Markus Haintz auf X am 02.10.2025
Obwohl Herrn Oberstaatsanwalt Schröder von der StA Kaiserslautern bekannt war, dass unser Mandant weder deutscher Staatsbürger noch in Deutschland wohnhaft ist, hat er ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Unserem Mandanten wurde Volksverhetzung vorgeworfen.
Nach einem Hinweis unsererseits, dass das deutsche Strafrecht hier nicht anwendbar ist, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.
Außerdem war der Screenshot des X-Posts derart schlecht, dass dieser wohl für einen Tatnachweis ohnehin nicht ausgereicht hätte.
Derartige Verfahren werden vor allem deshalb geführt, um den betroffenen Opfern wirtschaftlich über die notwendigen Anwaltskosten zu schaden. Bei einer angezeigten Vorabprüfung hätte Herrn Staatsanwalt Schröder klar sein müssen, dass hier keine weit überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben war.
