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Lockdown-Kritiker verhaftet
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Ungereimtheiten im Strafverfahren gegen Axel E. Fischer

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Wenn ein Gericht von zwei widersprüchlichen Gutachten das eine missachtet und einen Politiker, der sich gegen den Corona-Lockdown gestellt hatte, vor Heiligabend verhaftet, damit er am 9. Januar sicher vor Gericht erscheint, stärkt das nicht das Vertrauen in die Justiz.
Zusammengefasst

Ein Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

über den damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer berichtete die »Augsburger Allgemeine« am 4.3.2021 Folgendes:

„Der CDU-Haushaltspolitiker Fischer kritisierte dagegen die beschlossene Lockdown-Verlängerung. ‚Von einer Überbelastung der Intensivstationen und Krankenhäuser kann derzeit keine Rede sein, zudem stehen mittlerweile Impfstoffe zur Verfügung‘, betonte er.

‚Es kann keinen hundertprozentigen Schutz gegen Erkrankungen geben, und es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, die Bürger zeitlebens vor allen Gefahren zu schützen und im Gegenzug viele Begleitschäden in Kauf zu nehmen‘, betonte der baden-württembergische CDU-Politiker.

‚Angesichts der überschaubaren Fallzahlen kann ich eine Epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht erkennen‘, fügte er hinzu. ‚Das Ende des Lockdowns muss jetzt zügig und spürbar eingeleitet werden‘, betonte Fischer. Er werde deshalb im Bundestag am Donnerstag gegen die Verlängerung des Corona-Lockdowns stimmen, kündigte der CDU-Politiker an.“

Heute steht Axel E. Fischer vor Gericht. Aber nicht deshalb, weil er sich gegen den Corona-Lockdown gestellt hatte. Sondern weil man ihm vorwirft, Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen zu haben, damit er im Europarat in einem für Aserbaidschan günstigen Sinne abstimme. Das ist die ganz grobe Zusammenfassung der 161-seitigen Anklageschrift, die mir vorliegt. Axel E. Fischer bestreitet den Anklagevorwurf. Bewerten kann ich die Berechtigung des Vorwurfs nicht, weil ich die Ermittlungsakten nicht kenne.

Schwerwiegende Bedenken wirft jedoch der (mir ebenfalls vorliegende) Haftbefehl auf, der am 22.12.2025 gegen Axel E. Fischer verhängt wurde und mit dem es die folgende Bewandtnis hat:

– Axel E. Fischer war im Herbst 2025 an mehreren Verhandlungstagen aus gesundheitlichen Gründen erst mit deutlicher Verspätung zur Hauptverhandlung erschienen.

– Am 15.12.2025 erschien er überhaupt nicht. Stattdessen wurde dem zuständigen 6. Strafsenat des OLG München ein privates Gutachten vorgelegt, das Axel E. Fischer wegen einer akuten medikamentenpflichtigen Depression Verhandlungsunfähigkeit attestierte.

– Daraufhin ordnete der Strafsenat die amtsärztliche Begutachtung von Dr. Axel E. Fischer an. Bei dieser Begutachtung wurde eine erstmalige schwere depressive Episode diagnostiziert, die sich u. a. in Antriebs- und Konzentrationsstörungen sowie in teils Trauma-ähnlichen Reaktionen mit Blick auf das aktuelle Strafverfahren äußere. Es könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass Axel E. Fischer seine Symptome überzeichne. Deswegen werde empfohlen, die Begutachtung einige Tage später zu wiederholen.

– Am 21.12.2025 wurde Axel E. Fischer von einem anderen Gutachter für verhandlungsfähig erklärt, nach Auskunft der Verteidigung (mit der ich ebenfalls gesprochen habe) aber ohne eigene Anamnese und lediglich unter Berufung auf einen veralteten Medikationsplan.

Am 22.12.2025 wurde Axel E. Fischer in der Klinik, in die er sich zur stationären Behandlung begeben hatte, verhaftet.

