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Mutter Courage Strack-Zimmermann
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Staatsanwaltschaft Köln kapituliert

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„Da wird's bei der Rüstungslobbyistin endlich mal wieder feucht im Höschen.“ Amtsgericht Wartstein lehnt Strafbefehl auf Grund einer Anzeige der Rüstungslobbyistin und Kriegstreiberin Strack-Zimmermann ab.
Zusammengefasst

In zumindest knapp 2000 Fällen hat die FDP-Politikerin Strack-Zimmermann Strafanzeigen gegen Bürger erstattet, an denen sie sich zudem auch über (zivilrechtliche) Geldentschädigungen bereichert. Derartige Strafanzeigen binden erhebliche Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, die dann für die Verfolgung von tatsächlichen Straftaten, insbesondere von Gewaltdelikten, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Im hier streitgegenständlichen Fall erfolgte die Strafanzeige, wie so oft, durch den FDP-Abmahnanwalt Alexander Brockmeier, welcher inzwischen Geschäftsführer der SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist. Brockmeier steckt auch hinter dem unlauteren Meldeportal SO DONE, HAINTZ.media hat vielfach darüber berichtet.

Aufgrund der nachfolgenden Aussage erstattete Brockmeier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln, welche den Erlass eines Strafbefehls beantragte:

„Da wird’s bei der Rüstungslobbyistin endlich mal wieder feucht im Höschen.“

Amtsgericht lehnt Strafbefehl ab

Der ehemalige Beschuldigte beauftragte mich mit der Verteidigung in seiner Strafsache.

Das Amtsgericht Warstein lehnte den Erlass des Strafbefehls mit guter Begründung ab. Ich hatte zuvor mit einem umfangreichen Schriftsatz begründet, dass es sich bei der streitgegenständlichen Aussage um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat kapituliert und keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und wird nachfolgend anonymisiert veröffentlicht.

(Farbige Hervorhebungen im Gerichtsbeschluss erfolgten durch den Verfasser)

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

4 Antworten

  1. @“Strack-Zimmermann“

    im diesem zusammenhang, erscheinen gewisser ZITATE im ganz neuen LICHTE :

    Friedrich Nietzsche : Wenn du zum Weibe gehst, vergiß die Peitsche nicht.“

  2. Sehr geehrte Herr Haintz, ich möchte Ihnen eine wichtige Information mitteilen; sehen Sie sich mal bitte folgende Internetseite an; Agentur für Demontranten. Speziell die Rubrik; Berufsdemonstrant. Es ist sehr erhellend. 😪

  3. Gratulation zum Erfolg, Herr Haintz!
    Zu
    „Meldeportal SO DONE, HAINTZ.media hat vielfach darüber berichtet.
    Tipps für die Leser:

    Das Schlagwort (engl. Tag) SO DONE macht die derzeit dazu priorisierten, drei Artikel nur dann sichtbar, wenn man bis zum Ende der Seite haintz.media/tag/so-done springt.

    Mit der Suchmaschine Yandex (die übrigens auch fleißig von der Correctiv-Taskforce genutzt wird), sehen Sie mehr. Z. B. auch den m. M. sehr wichtigen Artikel

    90 Tagessätze für eine Beleidigung von Strack-Zimmermann?
    von RA Viktoria Dannenmaier.

    Praxis:
    ya.ru > „so done“ site:haintz.media

    Für MfG-Hamburg: Sie haben Post:
    https://haintz.media/artikel/deutschland/cdu-am-wendepunkt-reisst-merz-die-brandmauer-ein/#comment-1207

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