Das Amtsgericht Gera hat kürzlich eine äußerst vernünftige Entscheidung getroffen, der auch die Staatsanwaltschaft Gera zugestimmt hat. Ursprünglich wurde ein Strafbefehl mit 30 Tagessätzen zu je 70 € erlassen. Wir konnten das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 € gemäß § 153a StPO einzustellen.
In Ostdeutschland werden Beleidigungsdelikte von Staatsanwaltschaften und Gerichten inzwischen relativ häufig als das beurteilt, was sie sind: Bagatelldelikte.
Ermittlungsverfahren werden nach unserer Erfahrung wesentlich häufiger eingestellt. Und auch Verurteilungen unter Strafvorbehalt kommen regelmäßig vor. Bei einem Strafvorbehalt wird die Geldstrafe an sich zur Bewährung ausgesetzt. Lässt sich der Angeklagte innerhalb der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen.
Nachfolgend veröffentlichen wir den Strafbefehl und die Einstellungsverfügung des Gerichts: