Markus Haintz auf X am 13.09.2025
Ich würde das gerne juristisch ausdiskutieren und halte die Aussage für offenkundig zulässig. Faeser hat im Februar 2025 selbst Strafantrag gestellt. Das Verfahren ist aktuell nach § 154 StPO eingestellt, was ich bedauerlich finde.
Die Staatsanwaltschaft hat die Brisanz wohl erkannt und – aufgrund eines anderen Verfahrens – das wegen der vermeintlichen Beleidigung von Faeser vorläufig eingestellt.