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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

StA Berlin sieht keine Beleidigung in der Bezeichnung von Olaf Scholz als „Arschloch“

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Dr. Paula Piechotta, Bundestagsabgeordnete für die Grünen, hat den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz Ende 2024 in einem Podcast als „Arschloch“ bezeichnet. Die Berliner Staatsanwältin Rostig sieht hierin keine „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB). Die Tat sei nicht geeignet gewesen, das öffentliche Wirken von Herrn Scholz erheblich zu erschweren.
Zusammengefasst

Es ist immer wieder dasselbe. Während normale Bürger für derartige Äußerungen mit geringer Reichweite mit Strafverfahren überzogen werden, können sich die Angehörigen des Teams „Unsere Demokratie“ alles erlauben, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.

Wir haben darüber berichtet, dass Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow vor einem Millionenpublikum dem AfD-Politiker Björn Höcke den Tod durch Vergiftung wünschen darf, wofür sich keine Staatsanwaltschaft interessiert. Eine Grünen-Politikerin darf den (damals) amtierenden Bundeskanzler ebenfalls reichweitenstark als „Arschloch“ bezeichnen, ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Während bei kleinsten Verfehlungen von normalen Bürgern die Staatsanwaltschaften regelmäßig annehmen, dass diese Taten dazu geeignet sind, das öffentliche Wirken von Politikern erheblich zu erschweren, ignorieren sie es, wenn Politiker des Kartells der Systemparteien („Unsere Demokratie“) andere Politiker beschimpfen. Mit Recht hat das nichts zu tun. Es ist Willkür und jeder kann es sehen.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

3 Antworten

  1. Einführung in multiple, pluralistisch bunte, sprechverbrecherisch anale und vermutlich auch rectale /rektale Urteilsvergleiche mit ya.ru:

    Arschloch OR Arschlöcher site:haintz.media

  2. Wer handelt wie ein A., der darf auch so bezeichnet werden. Freie Rede ist nur in Olafs kleiner Miniatur-Verbotswelt nicht gestattet.

    1. Vorsicht
      mit abwertenden oder verharmlosenden Verniedlichungen!

      Der bei Gazeta.ru/politics/news/2023/10/22/21553711.shtml?ysclid=mk1h01awyd567723408&utm_auth=false
      sehr grimmig
      aus der koscheren Wäsche schauende RA Olaf S. scheint wenige, aber trotzdem staatsmacht-relevante Freunde und Partner zu haben.

      Streitkultur-konforme Klärungsversuche zu diesbezüglichen Verschwörungstheorien scheitern leider aus irgendwelchen Gründen immer wieder. Zumindest, wenn man
      https://wikireal.info/wiki/Täuschende_Argumentationen
      als Messlatte verwendet („Wertekanon der christl.-jüd. Wertegemeinschaft“).

      Kurz: Eine quantitative Miniatur-Welt muss keine durchsetzungsschwache Relevanzminiatur sein. Das ist eine gruppenübergreifende Erkenntnis, also völlig losgelöst von RA-Politikern, Juden, Buben, Frauen, Rassen, Links-Rechts-Kasten usw.

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