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Wenn Abmahnungen zur Waffe werden
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LG Hamburg gewährt nach Streitwertlotto PKH für Feststellungsklage gegen Strack-Zimmermann

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Wer steck hinter SO DONE?
Meinungsfreiheit vs
Doppelstandards im Gerichtssaal sichtbar
Eine mittellose Mandantin wird wegen einer zulässigen Äußerung von Strack-Zimmermann durch den SO DONE Anwalt Brockmeier abgemahnt. Haintz legal reicht negative Feststellungsklage gegen die FDP-Politikerin ein. Die gerichtliche Auseinandersetzung über den Zuständigkeitsstreitwert und die Prozesskostenhilfe beschäftigt 3 Gerichte.
Zusammengefasst

Eine mittellose Mandantin suchte bei Haintz legal Rat, weil sie eine Strafanzeige von Alexander Brockmeier (SO DONE legal) erhalten hat und abgemahnt wurde. Brockmeier forderte für Strack-Zimmermann die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung für eine (aus unserer Sicht) offenkundig zulässige Äußerung und die Zahlung einer Geldentschädigung und der Abmahnkosten.

Auf das unbrauchbare Abmahnschreiben hin haben wir für unsere Mandantin beim Landgericht Ellwangen Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte negative Feststellungsklage beantragt.

Das Landgericht Ellwangen hat den Antrag ohne vorherige Anhörung der Mandantin zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass der Antragstellerin kein rechtliches Gehör gewährt wurde, bevor die Entscheidung getroffen wurde. Die Begründung für die Zurückweisung lautet, dass das Landgericht Ellwangen für den Fall nicht zuständig sei, da die Streitwertgrenze für die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts von 5.000 Euro nicht überschritten wurde.

Hinweis des Landgerichts Ellwangen

Trotz der Geltendmachung einer Geldentschädigung durch Strack-Zimmermann vertrat das Landgericht Ellwangen die Auffassung, dass Frau Strack-Zimmermann von unbedeutender Stellung sei, sodass eine Zuständigkeit eines Landgerichts nicht gegeben sei.

Infolgedessen haben wir einen weiteren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, dieses Mal beim Amtsgericht Hamburg. Unmittelbar nach Eingang des Antrags sowie des Klageentwurfs wurde dort darauf hingewiesen, dass die sachliche Zuständigkeit offensichtlich beim Landgericht liegt.

Hinweis des Amtsgerichts Hamburg

Landgericht Hamburg bewilligt Prozesskostenhilfe

Nach einem entsprechenden Verweisungsantrag unsererseits an das Landgericht Hamburg wurde unserer Mandantin aufgrund der für PKH nötigen hinreichenden Erfolgsaussichten der Klage schließlich vom Landgericht Hamburg Prozesskostenhilfe bewilligt.

Streitwertlotto im Äußerungsrecht

In jüngster Zeit kommt es sowohl bei den Amts- als auch bei den Landgerichten zunehmend zu Unsicherheiten bezüglich ihrer Zuständigkeit und der Streitwerte in Äußerungssachen. Die Streitwerte variieren dabei erheblich, von teilweise nur 1.000 Euro (mutmaßliche Beleidigung von Strack-Zimmermann vor dem Amtsgericht Rheine) bis zu 50.000 Euro (milde Äußerungen im Zusammenhang mit einer Schule vor dem Landgericht München).

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

6 Antworten

  1. Hallo Herr Haintz, ich verfolge Ihre Berichte aus deutschen Gerichtssälen, insbesondere auf X, immer sehr gerne.
    Wegen der grassierenden Verfolgung von Bagatellbeleidigungen und den damit verbundenen Kosten für die Beschuldigten, sowie für die Finanzierung von freien Journalisten und Webseiten, habe ich immer wieder auf mal X angeregt, eine Stiftung zur Verteidigung demokratischer Rechte zu gründen. Da die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung mit Satzung und allem drum und dran ganz sicher nicht billig ist, sollte über X und Crowdfunding, unter Nutzung eines Anderkontos bei einem oder mehreren Juristen, die Finanzierung der Gründung eingeworben werden.
    Wir müssen endlich wehrtüchtig werden.
    😉 Was halten Sie davon?
    VG Kai Öhls

  2. Ich kann aufgrund Anwaltszwang meine Ansprüche gegen eine Anwältin, die in einer Verkehrsunfallsache den vollen Schaden eingeklagt hatte, obwohl sie mich vorher schriftlich informierte, dass sie Erfolgsaussichten nur für den hälftigen Schaden sieht (so entschied das Berufungsgericht dann auch) nicht in vollem Umfang geltend machen, weil vor dem Landgericht, das ab Streitwert 5.000 Euro anzurufen ist, Anwaltszwang herrscht.

