hat mitgemacht. Er hat seinen Teil dazu beigetragen, dass die Justiz in Deutschland immer mehr eine Schlagseite zugunsten der herrschenden politischen Kaste und zu Lasten von Regierungskritikern bekommt. 

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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Redaktion

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4 Antworten

  1. Wäre es in so einem Fall angebracht, die Namen der Richter zu nennen? Anonymität als Schutzschild für ungesetzliches Verhalten wird ja auch bei „ich will die Klarnamenpflicht, ich will wissen mit wem ich es zu tun habe „-Merz als wichtiges Argument genannt.

    Aber davon abgesehen: es ist tatsächlich nicht Aufgabe eines einzelnen Gerichts, zu berücksichtigen, wie andere Gerichte entscheiden, sondern objektiv Recht zu sprechen. Daher war schon vor dem Hinweis vom Beklagtenvertreter klar, daß das Gericht sein Argument genussvoll zurückweisen wird. Ich denke, man sollte seinen Widersacher diese Gelegenheit nochmals draufzuhauen, nicht geben.

    Viel Erfolg weiterhin.

  2. Das Gebaren von Politik und Justiz ist u.a. die Ausschaltung des Rechtsstaatsprinzips unter Androhung von Gewalt, also ein schweres Verbrechen (§ 81 StGB). Dies geschieht beinahe flächendeckend in den Themenfeldern Corona, Ukraine und Israel. Es ist nur noch müßig, zu erwähnen, dass auch alle anderen Verfassungsprinzipien dauerhaft verletzt sind.

    Solange die gesamte Rechtspflege nicht fähig oder willens ist, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken, wird sich nichts ändern. Die Menschen müssen verstehen, dass alles, was seit 2020 so leidenschaftlich kritisiert wird, nicht der politischen Sphäre zuzurechnen ist, sondern hochkriminelle Machenschaften darstellt. Eine Umkehr funktioniert nur noch über Massenproteste, und zwar Tag und Nacht. Dann, in einem Zeitfenster der relativen Ruhe, muss eine neue Republik geboren werden. Jeder andere Weg ist Europas endgültiger Untergang.

    Das Völkerrecht ist bereits tot.
    Die Wirtschaft liegt im Sterben.
    Der Gesellschaftsvertrag wurde zerrissen.
    Es herrscht Parteiendiktatur.

    Das geschieht, wenn Feigheit und Opportunismus über Prinzipien und Standhaftigkeit obsiegen. Dann werden aus Bürgern Verrückte und aus Politikern gemeine Mörder.

    Und das ist Zynismus in Reinkultur.

  3. Addendum:

    Wie lange wird es wohl dauern, bis in Mitteleuropa die psychologische Funktion des Terrorismusbegriffs mitsamt seiner Auswirkungen auf Menschenleiber verstanden wird? War es wirklich eine gute Idee, über die (noch) notwendige „Straf“-Verfolgung und die damit einhergehende Stigmatisierung hinaus eine weitere Entmenschlichung zu erschaffen, die augenscheinlich jedes Mittel zum Zweck als legitim erachtet? Denn mittlerweile fehlt nicht mehr viel zur Identität mit dem „Untermenschen“-Begriff, der als Rationalisierung bekanntlich allerlei Ausmordungen gerechtfertigt hat.

    Einer Bevölkerung, der durch Marketing-Methoden, einstmals Propaganda genannt, eine neue Form der Reichsacht (Baud, Dogru u.a.) verkauft werden kann, wird solcherart Erkenntnis sicherlich schwer fallen. Propaganda und Zensur sind übrigens auch Mittel, die wahlweise das Demokratie- oder das Liberale Verfassungsprinzip verletzen, also Hochverrat einschlägig machen, weil sie die demokratische Willensbildung zerstören, die überhaupt das Fundament moderner Verfassungen ausmacht. Denn Regierungsbanden in Filterblasen machen nämlich, historisch evident und zwingend, irgendwann schwere Fehler. Diese muss die staatsrechtlich und rechtsphilosophisch ungebildete Bevölkerung nun eben ausbaden. – So viel zur Vergangenheitsbewältigung.

    Wir könnten auch noch über die rechtswidrigen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sprechen bzw. die „schlagkräftige“ Unterdrückung derselben, aber ich behaupte einfach frech, das wäre dann das Werfen von Perlen vor die sprichwörtlichen Säue.

  4. +++ Sehr wertvolle BEITRÄGE – bitte weiter soooo..! +++

    Die Dummheit der Europäischen Politiker ist grenzenlos.
    Auch in Bern fehlt es den Leuten an Hirn..!

    „Die Angst der Richter vor der Macht: Zur verdeckten Staatsfinanzierung der Parteien und ihrer fehlenden Kontrolle“ – von Hans Herbert von Arnim (Autor) *
    Die verdeckte Finanzierung der Parteien durch den Staat alias NRO…

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht zugelassen.

    Auch in seinem Beschluss vom 19. September 2017 ist es auf die Sache kaum eingegangen. In beiden Beschlüssen ist das Gericht vor der politischen Macht eingeknickt. Denn es geht um das »finanzielle Eingemachte« der Berliner politischen Klasse.

    Um ohne öffentliche Verhandlung kurzen Prozess zu machen, hat das Gericht das Vorbringen der Kläger unterdrückt und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs massiv verletzt. – Das ist auch dem Verfassungsgericht nicht erlaubt und kann nicht das letzte Wort sein..!*

    Das Versagen der Karlsruher Richter und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, müssen publik gemacht und eine Diskussion in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit angestoßen werden..!!

    Wenn die Politik in eigener Sache entscheidet und das Gericht sich wegduckt, wird öffentliche Kontrolle umso wichtiger…

    In den 1960er-Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht der offenen Staatsfinanzierung der Parteien Grenzen gesetzt.

    Daraufhin ergriffen die Parteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung.
    Unbehelligt von Kontrollen und Grenzen, ließen sie die Subventionen ihrer Fraktionen im Bundestag und die sogenannten Globalzuschüsse ihrer Stiftungen in die Höhe schießen, und die Abgeordneten bewilligten sich persönliche Mitarbeiter, deren Zahl ebenfalls rasch anstieg – auch um sie für Parteizwecke verwenden zu können.
    In der Zwischenzeit ist die verdeckte Staatsfinanzierung der Parteien mehr als viermal so hoch wie die offene staatliche Parteienfinanzierung.

    Die Parteien haben sich ihren eigenen „Staat“ geschaffen.
    Hans Herbert von Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten und sich immer neue Geldquellen zu erschließen…

    Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist deshalb dringend geboten!
    Die Folgen übermäßiger staatlicher Finanzierung sind zunehmend „bürgerferne Staatsparteien“ und wachsende Parteienverdrossenheit der Bürger.
    Darin liegt ein fundamentales Demokratieproblem. – Es ist höchste Zeit, eine öffentliche Debatte darüber in Gang zu bringen..!

    Beachtenswert:
    Steuerhammer und Polizeistaat:
    Erst wird das Geld knapp, dann die Freiheit | Die Lage der Nation
    https://www.youtube.com/watch?v=Q4KJy_iC84o
    #
    FRÖHLICHE OSTERN ..!!!

    Klardenker–Grüße aus der SCHWEIZ
    Ihr und Euer
    Robert & Team*

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