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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Mit Höcke (giftige) Pilze essen – StA Erfurt verweigert Ermittlungen gegen Bodo Ramelow

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Die politisch abhängige Staatsanwältin Thore der Staatsanwaltschaft Erfurt ist der Ansicht, dass es sich bei der Aussage des Bundestagsvizepräsidenten und Linksextremisten Bodo Ramelow, der Björn Höcke giftige Pilze essen sehen möchte, um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.
Zusammengefasst

Die Äußerung sei auch nicht dazu geeignet, das öffentliche Wirken von Björn Höcke erheblich zu erschweren.

Hierzu muss man wissen, dass diese spezielle Voraussetzung des Paragrafen 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) bei Oppositionellen regelmäßig von Staatsanwaltschaften angenommen wird, bei Posts mit lediglich 2-stelligen oder 3-stelligen Aufrufzahlen.

Der Auftritt des Bundestagsvizepräsidenten Ramelow dagegen wurde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen und erreichte ein Millionenpublikum.

Noch deutlicher kann Frau Staatsanwältin Thore nicht zeigen, dass sie eine abhängige Beamtin ist, die das tut, was der Staat von ihr möchte. Mit Recht hat das nichts zu tun.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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