Es ist immer wieder dasselbe. Während normale Bürger für derartige Äußerungen mit geringer Reichweite mit Strafverfahren überzogen werden, können sich die Angehörigen des Teams „Unsere Demokratie“ alles erlauben, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Wir haben darüber berichtet, dass Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow vor einem Millionenpublikum dem AfD-Politiker Björn Höcke den Tod durch Vergiftung wünschen darf, wofür sich keine Staatsanwaltschaft interessiert. Eine Grünen-Politikerin darf den (damals) amtierenden Bundeskanzler ebenfalls reichweitenstark als „Arschloch“ bezeichnen, ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Während bei kleinsten Verfehlungen von normalen Bürgern die Staatsanwaltschaften regelmäßig annehmen, dass diese Taten dazu geeignet sind, das öffentliche Wirken von Politikern erheblich zu erschweren, ignorieren sie es, wenn Politiker des Kartells der Systemparteien („Unsere Demokratie“) andere Politiker beschimpfen. Mit Recht hat das nichts zu tun. Es ist Willkür und jeder kann es sehen.
Eine Antwort
Einführung in multiple, pluralistisch bunte, sprechverbrecherisch anale und vermutlich auch rectale /rektale Urteilsvergleiche mit ya.ru:
Arschloch OR Arschlöcher site:haintz.media