Am 2. Juni 2025 berichtete die »Junge Freiheit« ausführlich über die Sperre des YouTube-Kanals „Honigwabe“. Der Betreiber des Kanals beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei HAINTZ legal damit, gegen die willkürliche und rechtswidrige Sperre vorzugehen.
Versäumnisurteil nach Vollmachtsrüge
Mit Versäumnisurteil vom 23. Juli 2025 verurteilte das LG Berlin Google per einstweiliger Verfügung dazu, die Sperre aufzuheben, und untersagte dem Unternehmen, den Kanal erneut ohne Begründung zu sperren. Das Versäumnisurteil erging aufgrund einer erfolgreichen Vollmachtrüge durch HAINTZ legal, da die Großkanzlei, die für Google Vertretung angezeigt hatte, keine Originalvollmacht vorlegen konnte.
Google hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt. Der Gerichtstermin hierfür wird in Kürze stattfinden. Der Kanal wurde bisher nicht wieder freigeschaltet. Ein Ordnungsgeldantrag gegen Google könnte daher in Kürze folgen.
Nachfolgend veröffentlichen wir das Versäumnisurteil. Über den weiteren Verlauf des Rechtsstreits werden wir berichten.