Frau Kluge lies durch ihren Rechtsanwalt unseren Mandanten abmahnen und beantragte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main erlies die einstweilige Verfügung im April 2023. Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen diese Entscheidung hat das LG Frankfurt die einstweilige Verfügung jedoch bestätigt. Auch die Berufung zum OLG Frankfurt hatte keinen Erfolg. Das Urteil verkündete der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt am 11.07.2024 (Az. 16 U 92/23).
Die LTO („Legal Tribune Online“) veröffentlichte daraufhin am 12.07.2024 einen Artikel mit dem Titel „Julian Reichelt verliert Prozess – „Transe“ ist ein Schimpfwort“.
Weiter heißt es dort: „Julian Reichelt bezeichnete eine Transfrau als „Transe“. Das OLG Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Reichelt kann dagegen allerdings noch Verfassungsbeschwerde erheben.“ Die LTO schreibt, dass das Urteil vom 09.07.2024 stammt und bezieht sich dabei auf eine Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 12.07.2024.
Uns ist nicht bekannt, wie die LTO darauf kommt, dass Julian Reichelt der Beklagte in diesem Verfahren war. Das war er nämlich nicht. Das steht auch nicht in der Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. Inzwischen ist der Artikel der LTO nicht mehr online.
Tatsächlich schreibt das OLG Frankfurt a. M. in seiner Pressemitteilung, dass das Urteil vom 09.07.2024 stammt. Jedoch wurde es tatsächlich erst 2 Tage später, nämlich am 11.07.2024 verkündet, nachdem eine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist. Das erweckt den Eindruck, dass das Urteil schon vor der mündlichen Verhandlung gefällt wurde. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass wir das Urteil des OLG Frankfurt am 11.07.2024 rund 2,5 Stunden nach Ende der mündlichen Verhandlung erhalten haben. Da stellt man sich die Frage: Wie konnte der Senat das 15-seitige Urteil in so kurzer Zeit schreiben? Vor allem ist uns bekannt, dass der Senat nach unserer mündlichen Verhandlung noch eine weitere mündliche Verhandlung hatte.
Das anonymisierte Urteil kann hier gelesen und heruntergeladen werden.