Wir haben bereits über das Urteil vom 31. Juli 2025 berichtet. Inzwischen liegt uns auch die absurde Begründung vor, die wir zu Dokumentationszwecken gerne veröffentlichen. Die aufgrund ihres Alters berufserfahrene Richterin Dr. Timke hat in der Haupthandlung selbst zugegeben, noch nie einen Volksverhetzungsfall bearbeitet zu haben.
Dieses Urteil wird in den höheren Instanzen natürlich nicht halten. Wir haben Berufung eingelegt. Bei den Aussagen von Michael Schele handelt es sich um offenkundig zulässige Meinungsäußerungen und nicht um Volksverhetzung.