Zuerst erschienen auf Haintz.legal
Haintz.legal am 22.02.24
Nun kam es in unserer Kanzlei zu einer ersten mündlichen Verhandlung, in der es um eine angebliche Beleidigung zu Lasten von Frau Strack-Zimmermann ging. Unser Mandant soll Frau Strack-Zimmermann bei „X“ beleidigt haben. Das Gericht wollte schon im Vorfeld das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einstellen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber die Zustimmung verweigert.
Wir haben dann beantragt Frau Strack-Zimmermann als Zeugin zu laden, da sie wohl am besten dazu Angaben machen kann, inwieweit der Kommentar unseres Mandanten sie in ihrer Ehre verletzt hat. In der mündlichen Verhandlung wurde das Verfahren jedoch doch noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt und die gesamten Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Die Staatsanwaltschaft musste dann wohl doch einsehen, dass der abgesetzte Kommentar unseres Mandanten (absichtlich?) falsch interpretiert wurde, denn in dem Kommentar ging es überhaupt nicht um Frau Strack-Zimmermann. Das Gericht hat sich wohl auch davor gescheut Frau Strack-Zimmermann als Zeugin zu laden, was aber bei dem Vorwurf einer Beleidigung notwendig ist. Natürlich werden wir auch im künftigen Verfahren darauf bestehen, Frau Strack-Zimmermann persönlich als Zeugin zu laden.