Die Begründung des Haftbefehls leidet an einem schwerwiegenden Mangel – nämlich daran, dass der 6. Strafsenat beim OLG München sich nicht mit den divergierenden Gutachten auseinandersetzt, sondern kurzerhand dem Gutachter glaubt, der Axel E. Fischer für verhandlungsfähig erklärt hatte. Widersprüche zwischen unterschiedlichen Gutachtern hat das Gericht aufzuklären und darf nicht einfach einem bestimmtem Gutachter glauben, ohne darzulegen, warum es die abweichende Einschätzung eines anderen Gutachters für nicht überzeugend hält (ständige Rechtsprechung des BGH, siehe statt vieler BGH, Beschluss vom 17.05.2017 – VII ZR 36/15, NJW 2017, 3661).

Die Art und Weise der Vollstreckung des Haftbefehls ist rechtlich ebenfalls mindestens angreifbar. Der Haftbefehl wurde nicht etwa deshalb erlassen, weil Axel E. Fischer der Flucht verdächtig wäre – das ist er nicht -, sondern allein mit dem Ziel, seine Anwesenheit in der Hauptverhandlung am 9.1.2026 sicherzustellen (§ 230 Abs. 2 StPO). Warum um alles in der Welt muss man einen Angeklagten, den man am 9.1.2026 sicher in München wissen will, unbedingt noch vor Heiligabend 2025 verhaften und über Weihnachten von seiner Familie trennen? Das ist gezielte Schikane. Eine andere Erklärung dafür habe ich nicht. Zwar wurde auch am 22.12. und am 23.12.2025 verhandelt. Aber über die Weihnachtstage hätte man ihn nach Hause entlassen können und müssen.

Axel E. Fischer sitzt aktuell in der JVA Stadelheim ein. Nach Angaben der Verteidigung waren ihm zwischen dem 31.12.2025 und dem 6.1.2026 jegliche Telefonate, auch solche mit seiner Verteidigung, verwehrt. Diese Handhabung (die wohl alle Inhaftierten dort betraf, also keine „Sonderbehandlung“ von  Axel E. Fischer darstellte) ist schlicht rechtswidrig. Auf Verteidigertelefonate hat der Beschuldigte nach § 148 Abs. 1 StPO einen Rechtsanspruch, der von der JVA einzulösen ist.

Die Rechtsprechung steht ebenso wie die anderen Zweige staatlicher Gewalt tagtäglich vor der Herausforderung, das Vertrauen der Bürger einzuwerben. Trifft der Anklagevorwurf einen Politiker, der damals den Mut hatte, sich gegen den Corona-Lockdown zu stellen, und werden dann solche Ungereimtheiten wie die hier geschilderten bekannt, kann dies die Sorge verstärken, dass hier an einem exponierten Kritiker der Corona-Politik – mehr oder weniger aus Rache – ein Exempel statuiert werden soll. Vielleicht ist diese Sorge unberechtigt. Wie gesagt: Ich weiß nicht, ob der Anklagevorwurf in der Sache zutrifft oder nicht. Aber die vom 6. Strafsenat des OLG München gewählte Verfahrensgestaltung wirkt auf mich nicht vertrauenerweckend.

Kritische Berichterstattung über den Fall von Axel E. Fischer findet sich bei »Reitschuster« vom 7.1.2026 und im »Kontrafunk« vom 31.12.2025 (ab Minute 31:12):

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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2 Antworten

  1. Herr Schwab danke, dass Sie diesen übergriffigen Staat uns erklären und versuchen vieles mit aufzudecken. Diese Justiz in dem besten Deutschland hat fertig und es hat nichts mit Demokratie zu tun.Wenn man sagt die DDR war ein Unrechtsstaat, was ist dann die BRD GmbH?

  2. “ … wirkt auf mich nicht vertrauenerweckend.“

    Kuschliger, ganz sanfter Empörungsjournalismus. Lächerlich.
    Klartext sieht anders aus. Besonders, wenn er ganzheitlich heilen will, sich also nicht nur mit besonders auffälligen Einzelfällen beschäftigt.

    Sogar das Stinkefinger-Vorbild, Packologe S. Gabriel ist schon drei Schritte weiter. Verschwörungstheorie-Bestätigung, von Metapedia abgeschrieben?:

    „Gabriel bei Maischberger: USA haben NATO und EU erfunden, um die Deutschen kleinzukriegen“, meldet sehr systemrelevant
    https://rtde.org/kurzclips/video/266750-gabriel-bei-maischberger-usa-haben/

    Yandex.com:
    „Here Is Germany“ „Wir kamen nicht als Befreier“ Nikolai Alexander archive.org

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