    Der Anwaltszwang ist schon deshalb illegal, weil eine seriöse anwaltliche Vertretung durch nichts auch nur halbwegs gewährleistet ist.
    Zudem verstößt er – wie auch die Verhandlungsmaxime – gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, weil an Stelle des Zugangs zum Gericht nur der Zugang zum Anwalt gesetzt wird und dieser durch Schlechtleistung das Verfahren zuungunsten des eigenen Mandanten ENTSCHEIDEN kann – wie in meiner Sache geschehen.
    Zudem verstoßen Anwaltszwang und Verhandlungsmaxime gegen das Schikaneverbot des §226 BGB.

    Wenn man die Folgen dieser Schikanen Anwaltszwang und Verhandlungsmaxime kennt – nämlich dass Geschädigte die Wiederherstellung in ihren Rechten nicht erreichen können – und sie dann trotzdem aufrecht hält (Däubler-Gmelin, Buschmann und wie sie alle hießen), dann muss angenommen werden, dass es genau darum geht, die Geschädigten im Zivilprozess zu enteignen.

    Dass ich die dafür verantwortlichen Parteien NICHT wähle, ist eine Selbstverständlichkeit.

  3. In dieser Verkehrsrechtssache übrigens völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gerichte.
    Während man beim OLG Hamm Urteil Az.: I-11 W 110/14 der Auffassung ist, dass ein selbständiges Beweisverfahren ungenügend ist, um den Sachverhalt eines Verkehrsunfalls aufzuklären,
    hat man mir im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Frankfurt (Oder) vorgehalten, ich hätte ein selbstständiges Beweisverfahren beantragen müssen, um meiner angeblichen Schadensminderungspflicht, das verunfallte Auto zur Vermeidung von Standkosten zeitnah zu entsorgen, nachzukommen. Das hätte ich sozusagen wissen müssen, obwohl mir keiner der zur Beratung aufgesuchten Anwälte (die die Sache nicht übernehmen wollten) dazu geraten hat.

    Solange der Geschädigte finanziell für diese rechtlichen Spielchen aufkommen muss, wird sich wohl daran nichts ändern.

    Und solange man meint, Frösche seien die richtigen Fachleute zum Trockenlegen der Sümpfe, die sie nähren, wird sich auch nichs ändern.

    Tut mir leid, aber die letzten 8 Jahrzehnte haben gezeigt, dass Juristen nicht auf den Posten des Justizministers gehören.

    1. Brilliant formuliert!
      In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf das biblische Justizsystem: Im Alten Testament gab es in Gerichtsverfahren einen Ankläger (hebr. „Satanas“) und einen Richter – keinen Verteidiger! Warum? Weil der Richter nicht verpflichtet war, „neutral“ zu sein, sondern immer die Interessen des Beklagten an die erste Stelle zu setzen, d.h. ohne handfeste Beweise keine Chance auf Verurteilung, oder modern ausgedrückt: im Zweifel für den Angeklagten. In diesem System war der Richter qua Amt der Verteidiger, d.h. er war dafür zuständig, sich schützend vor den Beklagten zu stellen und ihm „Recht zu verschaffen“!
      Dass dies im heutigen Rechtssystem immer mehr unter die Räder kommt, ist einer der Hauptdefekte in unserem Rechtsstaat.

      1. Angenommen, jemand schädigt seine Partner mutwillig und wird deswegen angeklagt: muss Ihr Richter dann den Täter schützen und ist der, der das Verbrechen anzeigt, ’satanas‘? Sie konstruieren damit eine Täter-Opfer-Umkehr erster Klasse.

        Für so manchen Politiker ein nutzbringender Vorschlag: sie werden ja andauernd mit Hass verfolgt von satanischen Volksmassen, deshalb müssen ja die Richter ihre Interessen vertreten …

        Ich empfehle Ihnen, Ihr Konstrukt „der Beschuldigte ist immer schützenswert“ noch mal zu überdenken. Leider ist es heute ja sehr populär geworden …

  4. Sabrinas Problem scheint mir ähnlich wie der Beitrag hier eher in den unverhältnismässigen Schwierigkeiten zu liegen, überhaupt rechtliches Gehör zu bekommen.
    Der Anwaltszwag, vorzuschiessende Kosten, Hürdenlauf bei stets unzuständigen tauben Behörden bewirken, dass gerade die, die drauf angewiesen sind, erst gar kein Gericht zu sehen bekommen.

    Unser Rechtssystem in in weiten Strecken sklerotisch und überbürokratisiert, die Ausbildung von Juristen … nun ja, und das Gewicht des Stallgeruchs ist unüberriechbar.

    Manche glauben nun, man solle das Recht besser abschaffen und mit Likes abstimmen, wer einem besser gefällt: Täter oder Opfer. Das wäre dann der endgültige Niedergang, und der ist deutlich in Sicht.

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