Im konkreten Fall hat ein linksextremistisches Kampfblatt Bilder unserer Mandantschaft von einer privaten Feier veröffentlicht, was für den Veranstalter dieser Feier massive wirtschaftliche Folgen hatte. Genau darum geht es, um Terror gegen alle, die den rot-grünen Kurs nicht mitmachen.

§ 33 Kunsturhebergesetz gehört abgeschafft, da die Regelung politisch massiv missbraucht wird.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 7, 2026
Verbreitet jemand von der AfD Bilder eines Dritten, versuchen die Staatsanwaltschaften regelmäßig eine Strafbarkeit zu konstruieren. Stellt man AfD-ler an den Pranger, nicht.
Im… pic.twitter.com/ukVIQiDJQM