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Strack-Zimmermann vor Gericht
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Lukratives Nebeneinkommen für Strack-Zimmermann

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Markus Haintz auf X
Das äußerst Politiker-freundliche Landgericht Düsseldorf hält 750 € Geldentschädigung für Strack-Zimmermann bei einer Beleidigung mit einer Post-Reichweite von 94 X-Aufrufen für angemessen.
Zusammengefasst

Es ging um die Äußerungen „Mistschlampe“ und „Nazi pur“. Ersteres mag unzulässig sein, rechtfertigt aber keine Geldentschädigung, deren hohe Anforderungen ersichtlich nicht vorlagen. Der Fall ist durch die Berufungsentscheidung rechtskräftig.

Wenn die So-Done-Kundin fleißig weiter in Düsseldorf klagt, kann sie dort potenziell hunderttausende Euro verdienen.

Berufungsentscheidung, Landgericht Düsseldorf

Erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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